Ausschreibungsdetails
- geforderte Referenzen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
- gültige Bescheinigung der Krankenkasse
Auf die Nachprüfung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 14 Absatz 2 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) und die nach § 14 Absatz 5 ThürVgG wird hingewiesen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der
Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln. Für die Ausführung der Leistung gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) in der zu Vertragsabschluss geltenden Fassung (§ 21 Absatz 2 UVgO).
Nachprüfbehörde: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
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