Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
2025: 1200 Stunden
2026: 1800 Stunden
2027: 1800 Stunden
2028, 2029: jeweils 1400 Stunden
2030: 600 Stunden
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Nachweises, dass Qualifikationen als CVE erfüllt sind. Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt aus denen die oben beschriebenen Erfahrungen hervorgehen.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahme-antrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
C.6 Der Betrieb des AN muss nach ISO 9001 zertifiziert sein.
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Zertifikats, dass die Zertifizierung erfüllt ist.
C.7 Der AN muss den Stand der IT-Sicherheit darstellen:
• Der AN muss eine Kollaborationsplattform zur Verfügung stellen, mit der bis zur VS-NfD eingestufte Dokumente von AG und AN gleichzeitig und ortsunabhängig bearbeitet werden können. Die Plattform muss die IT-Infrastruktur der Bundeswehr angebunden sein und ohne zusätzliche Hardware nutzbar sein.
• Der Bereich des Unternehmens des AN muss nach DIN EN ISO/IEC 27001 zertifiziert sein.
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Nachweises und des Zertifikats, dass die Zertifizierung erfüllt ist.
C.8 Das bereitgestellte Personal muss fließend Deutsch in Wort und Schrift beherrschen
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung GER mindestens auf dem Niveau C2 für jeden vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ sind die deutschen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen: ,
• Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Deutsch als Muttersprache spricht, oder
• Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit deutschsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, Österreich oder in einem anderen im Schwerpunkt deutschsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der deutschen Sprache hatte. Sofern in der Rechtsordnung des jeweiligen Staates keine Meldebestätigung oder ein gesetzlicher Nachweis eines gewöhnlichen Aufenthalts existiert, genügt eine Eigenerklärung.
• Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig deutschsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann. Schwerpunktmäßig deutschsprachig sind alle Projekte, in denen mindestens die mündliche Kommunikation während der Projektarbeit in deutscher Sprache erfolgte.
C.9 Das bereitgestellte Personal muss fließend Englisch (insbesondere technisches Englisch) in Wort und Schrift beherrschen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über englische Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau C1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ sind die englischen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen: ,
• Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Englisch als Muttersprache spricht, oder
• Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit englischsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA, im UK oder in einem anderen im Schwerpunkt englischsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der englischen Sprache. Sieht die Rechtsordnung des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts keine Nachweise des gewöhnlichen Aufenthaltsortes vor, genügt eine Eigenerklärung.
• Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig englischsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann. Schwerpunktmäßig englischsprachig sind alle Projekte, bei denen die Dokumentation im Rahmen des Projekts in englischer Sprache erfolgte.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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