Ausschreibungsdetails
Management sowie diverser Apps für Confluence und Jira
Abonnementverlängerungen für Atlassian Confluence, Jira und Jira Service Management
sowie diverser Apps für Confluence und Jira. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den
anliegenden Vergabeunterlagen.
§§ 123, 124 GWB
I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n):
III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n):
IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann.
Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert.
V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer.
3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu.
4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen.
5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
• bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen.
• die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist.
1. wir die deutschen Gesetze einhalten.
2. abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben können. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) zu übermitteln sind.
3. dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und wir mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen haben und auch nicht nach Abgabe des Angebotes treffen werden.
4. wir die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennen.
5. wir mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden sind.
6. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen uns als Bieter vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht.
7. die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden.
8. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter
folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
6.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-,
Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall. Bei
Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine
Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen.
Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung
stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit
Angebotsabgabe):
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9
Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen
6.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Unterschrift /digitale
Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im Angebotsformular D1 zu
bestätigen.
Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle
behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen
Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus
dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie
vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das
BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen
Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:
Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern
er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen kann.
Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen
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anliegenden Vergabeunterlagen.
§§ 123, 124 GWB
§§ 123, 124 GWB
I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n):
III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n):
IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann.
Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert.
V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer.
3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu.
4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen.
5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
• bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen.
• die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist.
Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)
Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern
er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen kann.
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-,
Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall. Bei
Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine
Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen.
Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung
stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit
Angebotsabgabe):
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9
Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen
Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die
Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im Angebotsformular D1 zu
bestätigen.
• Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle
behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen
Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus
dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie
vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das
BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen.
Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Firmenangaben,
Kontaktdaten,
Beschreibung der Organisationsstruktur,
Beschreibung der technischen Ausrüstung,
Anzahl der Beschäftigten im aktuellen Geschäftsjahr (bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart): Diese Anforderung ist nicht als Mindestanforderung an
die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des
Bieters muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig
gewesen sein.
Darüber hinaus ist in dem Formular D8 Bieterprofil die Ansprechperson für Rückfragen
einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen Nachforderungen und /
oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.
Eigenerklärungen
Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass
er die deutschen Gesetze einhält.
abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen
nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon ausgenommen sind die bei
Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der Auftragnehmer
gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt.
dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von
Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des
Angebotes getroffen werden.
er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als
alleinverbindlich anerkennt.
er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen
Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist.
keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter vorliegen und eine
solche Eintragung auch nicht droht.
die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro
Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die
Deckungssummen wiederhergestellt werden.
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3
i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen
Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter
als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird,kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Der
Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater Aufforderung).
Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen
vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
Darüber hinaus wird das BAS einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen oder Widersprüche,
insbesondere solche, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, so
hat der Bieter den AG vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform des
Bundes (e-Vergabe) unverzüglich darauf hinzuweisen, spätestens jedoch bis zum
17. Februar 2025, 12:00 Uhr.
Es gilt § 20 Abs. 3 VgV.
Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt jeweils gegenüber allen Bietern. Soweit
möglich referenzieren Sie bitte auf
• das Dokument,
• die Seite sowie
• die Überschrift
auf die sich Ihre Frage bezieht.
Fragen und deren Beantwortung werden Bestandteile der Vergabeunterlagen. Sie werden
allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Weisen die übersandten Formulare zur Angebotserstellung (Dokumente der Kategorie D
gemäß Seite 2 dieser Bewerbungsbedingungen) Fehler auf, so hat der Bieter ebenso die
Vergabestelle unverzüglich in Textform über die e-Vergabe hinzuweisen.
Sofern die Vergabestelle den Anpassungsbedarf an den übersandten Formularen zur
Angebotserstellung bestätigt, nimmt die Vergabestelle eine Korrektur der Dateien vor und
übersendet diese an die Bieter. In dem Fall sind die bis dahin übersandten Formulare als
gegenstandslos anzusehen. Für das Angebot sind ausschließlich die korrigierten
Formulare zu verwenden.
Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf
Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert.
Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten
oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf
der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren
ausgeschlossen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des
Preisblattes (D1_Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin übersandten
Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die Nachforderung
des Preisblattes findet nicht statt.
Sollte der Bieter schon ein Angebot eingereicht haben, kann er dies zurückziehen und bis zu
dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot einreichen.Die Vergabestelle behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen
vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern
und / oder außer Kraft zu setzen.
Änderungen jeglicher Art an den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitnah in Textform
über die e-Vergabe mitgeteilt.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle.
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB.
Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160
Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle
geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen,
so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Deutschland (DE)
Tel. +49 228/9499-0
Telefax +49 228/9499-400
vk@bundeskartellamt.bund.de
www.bundeskartellamt.de
Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten.
Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich
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