Ausschreibungsdetails
Dienstleistungen zur Entsorgung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) in Berlin,
„Nicht gefährliche Abfälle RV PPK Berlin 2025 ff.“
•die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,
•die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren Sammelbehältnissen,
•die Unterweisung in die Selbstpresscontainer,
•den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,
•die Sammlung und Übernahme,
•das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Recyclinganlage,
•die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,
•die fach- und umweltgerechte Entsorgung,
•die Nachweisdokumentation (bspw. per Liefer-/Wiege-/Begleitschein),
•die Bereitstellung von einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Dienstleistungen zur Entsorgung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) in Berlin,
„Nicht gefährliche Abfälle RV PPK Berlin 2025 ff.“
•die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,
•die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren Sammelbehältnissen,
•die Unterweisung in die Selbstpresscontainer,
•den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,
•die Sammlung und Übernahme,
•das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Recyclinganlage,
•die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,
•die fach- und umweltgerechte Entsorgung,
•die Nachweisdokumentation (bspw. per Liefer-/Wiege-/Begleitschein),
•die Bereitstellung von einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe.
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Straße des 17. Juni 110
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Am Rohrgarten 16
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Prenzlauer Promenade 28
Grünauer Str. 210 - 216
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu den Dienst-/Gewerbeliegenschaften nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Liegenschaft bei der zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage C-04 einzureichen (Übersendung der Anlage C-04 erfolgt nach Zuschlagserteilung). Die Aufstellung muss den Namen und die Ausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen. Zum Teil ist der Zugang zu den einzelnen Herkunftsstellen (Behälterstandorten) oder der Zugriff auf den Inhalt der Behälter nur mit einem Schlüssel oder Transponder möglich. Die Schlüssel werden der Auftragnehmerin vor Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden, dies betrifft die Liegenschaften:
-AA Auswertiges Amt in Berlin Tegel und Berlin Mitte
-BKA Bundeskriminalamt und BfV Bundesamt für Verfassungsschutz in Berlin Alt-Treptow
-BMI Bundesministerium des Innern und Heimat in Berlin Wilmersdorf
-BND Bundesnachrichtendienst CHP in Berlin Mitte
-BND Bundesnachrichtendienst UKRat in Berlin Lichterfelde
-BPol Bundespolizeidirektion in Berlin Niederschönweide
Die o. g. Liegenschaften sind u. a. in der Standortübersicht (Anlage C-03.01) unter der Spalte „Zutritt“ gekennzeichnet. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) für die Lie-genschaft WE 127801; BND – LGSW, Gardeschützenweg 71 und Viktoriastr. 10. in Berlin Lichterfelde erforderlich.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Einsatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfung rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) zu rechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der Nutzerin auch nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Informationsunterlagen zur Sicherheitsüberprüfung sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird.
Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. Die Auftragnehmerin muss den Auftrag mit einem technisch einwandfreien LKW ausführen. Dies vor allem in Bezug auf die Dichtheit der Hydraulikschläuche und des Motors/Getriebes. Im Fall einer Leckage trägt die Auftragnehmerin alle Kosten der Beseitigung, Reinigung, Entsorgung und Wiederherstellung der verunreinigten Flächen.
Die Auftragsausführung findet in fest vereinbartem Rhythmus (Turnus) oder auf Abruf statt. Die Auftragnehmerin hat hierzu vier Wochen vor Leistungsbeginn bzw. -verlängerung einen Tourenplan für die Leerung der Umleerbehälter zu erstellen und mit der Ansprechperson der Auftraggeberin gem. Anlage C-04 Ansprechperson abzustimmen.
Die Gestellung der Umleerbehälter für die regelmäßige Entsorgung hat in dem Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.07.25 zu erfolgen (Vorleistungszeitraum), hierbei kann es zu Überschneidungen mit der bisherigen Auftragnehmerin kommen. Die Auftragnehmerin hat einen Aufstellplan zu erstellen, der spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des „Vorleistungszeitraumes“ ohne Aufforderung der Auftraggeberin übermittelt werden muss.
Die vollen Behälter müssen von der Auftragnehmerin eigenständig am Leistungsort gegen leere Behälter ausgetauscht werden. Dabei sind die unterschiedlichen Behältergrößen, Serviceanforderungen, Zutrittsvoraussetzungen und Zugänglichkeiten je Liegenschaft/ Herkunftsstelle zu beachten.
Die Auftragnehmerin muss den Wechsel der Behälter eigenständig mit einem für den Transport zugelassenen LKW ausführen. Das Be- und Entladen des LKWs muss durch das Personal der Auftrag-nehmerin ausgeführt werden.
Vor Inbetriebnahme der Selbstpresscontainer/Anlage hat die Auftragnehmerin das dafür zuständige Personal der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin und/oder der Nutzerin zu unterweisen und eine entsprechende Betriebsanweisung mit klaren Anweisungen zum Betrieb der Anlage und einer Be-dienungsanleitung gegen schriftlicher Bestätigung auszuhändigen
Die abgefahrenen Abfälle in Absetz- und Selbstpresscontainern müssen am selben Tag verwogen werden, im Ausnahmefall ist auch eine Verwiegung am folgenden Arbeitstag zulässig. Die Wiegung muss auf einer amtlich geeichten Wage (nach MessEG) erfolgen. Es muss immer eine Voll-/Leerwiegung (Brutto/Tara) erfolgen, die Wiegung mit hinterlegten Taragewichten und die Handwiegung sind nicht zulässig.
Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin unaufgefordert und unentgeltlich jährlich eine Abfallbi-lanz im Excel-/oder PDF-Format per E-Mail an das E-Mail-Postfach des Einkaufs (siehe Anlage C-04) bis zum 30.04. für den Zeitraum 01.01. bis 31.12., erstmals zum 30.04.26 zur Verfügung. In der Abfallbilanz ist das Entsorgungsverfahren sowie die Sortier- und Recyclingquoten mit anzugeben.
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Weitere zusätzliche Informationen:
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2. Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.
3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10.03.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 2 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 250.000 €; Schlüsselschäden mindestens 250.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Entsorgung von Altpapier, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das Unternehmen ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist und das Zertifikat mit dem Angebot eingereicht wird (bei Angabe eines Permlinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung)
-- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat.
-- dass das Unternehmen, wenn weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein sollten, diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn einholen und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorlegen wird.
Mit dem Angebot ist der folgende Nachweis einzureichen: Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG (Hinweis: Bei Angabe eines Permlinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung).
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
WE 127801; BND – LGSW, Gardeschützenweg 71 und Viktoriastr. 10.
D.h., dass das eingesetzte Personal der Auftragnehmerin einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmerinnen grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen muss.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich die Auftragnehmerin bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
In einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung verpflichtet sich die Auftragnehmerin eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Liegenschaft bei der zuständigen Ansprechperson gemäß der Anlage C-04 einzureichen.
Der Stabsbereich Geheimschutz (VOIG) der Auftraggeberin übersendet der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die diese dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diese zur Verfügung stellt.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an.
Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/der Nutzerin möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der Nutzerin, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzerin erforderlich sein kann.
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