Ausschreibungsdetails
[Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den
Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - in Anlehnung an VHB -
Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
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Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
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3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen:
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) Eigenerklärungen mindestens in Textform zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
Mit dem Angebot sind außerdem einzureichen das Formblatt 633, das Formblatt 234 (sofern zutreffend), das namentliche Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (sofern zutreffend). Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
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Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften mit dem Angebot:
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a) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]).
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung
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Weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht in diesem Punkt zugeordnet wurden, sind in anderen Abschnitten aufgelistet.
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Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einzureichen:
- Gewichtsbilanz (Leistungebschreibung Punkt 2.2)
- Ausführliche Beschreibung der Ausführung (Leistungsbeschreibung Punkt 2.18)
- Bietereintragungen im Leistungsverzeichnis
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auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- detaillierter Beladeplan
- bei Fahrzeugabnahme: Gewichtsbilanz für das fertige Fahrzeug
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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