Tendering Procedure Details
Tendering Documents are subject to restrictions of confidentiality
You can only access the documents as a registered user via the e-Vergabe Website for bidders. Follow this link to find out how:
Next Steps.
und eine Kopie) in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem oben genannten Schlusstermin eingegangen sind. Der Umschlag ist
ausschließlich an:
BAAINBw
Angebotssammelstelle Referat E 1.3
Ferdinand-Sauerbruch Str. 1
56073 Koblenz
zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"Nicht Öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,
Q/U2BP/QA088/MA243
Schlusstermin: 27.02.2025, 13:00 Uhr".
Der Teilnahmeantrag sowie alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform oder schriftlich an o.g. Adresse.
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich unter www.evergabe-online.de zu registrieren, um Bewerberfragen sowie die Antworten auf die Bewerberfragen auch elektronisch zu erhalten . Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Bewerberfragen können natürlich auch schriftlich oder textlich eingereicht werden. Die Antworten dazu erfolgen dann ebenfalls schriftlich oder textlich.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst
festgestellten Eignung führen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber/Bieter
muss mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot die unterzeichnete
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(BAAINBw-B-V 034) und die RUS-Erklärung abgeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch
Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des
Wettbewerbsregisters zu überprüfen
- Lieferung von insgesamt bis zu 11 Laborcontainern:
Bestellleistung: 11 Laborcontainern
Keine Festbeauftragung
Alle Laborcontainer werden jeweils inklusive Ausstattung geliefert.
- Lieferung von Materialgrundlagen (jeweils Bestellleistung; keine Festbeauftragung):
- Technische Dokumentation/Handbücher
- Materialinformationen
- Weiter Materialgrundlagen
Lieferung von 3 Sätzen Analysegeräte, Laborausstattung und Zusatzausstattung (Bestellleistung; keine Festbeauftragung).
Ich bitte um Beachtung, dass der zu schließende Vertrag aufgrund der aktuellen Haushaltslage keinen Festabruf enthält, sondern nur Bestellleistungen. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, diese Bestellleistungen zeitnah nach Vertragsschluß abzurufen, kann den Abruf zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht zusichern.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Corrections
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