Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
Baustelleneinrichtung ATV DIN 18451, 18459, 18334
ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
Aufbau, Vorhaltung und Abbau von Sicherheitstechnischen Maßnahmen:
- wie Absperrungen, Fluchtwegebeschilderungen ca. 275 St. und
- aufstellen von Feuerlöschern ca. 56 St., Wartung von Feuerlöschern (alle 2 Jahre) jedoch in Summe ca. 710 St.,
- Aushänge zur Raumbeschriftung ca. 630 St.
- Abdeckung der Bodenaussparungen 0,5 bis 1,0 m2 ca. 225 St., bis 1,0 m Durchmesser 50 St.
- Schutzabdeckungen von Türen ca. 10 St. und Oberflächen von 3 Aufzügen
- Einbau von Bautüren ca. 5 St.
Aufbau, Vorhaltung und Abbau von Gerüstarbeiten:
- Gerüsttreppen, 3 bis 16 Steigungen, ca. 12 St.
- Treppenaufgänge für Gerüste, H 3-18 m, ca. 6 St.
- 3 Gerüstaufzüge zum Materialtransport
- Arbeitsgerüste als längenorientierte Standgerüste ca. 600 m2
- Arbeitsgerüste als flächenorientierte Standgerüste ca. 270 m2
Aufbau, Vorhaltung und Abbau von Zimmer- und Holzarbeiten:
- Schutz von Fußböden mit Bautenschutzmatte und OSB- Platten ca. 320 m2
- aufgeständerte Flucht- du Rettungswege als Laufbohle, Randbegrenzer auf Holz-Unterkonstruktion, ca. 2.200 m2
- Anrampungen vor Übergängen H 10 cm, ca. 80 St.
- ca. 18 St. Bautreppen einschl. Podeste und Geländer aus Holz,
- ca. 18 St. Baurampen aus Holz, L 0,8 bis 4,90 m, ca. 16 St.
Leistungsbeginn (aufstellen Werk- und Montageplanung): 05/2025 -
Ausführungsbeginn auf der Baustelle: 07/2025
Ausführungsende: 06/2034
Verbindliche Einzelfristen
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern im
Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt
124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das Formblatt 124 ist erhältlich
bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt
124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das Formblatt 124 ist erhältlich
bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Alle weiteren Unterlagen werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
798d4261-ff66-406b-b563-ea936f5ea3ed