Ausschreibungsdetails
Schutz der Liegenschaft des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes
Schleusen Brunsbüttel nach innen und nach außen,
Tätigkeiten:
Steuerung und Beobachtung von Sicherheitsanlagen
Überwachung von Zaunanlagen
Überwachung von Videokameras
Zugangskontrolle
Überwachung Brandmeldeanlagen und Einbruchmeldetechnik
einschl. Dokumentation
Schutz der Liegenschaft des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes
Schleusen Brunsbüttel nach innen und nach außen,
Tätigkeiten:
Steuerung und Beobachtung von Sicherheitsanlagen
Überwachung von Zaunanlagen
Überwachung von Videokameras
Zugangskontrolle
Überwachung Brandmeldeanlagen und Einbruchmeldetechnik
einschl. Dokumentation
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2.Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes und Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 S. 1 GewO - Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO)
Durch Vorlage eines Nachweises kann das Unternehmen die Eignung belegen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen (Nr. 13 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder als Anlagen beifügen).
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird auf der e- Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?
3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einseh- und ausfüllbar bereit gestellt oder die o. g. Angaben sind dem Angebot formlos beizufügen.
Die Eignungskriterien sind Mindestkriterien und dienen allein zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Das bedeutet entweder ein Unternehmen ist geeignet oder es ist nicht geeignet. Eine differenzierte Wertung findet nicht statt.
1.Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Nr. 7.1. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
2.Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: 1. Tätigkeitsbereich Pförtnerdienste. (Nr. 7.2. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") Sind keine Angaben verfügbar ist eine Erläuterung/ Darstellung beizufügen, in der die finanzielle Leistungsfähigkeit (besonders im Hinblick auf die zu erbringende Vorleistung) nachgewiesen wird (gesonderte Anlage zum Angebot).
3.Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen (Nr. 5.2. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist auf Verlangen vorzulegen.(Nr. 4 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einseh- und ausfüllbar bereit gestellt oder die o.g. Angaben sind dem Angebot formlos beizufügen.
geforderte Mindeststandards zu zu 2. Umsatzschwelle > als geschätztes Auftragsvolumen für ein Jahr
Die Eignungskriterien sind Mindestkriterien und dienen allein zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet entweder ein Unternehmen ist geeignet oder es ist nicht geeignet. Eine differenzierte Wertung findet nicht statt.
2.Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt (Nr. 4 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
-dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteiltwurde und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde.
-Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung
3.Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten drei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt (Nr. 5.1. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"):
- dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt wurde und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt wurde: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzabeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19
Mindestlohngesetz rechtfertigen.
4.Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden (Nr.8 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
5. Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV für in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben: Projekt; Unternehmen, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Auftragswert, Kurzbeschreibung der Leistung (Nr. 9 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
6.Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: jährliches Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte (Nr.10 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
7.Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV über Verfügung von technischer Ausrüstung und Ergreifung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Nr. 11 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
8.Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Betriebshaftpflichtversicherung (10 Mio €) oder Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird (Nr.6 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einseh- und ausfüllbar bereit gestellt oder die o.g. Angaben sind dem Angebot formlos beizufügen.
Die Eignungskriterien sind Mindestkriterien und dienen allein zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet entweder ein Unternehmen ist geeignet oder es ist nicht geeignet. Eine differenzierte Wertung findet nicht statt.
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