Ausschreibungsdetails
Es besteht die Anforderung an die Bundesregierung, der EU-Kommission regelmäßig (mindestens halbjährig) über den Umsetzungsstand und das Erreichen der Planwerte des Transformationsprogramms und der wettbewerblichen Zusagen Bericht zu erstatten.
Wesentliche unternehmerische Ziele der Transformation sind:
• Wirtschaftliche Unternehmensergebnisse mit branchenüblichen Renditen. Das beinhaltet u. a. die Reduzierung von Komplexitäten sowie eine Fokussierung auf wirtschaftlich tragfähige Verkehre.
• Weitere organisatorische Maßnahmen für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Geschäftsmodells und der Unternehmensstruktur.
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Erstellung Prüfkonzept und Prüfbericht für das Reporting der DB Cargo AG
AP 2: Unterstützung bei Sonderfragen zum Transformationsplan
AP 3: Gesamtanalyse und Handlungsempfehlungen zum Transformationsverfahren (Erstellung Schlussbericht)
AP 4: Konzeptionelle Fragestellungen zur Restrukturierung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es besteht die Anforderung an die Bundesregierung, der EU-Kommission regelmäßig (mindestens halbjährig) über den Umsetzungsstand und das Erreichen der Planwerte des Transformationsprogramms und der wettbewerblichen Zusagen Bericht zu erstatten.
Wesentliche unternehmerische Ziele der Transformation sind:
• Wirtschaftliche Unternehmensergebnisse mit branchenüblichen Renditen. Das beinhaltet u. a. die Reduzierung von Komplexitäten sowie eine Fokussierung auf wirtschaftlich tragfähige Verkehre.
• Weitere organisatorische Maßnahmen für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Geschäftsmodells und der Unternehmensstruktur.
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Erstellung Prüfkonzept und Prüfbericht für das Reporting der DB Cargo AG
AP 2: Unterstützung bei Sonderfragen zum Transformationsplan
AP 3: Gesamtanalyse und Handlungsempfehlungen zum Transformationsverfahren (Erstellung Schlussbericht)
AP 4: Konzeptionelle Fragestellungen zur Restrukturierung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (4) des Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereich:
Expertise bei der Umsetzung von Restrukturierungen in großen Konzernunternehmen
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich Restrukturierung oder Transformation belegen. Dabei müssen mindestens folgende Leistungen zu Themenbereichen der klassischen Restrukturierungsmaßnahmen kumulativ erbracht worden sein:
1. Strategische Neuausrichtung: Anpassung des Geschäftsmodells
2. Operative Optimierung: Identifizierung von Chancen zur Kostensenkung und Ertragssteigerung
3. Finanzierung: Bestimmung Kapitalbedarf, Ableitung Bilanzrestrukturierungsmaßnahmen
4. Integrierte Planung: Abbilden von Maßnahmen und Effekten in GuV, Bilanz, Cashflow und Liquidität
5. Cash Management
6. Kenntnisse der internationalen Rechnungslegung (IFRS / IAS)
- Mehrjährige Projekte (mindestens 2 Jahre) und mindestens größenäquivalent bzw. vergleichbar zu MDAX / SDAX Unternehmen in Bezug auf die Kriterien des § 267 HGB - Umsatz, Anzahl Beschäftigte und Bilanzsumme sind zu belegen.
- Zudem ist ein Mindestumfang von 100 Personentagen erforderlich.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen vollständig abgeschlossen sein.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Sektor Expertise belegen. Dabei müssen Leistungen zu dem Thema Güterverkehr im Rahmen von Beratungs-/Unterstützungsleistungen, Gutachten oder Studien erbracht worden sein.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen vollständig abgeschlossen sein.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag der DB AG, DB Cargo AG und DB InfraGO AG sowie nichtbundeseigenen SGV-Unternehmen und/oder potentiellen Unternehmen, die im Kontext des Transformationsprozesse beteiligt sind, im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung und technischen Beratung erbringt oder plant im Leistungszeitraum zu erbringen.
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters und ggf. anderer Unternehmen, dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter/das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Schwerpunktsetzung bei der Prüfkonzepterstellung
b) Antizipieren von möglichen Fragestellungen / Prüffeldern auf der Grundlage der öffentlich verfügbaren Presseinformationen zur Transformation der DB Cargo
Begründen Sie Ihre Angaben.
Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 4 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.*
Bewertungsaspekte:
- Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte
- Problem- und Aufgabenverständnis
- Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise
* Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Begründen Sie Ihre Angaben.
Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 4 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.*
Bewertungsaspekte:
- Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte
- Problem- und Aufgabenverständnis
- Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise
* Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Zeitvorgaben/Meilensteine
- die vorgesehenen Projektmitglieder, deren Kompetenzen und deren Zuordnung auf Arbeitspakete/Leistungsbereiche,
- die Abdeckungen von Arbeitsspitzen,
- die Vertreterregelungen sowie
- auf die Zusammenarbeit des Auftraggebers sowie weiterer relevanten Akteure ein.
Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.*
Bewertungsaspekte:
- Effektivität der Arbeitsplanung
- Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung
- Sicherstellung einer effektiven interdisziplinären Zusammenarbeit und
Informationsaustausch
* Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei ausländischen Unternehmen:
Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Bewertung: Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert:
4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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