Ausschreibungsdetails
Los 5: Biogasaufbereitungsanlage BGAA
Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR (im Folgenden kurz AW SAS) beabsichtigt die Errichtung einer Biomassefeuerungsanlage (BMFA) und einer Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) am Standort Weißenfels, an dem aktuell eine Vergärungs- und Kompostierungsanlage mit mehreren Blockheizkraftwerken (BHKW) steht.
Die AW SAS betreibt auf dem Betriebsgelände in 06667 Weißenfels, Johann-Reis-Straße 21 eine Vollstromvergärung mit nachgeschalteter Kompostierung und mehreren BHKW zur Verstromung des Biogases.
Das Kompostwerk Weißenfels ist ein bestehendes Anlagengelände. Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme werden an das bestehende Anlagengelände angrenzende Flächen neu erschlossen.
Während der gesamten Baumaßnahmen muss das bestehende Kompostwerk weiter betrieben werden. Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebots wird daher empfohlen.
Für die Errichtung der BMFA und der BGAA sind verschiedene Leistungen zu erbringen. Das Projekt gliedert sich in folgende separate Lose, wobei jeweils jedes Los als eigenes Vergabeverfahren geführt wird:
1. Los 1 Tiefbau und Infrastruktur [gesondert]
2. Los 2 Überdachung Astschnitt- und Kompostlager [gesondert]
3. Los 3 BMFA Hochbau [gesondert]
4. Los 4 BMFA Anlagentechnik [gesondert]
5. Los 5 Biogasaufbereitungsanlage BGAA
6. Los 6 Biogaseinspeiseanlage BGEA [gesondert]
7. Los 7 Rückbau BHKW [gesondert]
8. Los 8 Dichteseparation Siebüberlauf [gesondert]
Los 5: Biogasaufbereitungsanlage BGAA
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Das im Fermenter erzeugte Biogas soll in der Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mittels chemischer Wäsche zu einspeisefähigem Biomethan aufbereitet werden, so dass dieses vom Gasnetzbetreiber mittels Biogaseinspeiseanlage (BGEA) in das örtliche Erdgasnetz einge-speist werden kann.
Kapazität der BGAA:
Sämtliche Komponenten sind so auszulegen, dass die Anlage mindestens 500 Nm³/h dauerhaft sicher verarbeiten kann. Minderleistungen (Toleranz) einzelner Aggregate sind zu beachten und 10 % Kapazitätsreserve für die gesamte BGAA vorzusehen (maximale Kapazität 550 Nm3/h).
Die BGAA wird im Wesentlichen umfassen:
- Vorkühlung und Druckerhöhung des Rohbiogases
- Option: Vorkühlung mittels Gaswäscher
- Entschwefelung mittels redundanten Aktivkohlefiltern
- Optional: VOC-Entfernung mittels Aktivkohlefilter
- Aminwäsche zur CO2 Abscheidung inkl. Regeneration des Amins
- Gasanalysen
- Druckluftversorgung
- Biomethankühlung
- Biomethan Adsorptionstrocknung
- Druckerhöhungsgebläse für Biomethan
- Rohrleitungen und Armaturen vom Eingangsflansch BGAA-Rohbiogas bis zum Ausgangsflansch BGAA (interne Verrohrung zwischen den Übergabepunkten)
- Rohrleitungsteile zur Rohbiogasversorgung und Schlechtgasrückführung und jeweils deren Einbindung in den Bestand
Der Liefer- und Leistungsumfang des AN umfasst die schlüsselfertige Errichtung und Inbetriebnahme der Gasaufbereitungsanlage. Dies beinhaltet alle Anlagenbereiche und alle Leistungen die zur schlüsselfertigen Errichtung der Gasaufbereitungsanlage sowie deren Anbindung an die bestehende Biogasanlage notwendig sind, auch wenn sie im Folgenden nicht genannt sein sollten. Ausgenommen sind die Leistungen, die ausdrücklich als bauseitige Leistungen in diesem Leistungsverzeichnis benannt sind.
Die Lieferungen und Leistungen beinhalten insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Ausführungsplanung der Gasaufbereitung inkl. Aufstellungs-, Schnittstellen-, Fundament- und Belastungsplan
- maßgebliche Unterstützung des AG und Bereitstellung erforderlicher Unterlagen bei der Beantragung von Änderungsgenehmigungen, sofern diese gegenüber den vorliegenden
Genehmigungen (bspw. BImSchG) erforderlich werden sollten
- Fertigung aller Anlagenkomponenten, entsprechend der Ausführungsplanung
- Lieferung aller Anlagenkomponenten zur Baustelle
- Rohbiogas-, Kondensat- und Schlechtgasseitiger Anschluss an den Bestand
- Errichtung und betriebsfertige Montage auf den bauseits erstellten Fundamenten. Die Gründungs- und Tiefbauarbeiten zur Herstellung der erforderlichen Fundamente erfolgen bauseits auf
Basis der Vorgaben des AN. Sofern der AN die Errichtung einer Bodenplatte bevorzugt ist dies anzugeben und zu begründen, die aktuelle Planung sieht Punkt- und Streifenfundamente in
einer Asphaltfläche vor. Die prüffähigen Statiken der BGAA (Container und Außengewerke) inkl. Lastverteilpläne und die Auslegung der Fundamente (Schal- und Bewehrungsplan mit
Stahllisten) werden durch den AN bereitgestellt.
- Erstellung der endfertigen As-built-Dokumentationsunterlagen inklusive der technischen Dokumentation gem. Maschinenrichtlinie mit ATEX- sowie EG-Konfor-mitätsbewertungsverfahren
(CE-Kennzeichen) für den Lieferumfang je zweifach in Papierform und einfach in digitaler Form (pdf Format)
- Zusammenstellung aller anlagenrelevanten Dokumente für die behördliche End-abnahme
- Kaltinbetriebnahme inkl. behördlicher Abnahmen, sofern vorgeschrieben
- Warminbetriebnahme
- Probebetrieb
- Leistungsfahrt zur Dokumentation der zugesicherten Eigenschaften
Als Option ist als Alternative oder Ergänzung zur Vorkühlung mittels Wärmeübertrager (siehe 3.4 und 3.10) eine Gasvorkühlung mittels Gaswäsche anzubieten, um bereits wasserlösliche
Anteile des Rohbiogases in der Vorkonditionierung abzuscheiden. Die Kosten sind im Preisblatt (Anlage 9 - Preisblatt) anzugeben.
2. Option: VOC-Aktivkohle
Als Option ist ein zusätzlicher Behälter mit Aktivkohle zur VOC-Abscheidung anzubieten. Die Verschaltung und Anordnung der Aktivkohlefilter ist auf die unterschiedlichen Betriebs-
bedingungen der Aktivkohlefüllungen zu optimieren. Die Kosten sind im Preisblatt (Anlage 9 - Preisblatt) anzugeben.
3. Option: Wärmeauskopplung
Die BGAA ist optional mit einer Möglichkeit zur Wärmeauskopplung auszustatten. Der Bieter ist aufgefordert eine Wärmeauskopplung anzubieten und zu bepreisen. Die möglichen
Temperaturniveaus für Vorlauf und Rücklauf, sowie die möglichen Wärmemengen und Leistungen sind in den Bieterangaben (Anlage 8) unter Punkt 8 anzugeben. Die Kosten zur
Wärmeauskopplung sind im Preisblatt (Anlage 9 - Preisblatt) anzugeben.
2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis / Preisblatt (Anlage 9) für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. (Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.)
3. Besichtigungsbestätigung – Kompostwerk WSF wenn vom Bieter eine Besichtigung erfolgt ist - siehe Anlage 11
4. Bieterangaben (Firmenangaben; fachspez. Berufserfahrung; Gewährleistungswerte - siehe Anlage 8
5. Beiliegendes Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
6. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
7. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
8. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
3. Bieterangaben (Firmenangaben; fachspez. Berufserfahrung; Gewährleistungswerte - siehe Anlage 8
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Bieterangaben (Firmenangaben; fachspez. Berufserfahrung; Gewährleistungswerte - siehe Anlage 8
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
3. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)--> sofern erforderlich
4. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) --> sofern erforderlich
5. gültiger Nachweis über Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Ablaufdatum: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
6. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer; ARGE-Partner; Nachunternehmer) - maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren
3. Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend
4. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
6.Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
9. Produktdatenblätter benannter Fabrikate
10. Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
11. beigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis / Preisblatt (Anlage 9) für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters.
Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes.
Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
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