Ausschreibungsdetails
Die Unterstützung durch einen erfahrenen FM-Berater ist essenziell, um eine nahtlose Übergabe und einen optimalen Betrieb des Gebäudes sicherzustellen. Dies umfasst die Begleitung der Planung inkl. Ausschreibung der Bauleistungen, Ausschreibung der FM-Leistungen und Ausführung sowie die Sicherstellung der Berücksichtigung aller betrieblichen Anforderungen und Schnittstellen im Projektverlauf.
Näheres hierzu ist der Anlage 5 "Projektbeschreibung" zu entnehmen.
Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Teilnahmeanträge können nur in Textform über die Vergabeplattform eingereicht
werden:
— Teilnahmeanträge in Textform
Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrags (Anlage 0)
Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel. Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in
der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde.
— elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0)
— elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0)
Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen
Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (als Anhang I, zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe hierzu Anlage 1 – Bewerberauskunft)
d) Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unter-nehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/1269 vom 27.04.2023 – aufgenommen in die EU-Verordnung 833/2014 - als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber eine entsprechende Erklärung in der Anlage 1.1 - Ergänzende Bewerberauskunft Russland Bezug - abzugeben.
e) Anlage 4 - Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber- /Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindli-chen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (siehe hierzu Anlage 4 – Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
f) Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss (siehe hierzu Anlage 1 – Bewerberauskunft).
g) Wenn es sich um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt, so sind die vorstehend aufgeführten Nachweise für jedes Mitglied dieser Bewerber-/Bietergemeinschaft separat einzureichen. Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
h) ggf. Anlage 2 –Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
i) ggf. Anlage 3 – Erklärung zur Eignungsleihe anderer Unternehmen
j) Anlage 6 – Vertraulichkeitsverpflichtung: Dem Teilnahmeantrag ist die unterschriebene Vertraulichkeits-verpflichtung beizulegen.
• für Personenschäden
• für Sachschäden
• für Vermögensschäden
mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Alternativ kann eine Erklärung und ein Nachweis eines Versicherers abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Die Vorlage soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter sein als 6 Monate.
Mindestanforderung:
Erklärung und Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert) durch Vorlage einer Kopie der Police / Kopie des Nachweises:
- für Personenschaden: 1 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für Sachschäden 1 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für Vermögensschäden: 1 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Mindestanforderung: Keine
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im konkreten Tätigkeitsbereich (Beratungsleistungen Facility Management) von mehr als 0,3 Mio. Euro (netto).
Hinweis der Auftraggeberin: Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Mindestanforderung: Einreichung einer Unternehmensvorstellung als gesondertes Dokument.
Hinweis der Auftraggeberin: Die maximale Seitenanzahl soll 2 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
a) bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) und
b) bezogen auf derzeitige Vollzeitstellen, die überwiegend als Berater im Bereich Facility Management, davon Berater im Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM) sowie Berater im Bereich Technisches Gebäudemanagement (TGM)), tätig sind,
anzugeben.
Mindestanforderung: Keine
Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang ver-gleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Anlage 1 – Bewerberauskunft) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten (Grundanforderungen):
• Name des Unternehmens / Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmers, welcher/s die Referenz erbracht hat
• Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer / E-Mailadresse (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmungen der DSGVO eingehalten)
• Benennung des Referenzprojekt (Titel)
• Kurzbeschreibung des Referenzprojektes und der erbrachten Leistung
• Anschrift des Referenzprojektes
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der Leistungsart und -umfang
Verlangt werden Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Leistungen, die in den letzten acht Jahren in wesentlichen Teilen erbracht wurden bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, angesehen:
Referenzen – Planungs- und baubegleitendes Facility-Management
Wünschenswert sind 3 Referenzen
a) Leistungsart:
(1) Planungs- und baubegleitendes FM im Rahmen einer Baumaßnahme, die die Sanierung, den Umbau oder die Modernisierung eines Hochbauprojektes mit hohem Installationsgrad und hoher technischer Komplexität (in Anlehnung für Büro/Verwaltung/Staat/Kommune mindestens Honorarzone III oder höher) beinhaltet
(2) FM-Beratung der Leistungsphasen 2-5 der HOAI
(3) Tatsächliche Baukosten (KG 300-400) > 10 Mio. EUR, netto
b) Leistungsumfang:
(1) Durchführung strukturierter Maßnahmen in der Qualitätssicherung als FM-Berater in den LP 1-8,
Prozessdefinition und modellbasierte FM-Beratung in den LP 1-8 und/oder Mitwirkung an einer FM-Beratung in den LP 1-8
(2) Bauvolumen:
• Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) ≥ 60 Mio. EUR, netto
• Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) ≥ 30 Mio. EUR, netto
• Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) ≥ 10 Mio. EUR, netto
(3) Projektgröße BGF in m² (tatsächlich beplante Fläche):
• Mehr als 15.000 m²
• Bis einschl. 15.000 m²
• Bis einschl. 10.000 m²
(4) Zertifizierung Nachhaltigkeit
Erbringung von Leistungen für ein zertifiziertes Gebäude (nach BNB Bronze oder höher, DGNB, BREEAM oder vergleichbar)
(5) Öffentlicher Referenzauftraggeber
c) Mindestanforderung: Es müssen mindestens 2 Referenzen vorliegen, die jeweils kumulativ die Leistungsart umfassen.
Der/Die Bewerber versichert/versichern (Anlage 1 – Bewerberauskunft), dass das vom Bewerber für den Auftrag vorgesehene Personal sich
- in der Geheimschutzbetreuung des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) be-finden
oder
- zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) be-reit erklärt.
Mindestanforderung: Abgabe der Erklärung, dass die Vergabe- und Vertragskorrespondenz in deutscher Sprache erfolgt und die Projektsprache Deutsch ist.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
§ 134 Abs. 1,2 GWB:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Abs. 1 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensleitfaden.
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