Ausschreibungsdetails
• AP 1 Unterstützungsleistungen zur Koordinierung
• AP 2 Unterstützungsleistungen zur Kommunikation
• AP 3 Evaluation des TdS 2025 (und nach erfolgter Verlängerung des TdS 2026)
AP 1 Unterstützungsleistungen zur Koordinierung
Gegenstand dieses AP sind Unterstützungsleistungen zur Koordinierung des TdS 2025. Ziel ist es für über 300 TdS Veranstaltungen eine zentrale Anlaufstelle zu sein und damit sicherzustellen, dass trotz heterogener Veranstaltungsformate der TdS als gemeinsames und die ganze Branche umfassendes Event einen hohen Wiedererkennungswert erhält.
AP 2: Unterstützungsleistungen zur Kommunikation
Ziel des TdS ist es, für die Schiene und ihr Arbeitsumfeld bundesweit zu werben und dabei die positiven Faktoren wie Klimafreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Schiene hervorzuheben. Mit den Veranstaltungen und Events zum TdS sollen insbesondere auch die Menschen erreicht werden, die bisher wenig Berührungspunkte mit der Schiene hatten. Weiterhin sollen potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere auch junge Menschen angesprochen werden.
AP 3: Evaluation des TdS 2025 (und nach erfolgter Verlängerung des TdS 2026)
-Anpassung der Auswertungs- und Evaluationsgrundlage
-Umsetzung der Auswertung und Evaluation des TdS
-Finale Dokumentation in einem Abschlussbericht
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Für eine zielgerichtete Unterstützung bei der Koordinierung und Kommunikation rund um den TdS muss der AN zwingend über eine vertiefte Kenntnis der Schienenbranche sowie aktueller Schienenthemen verfügen. Erforderlich ist zudem, dass der AN in der Schienenbranche gut vernetzt ist, da eine bundesweite Kommunikation mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern (wie z. B. Verkehrsunternehmen unterschiedlicher Größe, Verkehrsverbünden, Verkehrsabteilungen von Kommunen, etc.) erforderlich ist. Der AN muss in der Lage sein die Vielzahl der Veranstaltungen und Events mit zu koordinieren, wobei die Veranstalterinnen und Veranstalter grundsätzlich unabhängig arbeiten und weitestgehend eigene Öffentlichkeitsarbeit leisten. Bei den gegenständlichen Leistungen dieser Ausschreibung kommt es darauf an gemeinsame Elemente des TdS herauszuarbeiten um dem TdS ein einheitliches Erscheinungsbild mit Wiedererkennungswert zu verleihen.
Nach dem TdS übergibt der AN die vorbereiteten und umgesetzten Maßnahmen (z. B. Vorlagen, Checklisten) und sonstige relevante Unterlagen an den AG. Weiterhin legt der AN nach dem TdS einen Evaluationsbericht zum TdS vor.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlag, frühestens im 1. Quartal 2025 und endet am 31.12.2025 mit der Erbringung der vollständigen Leistung. Der AG hat die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages einseitig um ein Jahr für die Begleitung des TdS 2026 gemäß dieser Leistungsbe-schreibung zu verlängern.
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines (Erst-)Angebots zu entnehmen.
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.
ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von
- Öffentlichkeits- und Medienarbeit und
- Durchführung/Unterstützung von Veranstaltungen
belegen und thematisch mindestens zwei der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte umfassten:
- Zukunftsorientierung/Innovationen der Schiene oder
- Berufe in der Schienenbranche oder
- Anwerbung von Fachkräften für die Schienenbranche oder
- Verkehrsverlagerung auf die Schiene
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Fertigen Sie einen Grobentwurf des Terminplans für das Jahr 2025 an.
b) Skizzieren Sie stichpunktartig eine geeignete Schwerpunktmaßnahme zur besseren Einbindung der Bahnindustrie in den Tag der Schiene (AP 1.4).
a) Schildern Sie in groben Zügen Ihre Vorgehensweise bei der Identifizierung von geeigneten Podcasts zur Bewerbung des Tags der Schiene. Gehen Sie kurz darauf ein auf welche Qualitätsstandards Sie dabei achten.
b) Skizzieren Sie anhand von zwei Beispielen, wie Sie bei der Koordinierung in Vorbereitung des Tags der Schiene vorgehen und auf welche Strukturen es dabei besonders ankommt.
Bei ausländischen Unternehmen:
Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert:
4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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