Ausschreibungsdetails
ca. 19.500 m3 Boden lösen und verwerten
ca. 650 m3 Boden liefern und einbauen
ca. 6250 m3 Bodenaustausch
ca. 22.035 m2 Planum herstellen
ca. 9.450 m3 Frostschutzschicht herstellen
ca. 11.650 m2 Asphalt in Fahrbahn herstellen
ca. 4.100 m2 Asphalt in Radweg, Wirtschaftswegen, Zufahrten herstellen
ca. 2.150 m Bordsteine liefern und einbauen
ca. 1.040 m Rinnen herstellen
ca. 1.840 m Gräben, Mulden herstellen
ca. 1.150 m Entwässerungsleitung DN 300 – 600 SB herstellen
ca. 320 m SW-Kanal herstellen
ca. 510 m TW- u. Rohwasserleitung herstellen
ca. 20 m Rahmendurchlass LW x LH = 1,50 x 1,20 m
ca. 80 m Amphibiendurchlässe LW x LH = 1,00 x 0,60 m
ca. 820 m Amphibienleiteinrichtungen herstellen
ca. 1.350 m2 Stahlspundwand herstellen
ca. 295 m Zäune herstellen
# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
# 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
# 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
# 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
# 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
# 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
# 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
# 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 GWB
# 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
# 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
# 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
# 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
# 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
# 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
# 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
# 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
# 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
# 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
ca. 19.500 m3 Boden lösen und verwerten
ca. 650 m3 Boden liefern und einbauen
ca. 6250 m3 Bodenaustausch
ca. 22.035 m2 Planum herstellen
ca. 9.450 m3 Frostschutzschicht herstellen
ca. 11.650 m2 Asphalt in Fahrbahn herstellen
ca. 4.100 m2 Asphalt in Radweg, Wirtschaftswegen, Zufahrten herstellen
ca. 2.150 m Bordsteine liefern und einbauen
ca. 1.040 m Rinnen herstellen
ca. 1.840 m Gräben, Mulden herstellen
ca. 1.150 m Entwässerungsleitung DN 300 – 600 SB herstellen
ca. 320 m SW-Kanal herstellen
ca. 510 m TW- u. Rohwasserleitung herstellen
ca. 20 m Rahmendurchlass LW x LH = 1,50 x 1,20 m
ca. 80 m Amphibiendurchlässe LW x LH = 1,00 x 0,60 m
ca. 820 m Amphibienleiteinrichtungen herstellen
ca. 1.350 m2 Stahlspundwand herstellen
ca. 295 m Zäune herstellen
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Achtung -Gemeinschaftsmaßnahme-
- weitere AG:
Stadt Heilbad Heiligenstadt
Marktplatz 15
37308 Heilbad Heiligenstadt
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Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld,
Betriebsführung durch EW Wasser GmbH
Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
#
Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH
Schlachthofstrasse 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
#
Telekom Deutschland GmbH
Technik Niederlassung Ost
Melitta- Bentz- Straße 10
01099 Dresden
- Ergänzung zu Nebenangeboten:
+ Nebenangebote, die ausschIießIich PreisnachIasse mit Bedingungen beinhalten sind nicht zugeIassen
+ zulässig nur für BT 2, 4, 9a, 9b, 10a, 10b, 10c außer auf Rohr- und Schachtmaterialien in den BT 9a bis 10c
+ zulässig nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
+ PauschaIierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugeIassen
Bindefrist des Angebots: 07.04.2025
# b) - Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
# c) - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Es werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
- zu # a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters;
- zu # b) Nachweis durch --> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- zu # c) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
# b) - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
# c) - Angabe zu Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto)
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Es werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
- zu # a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist --> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt --> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- zu # b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu # c) Nachweis durch --> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; Achtung: nachzuweisender Mindestjahresumsatz beträgt: 10.000.000,- €; nachzuweisender Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt: 6.000.000,- € (alle Angaben netto)
Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
# b) - Angaben zu Arbeitskräften
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Es werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
- zu # a) Nachweis durch --> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung;
- zu # b) Nachweis durch --> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen;
Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für FRS-Leistungen;
Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Schutzplanken-Montagefachmann
- Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen;
Nachweis durch --> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt
- Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen;
Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt
- Qualifikation des Unternehmens, Rohrleitungen in Gasversorgungssystemen im Rahmen des Technischen Regelwerkes in offener Bauweise zu errichten, instand zu setzen und einzubinden;
Nachweis durch --> DVGW-Bescheinigung G3 (Werkstoff: pe, st) nach GW 301 oder gleichwertig
- Qualifikation des Unternehmens, Rohrleitungen in Wasserversorgungssystemen im Rahmen des Technischen Regelwerkes in offener Bauweise zu errichten, instand zu setzen und einzubinden;
Nachweis durch --> DVGW-Bescheinigung W2 (Werkstoff: ge, pe) nach GW 301 oder gleichwertig
- Qualifikation des Unternehmens für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen und den zugehörigen Bauwerken;
Nachweis durch --> Zertifikat der RAL-Gütesicherung Kanalbau GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 (oder AK 3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind), sowie D
- Nachweis PE Schweißaufsicht gemäß Merkblatt GW 331 oder gleichwertiger Nachweis
Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Nachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des Vergabeverfahrens.
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
- Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
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Bindefrist des Angebots: 07.04.2025
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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