Ausschreibungsdetails
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Sicherungen Wand, Decken, Fachwerk EG mit Stahlkonstruktion ~22t,
Einzelfundamente Beton-Megablöcke ~79 m³, Streifenfundamente ~8 m³,
Abbruch + Entsorgung Geschossdecke/Gewölbe, abschnittw. ~500m²,
Abbruch + Rückbau Mauerwerk u. Fundamente ~170m³, Baugrubenaushub, abschnittsw. bis h=2,50m, ~2.000 m³,
Sauberkeitsschicht d=5cm ~820 m², Unterfahrungen Mauerwerk/Beton ~82 m³,
Stb.-Bodenplatten abschnittsw. d=15-20cm ~240 m², Fundamentplatte Stahlbeton WU d=25-30cm ~490 m²,
Ortbeton Pfeiler/Ringanker/ Stahlbetonwände ~55 m³, Bewehrung Betonstahl Bodenplatten/ Decken/ Wände ~54 t
Bodenabdichtung Bitumenbahnen ~710 m², Bauwerksabdichtung vertikal ~65 m²,
horizontal (Mauersägeverfahren) ~65 m², Negativabdichtung AW ~120 m²,
EPS-Wärmedämmung d=80 mm ~140m², Zementestrich d=65 mm ~224 m²,
Aussenwände KS 2.0 abschnittsw. d=24 cm incl. Öffnungen ~450 m²,
Innenwände KS 1,8 d=24 cm incl. Öffnungen ~500 m²,
Stahlbetondecke C 20/25 d= 25 cm ~365 m², Stahl-Unterzüge HEB 160 und HEB 280 ~40 m
Ergänzend zur Angabe PQ-Nummer oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit Einzelnachweisen auch für Nachunternehmen sind mit Angebot vorzulegen: schriftlicher Nachweis der behördlichen Unternehmenszulassung und Personalsachkunde für den Rückbau nach DGUV 101-004, TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524.
Teil 1
Dieser Teil der Bekanntmachung enthält nicht nur Informationen hinsichtlich der Eignung zur Berufsausübung, sondern auch Informationen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie schließlich auch zu Ausschlussgründen. In den für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorgesehenen Bereichen dieser Bekanntmachung werden keine inhaltlichen Eintragungen vorgenommen. Stattdessen wird nur nach oben verwiesen.
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise:
Mit dem Angebot ist ein Nachweis der behördlichen Unternehmenszulassung und Personalsachkunde für den Rückbau nach DGUV 101-004, TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524 abzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen dieser Nachweis auch für diese abzugeben. Die Entscheidung, ob bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) dieser Nachweis von den anderen Unternehmen auch tatsächlich auf gesondertes Verlangen gefordert wird, kann naturgemäß zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen werden. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote daher nach pflichtgemäßem Ermessen treffen.
Bedingungen, die für alle offenen Verfahren des Auftraggebers nach der VOB/A - EU gelten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Es ist Bestandteil des Formularsatzes „210_EU_ohne_Lose-TvergG LSA.pdf“ und befindet sich in der soeben genannten PDF-Datei auf den Seiten 18 bis 20. Eine inhaltsgleiche Fassung des Formblatts 124 (jedoch ohne auftraggeberseitige Voreintragungen zu Maßnahmennummer, Vergabenummer, Vergabeart, Baumaßnahme und Leistung) kann hier direkt aufgerufen werden:
https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124_Stand_2019.pdf
Teil 2
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2. Angabe, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
3. Angabe, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
4. Angaben zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, oder keine Eintragungspflicht in die zuvor genannten Register; Zutreffendes muss ausgewählt werden)
5. Angabe, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig festgestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt werden)
6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, im Einzelnen, ob: a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen; b) das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; c) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt; d) für das Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt werden)
7. Angaben, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat
8. Angabe, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Entscheidung, ob bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) die Eigenerklärungen von den anderen Unternehmen auch tatsächlich auf gesondertes Verlangen gefordert werden, kann naturgemäß zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen werden. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote daher nach pflichtgemäßem Ermessen treffen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Teil 3
Zu 1.
Keine Bestätigung erforderlich
Zu 2.
drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Zu 3.
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Zu 4.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Zu 5.
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Zu 6.
Keine Bestätigung vom Bieter erforderlich
Zu 7.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Zu 8.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Entscheidung, ob bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) alle, einzelne oder keine Bescheinigungen zuständiger Stellen von den anderen Unternehmen auch tatsächlich auf gesondertes Verlangen gefordert werden, kann naturgemäß zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen werden. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote daher nach pflichtgemäßem Ermessen treffen.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme
(inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei
Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der
Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
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