Ausschreibungsdetails
Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
Grundleistungen:
Die Grundleistungen sind dem Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Bedarfsleistungen:
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis).
Nebenleistungen:
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
Die Objektleitung muss für die AG montags bis freitags (in Ausnahmen Samstag/Sonntag) gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Am Ende jeden Monats erfolgt ein Monatsgespräch (telefonisch, bei Bedarf auch vor Ort) zwecks Auswertung und Abstimmung zu Sachständen.
Aufgaben
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Hausmeisterdienstleitung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Die Objektleitung bildet das Bindeglied zwischen der AG und dem Hausmeister.
Der AG überträgt dem AN Hausmeisterleistungen für die unter Anlage C-03 (Leistungsspezifische Anlage) beschriebene Liegenschaft, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, der Außenanlagen und der Freiflächen.
Die Arbeiten sind in dem Zeitfenster gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) auszuführen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass eine Störung des regulären Dienstbetriebs der AG vermieden wird.
Der AN teilt unter Beachtung des Vorgenannten die Arbeitszeit nach seinem Ermessen bzw. nach Vorgabe der Objektleitung ein.
Der AN muss jedoch sicherstellen, dass die Ausführungsfristen der Grundleistungen (Turnusse) und die Erledigung der Bedarfsleistungen eingehalten werden.
Aus Erfahrungswerten beträgt die Einschätzung des zeitlichen Aufwandes für die Erfüllung der im Leistungsverzeichnis definierten Grundleistungen durchschnittlich 189 Stunden pro Monat.
Aufgaben
Die zu erbringenden Grund-, und Bedarfsleistungen sind im Leistungsverzeichnis (der Anlage B 02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) aufgeführt. Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom AN zu erbringenden und geschuldeten Tätigkeiten dar.
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN ge-hören und nicht gesondert vergütet werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
• An- und Abfahrtskosten; (nur für die Grundleistungen)
• Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.)
• Kleinst- und Verbrauchsmaterial (wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;) unter 10 € netto/monatlich;
• Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zu und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
• Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kos-tenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten)
• Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
• Reinigen der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
• Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht;
• Teilnahme am Kick-off Termin
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit
dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf
die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der
EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie
833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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2) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
30.01.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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3) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 29.01.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 22.01.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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4) Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schlüssel-/Transponder- Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro
Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
-Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
-Erklärung, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart IGM Hausmeisterdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens
zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem
Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen
im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder
höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss
auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung
ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen
Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die
Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im
Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die
Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die
Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto/aufgewendete Stunden)
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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