Ausschreibungsdetails
Los 2: Überdachung Astschnitt- und Kompostlager
Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR (im Folgenden kurz AW SAS) beabsichtigt die Errichtung einer Biomassefeuerungsanlage (BMFA) und einer Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) am Standort Weißenfels, an dem aktuell eine Vergärungs- und Kompostierungsanlage mit mehreren Blockheizkraftwerken (BHKW) steht.
Die AW SAS betreibt auf dem Betriebsgelände in 06667 Weißenfels, Johann-Reis-Straße 21 eine Vollstromvergärung mit nachgeschalteter Kompostierung und mehreren BHKW zur Verstromung des Biogases.
Das Kompostwerk Weißenfels ist ein bestehendes Anlagengelände. Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme werden an das bestehende Anlagengelände angrenzende Flächen neu erschlossen.
Während der gesamten Baumaßnahmen muss das bestehende Kompostwerk weiter betrieben werden. Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebots wird daher empfohlen.
Für die Errichtung der BMFA und der BGAA sind verschiedene Leistungen zu erbringen. Das Projekt gliedert sich in folgende separate Lose, wobei jeweils jedes Los als eigenes Vergabeverfahren geführt wird:
1. Los 1 Tiefbau und Infrastruktur [gesondert]
2. Los 2 Überdachung Astschnitt- und Kompostlager
3. Los 3 BMFA Hochbau [gesondert]
4. Los 4 BMFA Anlagentechnik [gesondert]
5. Los 5 Biogasaufbereitungsanlage BGAA [gesondert]
6. Los 6 Biogaseinspeiseanlage BGEA [gesondert]
7. Los 7 Rückbau BHKW [gesondert]
8. Los 8 Dichteseparation Siebüberlauf [gesondert]
Los 2: Überdachung Astschnitt- und Kompostlager
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Projektiert wurde ein dreiseitig geschlossenes, überdachtes Lager mit einer Grundfläche von 786 m², errichtet aus Stell- und Anschüttwände mit einem aufgesetzten Rundbogendach. Die Tragkonstruktion der Überdachung, bestehend aus einer Metallkonstruktion wird direkt auf die Anschüttwände aufgesetzt. Die Lagerbereiche sind jeweils durch eine bogenförmige, freitagende Dachkonstruktion überspannt und als „nicht harte“ Bedachung ausgeführt. Das überdachte Ast- und Grünschnittlager ist in zwei Hallenschiffe unterteilt mit je einem aufgesetzten Rundbogendach und kann den Plänen mit der Zeichnungs-Nr.: P21 010 5 GS 04.2 und P21 010 5 A 05.2 entnommen werden.
Baukenndaten:
- Gebäudeabmessungen: ca. 48,00 m Rückwand
ca. 21,00 m Seitenwände
ca. 21,00 m Trennwand
- Gesamtlänge Stellwände: ca. 105,00 m
- Höhe der Stell- und Anschüttwände 5,00 m
- Gebäudehöhen (Überdachung): Firsthöhe 14,00 m über GOK
Traufhöhe 5,00 über GOK
Gründung:
- Errichtung Stell- und Anschüttwände auf einer durch den AN Tiefbau errichteten Asphaltfläche
Tragkonstruktion:
- Freitragende, verzinkte Stahlkonstruktion aufgesetzt auf den Außen- und Innenwänden Anschüttwände:
- Ausgebildet als Anschüttwände aus mobilen Systemelementen aus Metall oder Beton, die auf der
Asphaltfläche aufgesetzt und ggf. verankert werden
- Metallanschüttwände aus Stahlblech der Güte S235 – S355 mit Sand-/Kiesfüllung oder ähnlich z.B.
aus Betonblocksteinen
- Höhe der Anschüttwände 5,0 m
- Breite der Anschüttwände nach statischen Erfordernissen
- Befüllung Anschüttwände: Befüllung der Anschüttwände mit Sand, Kies, Schotter, Bauschutt
oder vergleichbarem Material Dichte Füllmaterial mind. 1,8 t/m³
Befüllung bis ca. 10 cm unter OK Stellwände
Stell- und Anschüttwände:
- Ausgebildet als Stell- und Anschüttwände aus Systemelementen aus Metall oder Beton, die auf der
Asphaltfläche aufgesetzt und verankert werden.
Tragkonstruktion Dach:
- verzinkte Stahlkonstruktion aufgesetzt auf den Außen und Innenwänden
Dach:
- Keine harte Bedachung gemäß § 32 BauO LSA
- Bogendach aus PVC-beschichteter Polyesterfolie (ca. 650 g/m²)
- Bogendach, bespannt mit Plane und außenliegenden Regenfallrohren
Elektrotechnik:
- Installation nach VDE 0100
Blitzschutz:
- Herstellung von Tiefenerdern
- Anschluss des Gebäudes an die Anschlussfahnen und Blitzschutzeinrichtungen auf dem Gebäude
- Blitzschutzklasse II
Entwässerung:
- Niederschlagswasser wird der Verkehrsentwässerungskanalisation zugeführt
2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis / Preisblatt für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. (Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.)
3. Leistungsverzeichnis / Angebot als GAEB 84-Datei (Sie werden gebeten, die von Ihnen verpreisten Leistungsverzeichnisse im Dateiformat DA84 einzureichen, da dies eine beschleunigte rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote ermöglicht. Die GAEB-Datei ersetzt nicht das als PDF-Datei abzugebende verpreiste Leistungsverzeichnis. Sollten Sie dieser Bitte nicht entsprechen, hat dies jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für Sie, insbesondere wird Ihr Angebot nicht aus diesem Grund ausgeschlossen werden.)
4. Produktangaben / Bietertexteintragungen (sofern erforderlich - siehe Anlage: Bieter-Angaben-Verzeichnis)
5. Beiliegendes Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
6. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
7. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
8. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
3. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)--> sofern erforderlich
4. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) --> sofern erforderlich
5. gültiger Nachweis über Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Ablaufdatum: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
6. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer; ARGE-Partner; Nachunternehmer) - maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren
3. Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend
4. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
6.Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
9. Produktdatenblätter benannter Fabrikate
10. Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
11. beigefügte Erklärung über Freistellungsbescheinigung und/oder Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Hinweis: Wird die Freistellungsbescheinigung vorgelegt, ist die Einreichung der beigefügten Erklärung nicht zwingend erforderlich.)
Allgemeine Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU).
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
2. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis / Preisblatt für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters.
Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes.
Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
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