Ausschreibungsdetails
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und GWB vorliegen.
Diese sind:
1. Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)
2. Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
3. Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
4. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)
Nachweis der Deckungssummen
- von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden
- von mindestens 5.000.000 € für sonstige Schäden
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
=====
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit
mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
In Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben:
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 2022/576 (Datei B06_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576)
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Vom Auftragnehmer der Bauleistung ist zur Baudurchführung eine Ausführungsplanung auf der Grundlage der genehmigten Entwurfsplanung des WNA durchzuführen. Die Ausführungsplanung ist im Auftrag des bauaufsichtlich verantwortlichen WNA einer statisch-konstruktiven Prüfung durch einen Prüfingenieur zu unterziehen. Dieser prüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie anerkannter Regeln der Technik hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes.
Wesentliche Leistungen des Prüfingenieur für die Prüfung der Ausführungsplanung zur GI Schleuse Kachlet:
(1) Der Vertrag umfasst die statische und konstruktive Prüfung der Ausführungsunterlagen und sonstiger Unterlagen zur Baudurchführung.
(2) Die Leistungen des Prüfingenieurs umfassen die Prüfung der baustatischen Berechnung, Ausführungs- und sonstiger Unterlagen zur Baudurchführung der Massivbau-, Stahl- und Stahlwasserbauarbeiten einschl. der Verbauarbeiten zu den Baugruben, Abbruch- und Hochbauarbeiten.
(3) In der Prüfung der Unterlagen sind die Einwirkungen aus dem Maschinenbau sowie der Nachrichten-, Elektro- und Steuerungstechnik berücksichtigen.
(4) Dem Prüfingenieur obliegt die koordinierte Prüfung der Unterlagen aus den Teilgewerken.
(5) Die Beschreibung der durchzuführenden Prüfleistungen erfolgt in Anlehnung an die „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung des baulichen Brandschutzes für Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes (RVP), Ausgabe 2019“.
Anpassung ab dem 4. Jahr: Für die bei Vertragsschluss vereinbarten Stundensätze kann der AN eine Honoraranpassung, die sich nach der Besoldung der Beamten des Bundes (Grundgehalt, A 15) richtet, verlangen. Hierbei wird die prozentuale Steigerung der vergangenen drei Jahre summiert.
Die vereinbarten Stundensätze werden nach folgender Formel angepasst:
Neuer Stundensatz = Vertraglicher Stundensatz + (vertraglicher Stundensatz * Prozentsatz) / 100
Eine darauffolgende erneute Anpassung in gleicher Weise, kann vom AN zum Ende aller drei weiteren Jahre verlangt werden.
* Freiberufler
Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-L/F)
- A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb (TnLF/T) (Formblatt 131-LF)
- A02_Informationen zum Datenschutz (Formblatt 313)
- A03_ENTWURF Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-L/F)
- A04_Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-L/F)
- A05 ENTWURF Tabelle Verhandlungsbedarf
- B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)
- B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- B03_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- B04_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- B05_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- B06_Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
- vorläufiger Vertragsentwurf
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages/des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages/Frist zur Abgabe der Angebots in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in der Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben (Fristen) stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Erklärung zum Umsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den gemäß Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 7.2)
(Wichtung 30 % und Mindeststandard)
Der definierte Tätigkeitbereich lautet: Prüfleistungen für die statisch-konstruktive Prüfung der Ausführungsunterlagen.
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jedes einzelnen wertbaren Geschäftsjahres und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen.
Bewertungsmaßstab:
5 Bewertungspunkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen >= 400.000 €/a
4 Bewertungspunkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen >= 320.000 €/a
3 Bewertungspunkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen >= 240.000 €/a
2 Bewertungspunkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen >= 160.000 €/a
1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen >= 80.000 €/a
0 Bewertungspunkte: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen < 80.000 €/a
Folgendes ist ein Mindeststandard:
============================
Vorlage der Erklärung zum Umsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) über den oben definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllt.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2 Referenzen des Prüfingenieurs auf dem Gebiet des Massivbaus für vergleichbare Projekte in letzten 10 Jahren (Formblatt 133/333b-L/F Ziffer 9)
(Wichtung 35 % und Mindeststandard)
Jede der 2 Referenzen muss die Mindestanforderung erfüllen. Dies entspricht je einem Wertungspunkt. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Vergabefahren nicht berücksichtigt.
Referenzen, die den Nachweis für das Gebiet Massivbau und Metallbau beinhalten, werden zur Wertung sowohl als Referenz für den Massivbau als auch als Referenz für den Metallbau herangezogen.
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jeder einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein.
Vergleichbare Projekte mit Prüfleistungen in der Ausführungsplanung von Massivbauwerken sind in folgenden Kategorien:
1. Kategorie:
==========
- Schiffsschleusenanlagen und Schiffshebewerke für die Berufsschifffahrt
- Kanalbrücken
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5.000.000 m³ Speicherraum
2. Kategorie:
==========
- Schiffsanlege-, Schiffslösch- und Schiffsladestellen
- Werft- und Dockanlagen
- Pump- und Schöpfwerke, Siele
3. Kategorie:
==========
- Durchlässe und Düker
- Uferwände und -mauern
- feste Wehre
Bewertungsmaßstab:
------------------------------
5 Bewertungspunkte: Projekt der 1. Kategorie geprüft
4 Bewertungspunkte: entfällt
3 Bewertungspunkte: Projekt der 2. Kategorie geprüft
2 Bewertungspunkte: entfällt
1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): Projekt der 3. Kategorie geprüft
0 Bewertungspunkte: Bedingung für 1 Punkt nicht erfüllt
Folgendes ist ein Mindeststandard:
============================
Vorlage von zwei Referenzen, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2 Referenzen des Prüfingenieurs auf dem Gebiet des Metallbaus für vergleichbare Projekte in letzten 10 Jahren (Formblatt 133/333b-L/F Ziffer 9)
(Wichtung 35 % und Mindeststandard)
Jede der 2 Referenzen muss die Mindestanforderung erfüllen. Dies entspricht je einem Wertungspunkt. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag im weiteren Vergabefahren nicht berücksichtigt.
Referenzen, die den Nachweis für das Gebiet Massivbau und Metallbau beinhalten, werden zur Wertung sowohl als Referenz für den Massivbau als auch als Referenz für den Metallbau herangezogen.
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jeder einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein.
Vergleichbare Projekte mit Prüfleistungen in der Ausführungsplanung für Bauwerke mit Metallbau sind in folgenden Kategorien:
1. Kategorie:
==========
- Schiffsschleusenanlagen und Schiffshebewerke für die Berufsschifffahrt
- Kanalbrücken
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5.000.000 m³ Speicherraum
2. Kategorie:
==========
- Schiffsanlege-, Schiffslösch- und Schiffsladestellen
- Werft- und Dockanlagen
- Pump- und Schöpfwerke, Siele
3. Kategorie:
==========
- Durchlässe und Düker
- Uferwände und -mauern
- feste Wehre
Bewertungsmaßstab:
------------------------------
5 Bewertungspunkte: Projekt der 1. Kategorie geprüft
4 Bewertungspunkte: entfällt
3 Bewertungspunkte: Projekt der 2. Kategorie geprüft
2 Bewertungspunkte: entfällt
1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): Projekt der 3. Kategorie geprüft
0 Bewertungspunkte: Bedingung für 1 Punkt nicht erfüllt
Folgendes ist ein Mindeststandard:
============================
Vorlage von zwei Referenzen, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
(Mindeststandard)
Ist der geforderte Mindeststandard nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(Mindeststandard)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. (Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 6 + Nachweis)
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Vergabekammer des Bundes -
- Vergabekammer des Bundes -
e4ca3826-911b-4d0e-80b3-ae36936c0c05