Ausschreibungsdetails
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail- Adresse
1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE sind mit dem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft zu benennen,
a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen. Der Unterauftragnehmer ist zu benennen.
1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen.
Der Eignungsgeber ist zu benennen.
1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine
Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Grundlage bildet die Drucksache DS0347/23- Bau der Verlängerung der Burger Straße bis zum Anschluss Oebisfelder Brücke.
Durch den Bau der Verlängerung der Burger Straße bis zum Anschluss Oebisfelder Brücke wird der erste Teil der Maßnahme 84 des Integrierten Maßnahmenkonzeptes „Verlängerung der Burger Straße bis an den Magdeburger Ring (Nordverbinder)“ sowie die Maßnahme 86 „Neubau des Schrote-Radweges zwischen Burger Straße und Oebisfelder Brücke“ des VEP 2030plus umgesetzt.
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2030plus) ist das grundlegende Planwerk zur künftigen Verkehrsentwicklung für die Landeshauptstadt Magdeburg. Dieser vertieft die Ansätze und Zielstellungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2025) im Hinblick auf die Themenfelder Mobilität und Verkehr.
Ziel ist es, die perspektivisch als durchgehende Straßenverbindung zwischen August-Bebel-Damm/Burger Straße und dem Magdeburger Ring unter Nutzung des bereits realisierten Abschnittes der Oebisfelder Brücke über die Bahngleise im Bereich des Haltepunktes Magdeburg-Rothensee als städtische Hauptnetzstraße herzustellen. Sie dient somit auch als Haupterschließung des Industriegebietes in Rothensee.
Durch Verkürzung notwendiger Wege sowie die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur können auch Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz sowie Klimaanpassungskonzept für die Landeshauptstadt Magdeburg umgesetzt werden.
Die Burger Straße gilt als Hauptverkehrsstraße mit regionaler Bedeutung. Derzeit dient sie jedoch nur als Erschließungsstraße der anliegenden Gewerbe. Das dringend auszubauende fehlende Verbindungsstück befindet sich im Stadtteil Rothensee und ist ca. 600 m lang. Mit der Verlängerung der Burger Straße soll die Verbindung der Stadtgebiete Neustädter See, Rothensee sowie des Gewerbegebietes Nord erzielt werden.
Detaillierte Beschreibung siehe „Information zum Leistungsgegenstand“
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 " GeschätzteDauer":
Der Vertragszeitraum beginnt im Juli 2025 und endet voraussichtlich 2033 (LPH 9).
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Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Geplanter Termin zur Präsentation des Angebots 01./02.04.2025
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2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 18.07.2025 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 115 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende).
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Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden.
Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Bewerber 100 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber jeweils bis zu 6 abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungsphasen (Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2024 abgeschlossen worden sein) aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
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Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 10.01.2025.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungen Verkehrsanlagen und Fachplanungen Technische Ausrüstungen – Straßenbeleuchtung) im Mittel der letzten drei Jahre (2021 - 2023) 250.000 € brutto.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure (oder vergleichbar) für die Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenbau) zur Verfügung stehen (Nachweis Lebenslauf)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur oder vergleichbar (Nachweis Urkunde Abschluss Studium) und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (Nachweis Lebenslauf).
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich.
Angaben zum Bewerber/Unternehmens:
Insgesamt maximal 6 Referenzprojekte (3 Objektplanungen Verkehrsanlagen und 3 Fachplanungen Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung)
aus der Eigenerklärung werden gewertet.
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.12.2024 abgeschlossen
worden sein.
Vergleichbare Referenzen = Objektplanungen für Straßenverkehrsanlagen (innerstädtische/
innergemeindliche Hauptverkehrsstraße oder Erschließungsstraße Gewerbegebiet) und Fachplanungen
Technische Ausrüstung (ALG 4) für Straßenbeleuchtung (innerstädtische/innergemeindliche
Hauptverkehrsstraße oder Erschließungsstraße Gewerbegebiet) jeweils LPH 1 - 9 und örtliche
Bauüberwachung (Objektplanung)
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Bewerbers
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projektes
- Leistungszeitraum
- Baukosten
- Umfang der erbrachten Leistungsphasen, örtliche Bauüberwachung (Objektplanung)
Siehe Formular Referenzdatenblatt für Punktebewertung – Bewerber, Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag und Tabelle Punktebewertung Referenzen Teilnahmewettbewerb.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2024 abgeschlossen worden sein.
M1: Eine vergleichbare Objektplanung für eine Straßenverkehrsanlage (innerstädtische/innergemeindliche Hauptverkehrsstraße oder Erschließungsstraße Gewerbegebiet) in den LPH 3,5 - 8 mit Baukosten größer gleich 2 Mio. € brutto.
M2: Eine vergleichbare Objektplanung für eine Straßenverkehrsanlage in der LPH 4 mit Baukosten größer gleich 1 Mio. € brutto.
M3: Eine vergleichbare Fachplanung Technische Ausrüstung (ALG 4) für die Straßenbeleuchtung einer innerstädtischen/innergemeindlichen Hauptverkehrsstraße oder Erschließungsstraße Gewerbegebiet in den LPH 3, 5 - 8 mit Baukosten größer gleich 50.000 € brutto.
Die Nachweise M1, M2 und M3 können in verschiedenen Projekten erbracht worden sein.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Qualität des Projektteams/Gewichtung: 30 %
Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine: 10 %
Umgang mit der Aufgabenstellung/Gewichtung: 30 %
Honorar/Gewichtung: 30 %
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
159b94b2-d232-4872-af45-98a704aeb921