Ausschreibungsdetails
Das zur Vergabe vorgesehene Leistungsbild orientiert sich an der Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser gemäß § 10 ThürKHG vom 19.02.2007, Anlage 10.
Die Baumaßnahme „Ersatzneubau Eichsfeld Klinikum“ umfasst ca. 22.794 m² geplanter Nutzflächen mit 287 (+4) Planbetten sowie 1.265 m² NUF für den Neubau der Krankenpflegeschule.
Zuwendungsgeber ist das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).
Die für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Fördermaßnahme zuständige Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Zuwendungsempfänger ist die Eichsfeld Klinikum gGmbH.
Für die baufachliche Prüfung ist das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung und Auftraggeber (AG).
Das Raum- und Funktionsprogramm des Eichsfeld Klinikums wurde durch das TMASGFF geprüft.
Der Auftragnehmer (AN) muss sich nach Auftragserteilung in die Prüfergebnisse einarbeiten, da diese eine wesentliche Prüf- und Arbeitsgrundlage darstellen.
Termine Auftragnehmer:
Für die Prüfung der Bauunterlagen ist insgesamt ein Zeitrahmen von maximal 10 Wochen nach Vorlage aller für die Prüfung notwendigen Unterlagen beim Auftragnehmer vorgesehen.
Vorlage der Antragsunterlagen durch den Zuwendungsempfänger: Dezember 2024
Voraussichtlicher Baubeginn: II.Quartal 2026
Voraussichtliches Bauende: Dezember 2028
Die Prüfung des Verwendungsnachweises ist unverzüglich nach Eingang der Unterlagen durchzuführen und anschließend umgehend an den Auftraggeber weiterzuleiten.
Voraussichtlicher Termin für die Prüfung des Verwendungsnachweises / für die Vorlage des Verwendungsnachweises: Juni/Juli 2029
Geplanter Zeitrahmen für die Verwendungsnachweisprüfung maximal: 12 Wochen
Vertragslaufzeit ab Auftragsvergabe: 57 Monate
Gliederung der Leistungen:
Die Leistungsstufe I - Prüfung der Bauunterlagen ohne vorherige Planungsbegleitung
umfasst die Phasen:
1. Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit
2. Prüfung der Planungsdaten
3. Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung
4. Prüfung der Kosten Bau
5. Feststellung der angemessenen und förderfähigen Kosten
6. Zusammenfassende Beurteilung - baufachliche Stellungnahme
Die Leistungsstufe II - Prüfung der Bauausführung
umfasst die Phasen:
7. Allgemeine Prüfungen
8. Prüfung der Ausführungsplanung
9. Prüfung der Vergabe
10. Prüfung der Bauausführung und regelmäßige Sachstandsberichterstattung
11. Prüfung der Mittelanforderungen
12. Feststellung von Mängeln und Abweichungen und deren Beurteilung
13. Prüfung von Änderungsanträgen
Die Leistungsstufe III - Baufachliche Prüfung des Verwendungsnachweises
umfasst die Phasen:
14. Beratung bei der Aufstellung des Verwendungsnachweises
15. Prüfung des Verwendungsnachweises
16. Zusammenfassende Beurteilung – baufachliche Stellungnahme
Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren.
Bewerbungsbedingungen siehe Formblatt (Fbl) 712.
die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft.
Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung im Fbl 724 FbT zu erklären.
Es handelt sich um kein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Mit einem Angebot können sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen.
Es gibt keine Teilnahmeanträge von den Bietern, die der Auftraggeber auszuwerten und in eine Rang- und Reihenfolge zu bringen hätte.
Demzufolge gibt es auch keine separate Angebotsaufforderung.
Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein.
Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
Die Qualitätskriterien (Zuschlagskriterien) sind im Rahmen einer schriftlichen Präsentation im Fbl 727A FbT nachzuweisen.
Hierfür ist ausschließlich das Fbl 727A FbT zu verwenden, zusätzliche Unterlagen und Präsentationen werden nicht berücksichtigt und gewertet!
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Auswertung vor, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen.
Es handelt sich um ein förmliches europaweites Vergabeverfahren.
Daher sind die Vorgaben des Auftraggebers bindend.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu ändern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftraggeber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen.
Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Halten Sie sich daher bitte an die Vorgaben der Ausschreibung.
Dies betrifft vor allem die Angaben zur Eignung, z.B. im Hinblick auf die verlangten Referenzen.
Es kommt nicht darauf an, ob Sie der Meinung sind, die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen seien sinnvoll und Sie hätten doch eigentlich noch viel bessere Referenzen.
Legen Sie bitte solche Eignungsnachweise vor, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen.
Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsblatt zugelassen ist.
Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile.
Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Verständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
--- Eigenerklärung ---
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
--- Eigenerklärung ---
Das zur Vergabe vorgesehene Leistungsbild orientiert sich an der Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser gemäß § 10 ThürKHG vom 19.02.2007, Anlage 10.
Die Baumaßnahme „Ersatzneubau Eichsfeld Klinikum“ umfasst ca. 22.794 m² geplanter Nutzflächen mit 287 (+4) Planbetten sowie 1.265 m² NUF für den Neubau der Krankenpflegeschule.
Zuwendungsgeber ist das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).
Die für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Fördermaßnahme zuständige Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Zuwendungsempfänger ist die Eichsfeld Klinikum gGmbH.
Für die baufachliche Prüfung ist das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung und Auftraggeber (AG).
Das Raum- und Funktionsprogramm des Eichsfeld Klinikums wurde durch das TMASGFF geprüft.
Der Auftragnehmer (AN) muss sich nach Auftragserteilung in die Prüfergebnisse einarbeiten, da diese eine wesentliche Prüf- und Arbeitsgrundlage darstellen.
Termine Auftragnehmer:
Für die Prüfung der Bauunterlagen ist insgesamt ein Zeitrahmen von maximal 10 Wochen nach Vorlage aller für die Prüfung notwendigen Unterlagen beim Auftragnehmer vorgesehen.
Vorlage der Antragsunterlagen durch den Zuwendungsempfänger: Dezember 2024
Voraussichtlicher Baubeginn: II.Quartal 2026
Voraussichtliches Bauende: Dez. 2028
Die Prüfung des Verwendungsnachweises ist unverzüglich nach Eingang der Unterlagen durchzuführen und anschließend umgehend an den Auftraggeber weiterzuleiten.
Voraussichtlicher Termin für die Prüfung des Verwendungsnachweises / für die Vorlage des Verwendungsnachweises: Juni/Juli 2029
Geplanter Zeitrahmen für die Verwendungsnachweisprüfung maximal: 12 Wochen
Vertragslaufzeit ab Auftragsvergabe: 57 Monate
Gliederung der Leistungen:
Die Leistungsstufe I - Prüfung der Bauunterlagen ohne vorherige Planungsbegleitung
umfasst die Phasen:
1. Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit
2. Prüfung der Planungsdaten
3. Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung
4. Prüfung der Kosten Bau
5. Feststellung der angemessenen und förderfähigen Kosten
6. Zusammenfassende Beurteilung - baufachliche Stellungnahme
Die Leistungsstufe II - Prüfung der Bauausführung
umfasst die Phasen:
7. Allgemeine Prüfungen
8. Prüfung der Ausführungsplanung
9. Prüfung der Vergabe
10. Prüfung der Bauausführung und regelmäßige Sachstandsberichterstattung
11. Prüfung der Mittelanforderungen
12. Feststellung von Mängeln und Abweichungen und deren Beurteilung
13. Prüfung von Änderungsanträgen
Die Leistungsstufe III - Baufachliche Prüfung des Verwendungsnachweises
umfasst die Phasen:
14. Beratung bei der Aufstellung des Verwendungsnachweises
15. Prüfung des Verwendungsnachweises
16. Zusammenfassende Beurteilung – baufachliche Stellungnahme
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme nachfolgende Leistungsstufen - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen:
Leistungsstufe II - Überprüfung der Bauausführung mit den Phasen 7-13
Leistungsstufe III - Baufachliche Prüfung des Verwendungsnachweises mit den Phasen 14-16.
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind im Fbl 724 beschrieben und zusammengefasst, das als Anlage (1118-24 Fbl 724_Eigenerklärung zur Eignung) veröffentlicht ist.
c) Die Angebotsunterlagen (und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bieter im eVergabe-Portal abzurufen.
Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht.
Es ist nur die elektronische Abgabe der Angebotsunterlagen über das eVergabe-Portal zugelassen.
Werden die Angebotsunterlagen auf einem anderen Weg als dem über das eVergabe-Portal eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
d) Die Angebotsunterlagen (und die ggf. geforderten Anlagen) sind vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bietende Büro hervorgehen, zu versehen.
Die Unterzeichnung in Textform hat unter der in den Angebotsunterlagen, Fbl 713 vorgesehenen Stelle zu erfolgen.
Werden die Angebotsunterlagen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle des Fbl 713 unterzeichnet, wird der Bieter oder die Bietergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters.
e) Bieter, in dessen Angebotsunterlagen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über das eVergabe-Portal aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bieters zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bieters im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bieters in den elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Angebote werden die Bieter über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung
Eignungskriterien sind Mindestanforderung, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft dies nachweisen.
Die Weitervergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind zugelassen.
Befähigung gemäß VV zur ThürLHO § 44, Anlage 5 (ZBau).
Siehe Eigenerklärung EU FbT (Fbl 724 FbT)
Eignungskriterien sind Mindestanforderung, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
1.500.000 EUR für Personenschäden und
500.000 EUR für sonstige Schäden.
Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.
Hinweis: Der Bieter kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV).
Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung und der geforderten zweifachen Maximierung der Ersatzleistung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein.
Dazu hat sich der Bieter zu erklären.
oder
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und der geforderten zweifachen Maximierung der Ersatzleistung abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von
900.000,00 EUR.
c) Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des vorgesehenen Auftrags (Prüfleistungen gemäß Anlage 10 der Thüringer Krankenhausförderrichtlinie) in den letzten 3 Geschäftsjahren (als Summe), gefordert wird ein Mindesgesamtumsatz im Tätigkeitsbereich von
450.000,00 EUR.
Eignungskriterien sind Mindestanforderung, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenz):
Die vergleichbaren Leistungen, Referenzen 1 bis 4, sind jeweils innerhalb im Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis 30. September 2024 nachzuweisen.
Der Nachweis ist mit einer erbrachten vergleichbaren Leistung (Referenz) erbracht, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen für die erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen) sind mittels Angaben im Formblatt 724A - Liste Referenzen FbT für jede Referenz einzeln zu erklären.
Die Referenzen dürfen innerhalb des Leistungszeitraumes auch in Teilen bezogen auf die erbrachten Leistungsphasen und über mehrere Maßnahmen nachgewiesen werden.
a1) Referenz 1 – Leistungsbild Prüfleistungen für Objektplanung Gebäude nach Anlage 10 ThürKH-Förderrichtlinie, oder einer gleichwertigen Richtline, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Mindestanforderungen zur Objektplanung Gebäude:
- hohe Planungsanforderung (entsprechend Honorarzone IV nach HOAI)
- erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8
- als Neubau oder Erweiterungsbau
- Gesamtbaukosten (KG 200-700): 100.000.000,00 € (netto)
- Gebäudetyp nach Objektliste (gemäß HOAI Anlage 10):
Bau- oder Teilbaumaßnahme Krankenhaus mind. der
Versorgungsstufe II oder alternativ
Bau- oder Teilbaumaßnahme Laborgebäude oder Reinraumgebäude
a2) Referenz 2 – Leistungsbild Prüfleistungen für Fachplanung TGA - HLS nach Anlage 10 der ThürKH-Förderrichtlinie, oder einer gleichwertigen Richtline, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Mindestanforderungen zur Fachplanung TGA - HLS:
- Planungsanforderung (entsprechend Honorarzone I bis III nach HOAI):
Anlagengruppen 1, 2 und 7 - Honorarzone II,
Anlagengruppe 3 - Honorarzone II/III
- erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8
- als Neubau oder Erweiterungsbau
- Gesamtbaukosten (KG 200, 400, 500): 12.500.000,00 € (netto)
- Gebäudetyp: Bau- oder Teilbaumaßnahme Krankenhaus mind. der
Versorgungsstufe II oder alternativ
Bau- oder Teilbaumaßnahme Laborgebäude oder Reinraumgebäude
a3) Referenz 3 – Leistungsbild Prüfleistungen für Fachplanung TGA -ELT+IT+GA nach Anlage 10 der ThürKH-Förderrichtlinie, oder einer gleichwertigen Richtline, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Mindestanforderungen zur Fachplanung TGA -ELT+IT+GA:
- Planungsanforderung (entsprechend Honorarzone I bis III nach HOAI):
Anlagengruppe 5 - Honorarzone II,
Anlagengruppe 6 - Honorarzone I,
Anlagengruppen 4 und 8 - Honorarzone III
- erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8
- als Neubau oder Erweiterungsbau
- Gesamtbaukosten (KG 200, 400, 500): 12.500.000,00 € (netto)
- Gebäudetyp: Bau- oder Teilbaumaßnahme Krankenhaus mind. der
Versorgungsstufe II oder alternativ
Bau- oder Teilbaumaßnahme Laborgebäude oder Reinraumgebäude
a4) Referenz 4 – Leistungsbild Prüfleistungen für Objektplanung Freianlagen nach Anlage 10 der ThürKH-Förderrichtlinie, oder einer gleichwertigen Richtline, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Mindestanforderungen zur Objektplanung Freianlagen:
- hohe Planungsanforderung (entsprechend Honorarzone IV nach HOAI)
- erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8
- als Neubau oder Erweiterungsbau
- Gesamtbaukosten (KG 200, 500): 5.000.000,00 € (netto)
- Gebäudetyp nach Objektliste (gemäß HOAI Anlage 11):
Freiflächen mit Bauweksbezug mit hohen Planungsanforderungen
b) Angaben zur Personalstruktur
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV - Mindestanforderung 6 Beschäftigte
b2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung (Prüfleistungen gemäß Anlage 10 der Thüringer Krankenhausförderrichtlinie) tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV - Mindestanforderung 4 Fachkräfte
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV - Mindestanforderung 10 Jahre
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV - Mindestanforderung 10 Jahre
1.1.1 Organisationsstruktur und allgemeine Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG und den Projektbeteiligten).
Gewichtung: 5 %
Punktebewertung zu allen Qualitätskriterien:
Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch die Vergabe von 0 bis 3 Punkten für die Unterkriterien.
Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtung der Unterkriterien ergibt die gewichtete Punktzahl je Unterkriterium, die dann durch Addition der Wertungsergebnisse aus den Unterkriterien das Ergebnis (Punktzahl) je Hauptkriterium bildet.
Durch Summierung der Ergebnisse der Hauptkriterien wird die Gesamtpunktzahl ermittelt.
Hinweise zum Punktesystem:
0 Punkte - keine oder ungenügende Angaben - bedeutet: überwiegend fehlende oder falsche Angaben zu den erwarteten Aspekten.
(Die Null-Punkte-Bewertung wird begründet.)
1 Punkt - zufriedenstellende Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben nicht alle erwarteten Aspekte
(Die Ein-Punkt-Bewertung wird begründet.)
2 Punkte - gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig.
3 Punkte - sehr gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig und betrachten einzelne Aspekte über das Erwartete hinaus.
(Die Drei-Punkte-Bewertung wird begründet.)
1.2.1 Erfahrungen des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters im Krankenhausbau (KH-Bau) sowie Zuwendungs- und Vergaberecht.
Gewichtung: 5 %
Unterkriterium
1.2.2 Erfahrungen des für die Aufgabe vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters im KH-Bau sowie Zuwendungs- und Vergaberecht.
Gewichtung: 3 %
Unterkriterium
1.2.3 Erfahrungen des für die Aufgabe vorgesehenen Projektteams im KH-Bau sowie Zuwendungs- und Vergaberecht.
Gewichtung: 3 %
Unterkriterium
1.2.4 Darlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Projektleiter und sein Stellvertreter für die geplante Projektdauer in den jeweiligen Leistungsstufen zur Verfügung stehen.
Gewichtung: 2 %
Punktebewertung zu den Qualitätskriterien: siehe unter
Zuschlagskriterium 1. Qualitätskriterium / 1.1 Hauptkriterium 1: Projektorganisation und Projektstruktur - 1.1.1 Organisationsstruktur und allgemeine Arbeitsweise des Büros
1.3.1 Beschreibung der Aufgabenbereiche des für die Prüfungs- und Begleitungsleistungen vorgesehenen Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektteams und deren Arbeitweise (u.a. unter dem Aspekt der Organisation / Koordination) unter Bezugnahme auf die Aufgabenbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Gewichtung: 15 %
Unterkriterium
1.3.2 Beschreibung Aspekt der Information (mit dem AG, dem Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber).
Dazu ist auch die Aufgabenbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu berücksichtigen.
Gewichtung: 10 %
Unterkriterium
1.3.3 Beschreibung Aspekt der Dokumentation unter Berücksichtigung der Aufgabenbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Gewichtung: 10 %
Unterkriterium
1.3.4 Beschreibung des Bieters jeweils hinsichtlich eines möglichen Vergabeverstoßes aus dem Bereich Planung, Bau und Zuwendungsrecht.
Gewichtung: 8 %
Unterkriterium
1.3.5 Darstellung der Einflussnahme auf die Nachweisführung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel (Inhalt Bauausgabebuch).
Gewichtung: 3 %
Unterkriterium
1.3.6 Beschreibung möglicher Reaktionen in den Leistungsstufen I und II bei Kostensteigerungen.
Gewichtung: 6 %
Punktebewertung zu den Qualitätskriterien: siehe unter
Zuschlagskriterium 1. Qualitätskriterium / 1.1 Hauptkriterium 1: Projektorganisation und Projektstruktur - 1.1.1 Organisationsstruktur und allgemeine Arbeitsweise des Büros
2.1.1 Honorarangebot
Gewichtung: 30 %
Die Ermittlung des zu wertenden Gesamthonorares erfolgt durch die Addition folgender Bestandteile:
Bestandteil 1 - Gesamthonorar der Leistungsstufen I bis III, inkl. Nebenkosten (netto)
Bestandteil 2 - Honorarpauschalen für die Bedarfspositionen zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 2029 bis 2030 jeweils x 6 Monate
Bestandteil 3 - Honorarpauschale für die Bedarfsposition zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 2031 x 12 Monate
Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00
Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird.
Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten.
Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte.
Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt.
Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet.
Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot.
Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Mit den Angebotsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus
Der Antrag ist zu richten an die Geschäftsstelle der Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar.
be594438-9c1f-408b-b0cf-3975531ce9e2