Ausschreibungsdetails
Dies inkludiert alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI nach Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen und alle notwendigen Ingenieurleistungen- falls erforderlich inkl. Einholen von benötigten Gutachten – und Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, das Planen und Durchführen erforderlicher Abbrucharbeiten, das Planen und Durchführen der erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten inkl. Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs- und Straßenbauleistungen inkl. Planung sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolges und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Die Planung des Auftragsnehmers ist so zu erstellen, dass die Festlegungen des Entwurfs zum Dispensvertrag berücksichtigt werden.
Auf dem Grundstück ist ein Wohngebäude mit 17 Wohneinheiten im 1. bis 3. Obergeschoss und im zurückversetztem Dachgeschoss, sowie einer 4 gruppigen Kita im Erdgeschoss und einem Untergeschoss und einer Tiefgarage geplant. Die Bruttogrundfläche (BGF) des oberirdischen Baukörpers beträgt ca. 2.340 m² inkl. Dachgeschoss.
Das Untergeschoss und die Tiefgarage weisen eine BGF von ca. 780 m² auf. Die Tiefgarage ist mit 12 Stellplätzen als Mittelgarage geplant um den Stellplatzbedarf des Neubaus weitestgehend auf dem eigenen Grundstück zu erfüllen. Im Weiteren sind hier auch die Abstellräume für die Mieter/-innen, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen.
Gemäß den Planunterlagen der Architekten sollen insgesamt 17 Wohneinheiten ausgeführt werden. Davon ein Mix ausfolgenden Wohnungsgrößen: 3 x 1 Zimmerwohnung, 4 x 2 - Zimmerwohnung, 8 x 3 – Zimmerwohnung und 2 x 4 - Zimmerwohnung.
Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind gem. §6 GEIG mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten / vorzurüsten.
Zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll die Wärmeversorgung des zu planenden Gebäudes über einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke München nachhaltig sichergestellt werden. Darüber hinaus hat sich die Planung zur Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie grundsätzlich an den Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren.
Der Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Anforderungen an die Eignung:
I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich des Eintrags in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Angaben zum Unternehmen
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben nicht älter als 6 Monate.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
5. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
6. Erklärungen zu NU/Eignungsleihe
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme je Versicherungsfall
- 5 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für Sonstige Schäden
2. Erklärung über den Umsatz
Mindestanforderung: durchschnittlicher Gesamtumsatz mind. 10,0 Millionen Euro netto p.a. in den Jahren 2021, 2022, 2023
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
1.1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
1.2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit sowie des Brand- und des Schallschutzes gem. Art. 62 BayBO liegen als Anlagen vor. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird.
-Mindestanforderung-
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
„Architekt/-in“ / Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG. -Mindestanforderung-
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
4.1. Anzahl der Beschäftigten spezifischem Studium und 3 oder mehr Jahren Berufserfahrung (2021.2022,2023)
4.2. Anzahl der Beschäftigten mit fachspezifischem Studium oder Ausbildung und weniger als 3 Jahren Berufserfahrung (2021.2022,2023)
4.3. Anzahl der Beschäftigten (sonstige). (2021.2022,2023)
4.4. Anzahl der Beschäftigten - gesamt –
Mindestanforderung: Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), im Durchschnitt mehr als 50 beträgt.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/innen:
5.1. eine Gesamtprojektleitung bestehend aus
mind. einem/einer Projektleiter/-in so-wie mind. einem/einer stellv. Projektleiter/-in zur Verfügung steht und die benannten Personen jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfü-gen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. -Mindestanforderung-
5.2. dass für das Projekt neben der Gesamtprojektleitung mind. zwei weitere Projektmitarbeiter/-innen zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. -Mindestanforderung-
5.3. Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten liegen als Anlage vor (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.- Ing. oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung).
– Mindestanforderung -
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
6. Referenzen
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 08/2014), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungs- und Bauleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden.
6.1. Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (mind. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 3 Millionen Euro netto für KG 300+400).
6.2. Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphase 5 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog zu SächsBO als Gebäudeklasse 5) und eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 3 Millionen Euro netto für KG 300+400).
6.3. Fachplanung Technische Ausrüstung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 0,5 Millionen Euro netto in KG 400).
6.4. Schlüsselfertige Bauleistung
Mindestens zwei Referenzen für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 5 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
Dies inkludiert alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI nach Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen und alle notwendigen Ingenieurleistungen- falls erforderlich inkl. Einholen von benötigten Gutachten – und Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, das Planen und Durchführen erforderlicher Abbrucharbeiten, das Planen und Durchführen der erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten inkl. Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs- und Straßenbauleistungen inkl. Planung sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolges und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Die Planung des Auftragsnehmers ist so zu erstellen, dass die Festlegungen des Entwurfs zum Dispensvertrag berücksichtigt werden.
Auf dem Grundstück ist ein Wohngebäude mit 17 Wohneinheiten im 1. bis 3. Obergeschoss und im zurückversetztem Dachgeschoss, sowie einer 4 gruppigen Kita im Erdgeschoss und einem Untergeschoss und einer Tiefgarage geplant. Die Bruttogrundfläche (BGF) des oberirdischen Baukörpers beträgt ca. 2.340 m² inkl. Dachgeschoss.
Das Untergeschoss und die Tiefgarage weisen eine BGF von ca. 780 m² auf. Die Tiefgarage ist mit 12 Stellplätzen als Mittelgarage geplant um den Stellplatzbedarf des Neubaus weitestgehend auf dem eigenen Grundstück zu erfüllen. Im Weiteren sind hier auch die Abstellräume für die Mieter/-innen, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen.
Gemäß den Planunterlagen der Architekten sollen insgesamt 17 Wohneinheiten ausgeführt werden. Davon ein Mix ausfolgenden Wohnungsgrößen: 3 x 1 Zimmerwohnung, 4 x 2 - Zimmerwohnung, 8 x 3 – Zimmerwohnung und 2 x 4 - Zimmerwohnung.
Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind gem. §6 GEIG mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten / vorzurüsten.
Zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll die Wärmeversorgung des zu planenden Gebäudes über einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke München nachhaltig sichergestellt werden. Darüber hinaus hat sich die Planung zur Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie grundsätzlich an den Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren.
Der Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 23.01.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister
3. EE über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. EE zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
5. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland (siehe
Anlage 1.1)
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen
/Eignungsleihe
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Te-efon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.)
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
/Betriebshaftpflichtversicherung
2. Erklärung über den Umsatz
/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung einer Berufs- /
Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je
Versicherungsfall
- 5 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für sonstige Schäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für
alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache
dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie
des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die
Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der
Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw.
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen
Deckungssummen abzuschließen und den Versicherungsnachweis bis
spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorzulegen. Der
geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des
Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den
Jahren 2021, 2022, 2023 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen
länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.
B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente)
vorzulegen.
Mindestanforderungen:
Zu 1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens
5 Mio. Euro für Personenschäden, 2 Mio. Euro für sonstige Schäden. Der
geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des
Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Zu 2. Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2021, 2022, 2023) von mind. 10,0 Millionen Euro netto p.a., Umsatz
2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt
vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
6. Referenzen,
1.1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
1.2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit sowie des Brand- und des Schallschutzes gem. Art. 62 BayBO liegen als Anlagen vor. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird.
-Mindestanforderung-
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
„Architekt/-in“ / Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG. -Mindestanforderung-
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
4.1. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten spezifischem Studium und 3 oder mehr Jahren Berufserfahrung (2021.2022,2023)
4.2. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten mit fachspezifischem Studium oder Ausbildung und weniger als 3 Jahren Berufserfahrung (2021.2022,2023)
4.3. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten (sonstige). (2021.2022,2023)
4.4. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten - gesamt –
Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), im Durchschnitt mehr als 50 beträgt.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen:
5.1. Erklärung darüber, dass für das Projekt eine Gesamtprojektleitung bestehend aus mind. ei nem/einer Projektleiter/-in so-wie mind. einem/einer stellv. Projektleiter/-in zur Verfügung steht und die benannten Personen jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. -Mindestanforderung-
5.2. dass für das Projekt neben der Gesamtprojektleitung mind. zwei weitere Projektmitarbeiter/-innen zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. -Mindestanforderung-
5.3. Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten liegen als Anlage vor (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung).
– Mindestanforderung -
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
6. Referenzen
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den/die Bewerber/-in bzw. die Bewerbungsgemeinschaft folgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 12/2014), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungs- und Bauleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden.
6.1. Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (mind. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 3 Millionen Euro netto für KG 300+400).
6.2. Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphase 5 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog zu SächsBO als Gebäudeklasse 5) und eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 3 Millionen Euro netto für KG 300+400).
6.3. Fachplanung Technische Ausrüstung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 0,5 Millionen Euro netto in KG 400).
6.4. Schlüsselfertige Bauleistung
Mindestens zwei Referenzen für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 5 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
1.1. Herstellungskosten: 65 %,
1.2. Wartungskosten: 5 %)
Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 70 Prozent der Gesamtwertung ein und setzt sich aus den Unterkriterien 1.1 „Herstellungskosten“ (Anteil 65,00 %) und 1.2 „Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum“ (Anteil 5,00 %) zusammen. Die Herstellungskosten umfassen die Gesamt-Angebotssumme (inkl. GU-Zuschlag) der KG 200-700 in Euro netto. In den angebotenen Herstellungskosten sind alle geforderten Leistungen der FLB zu berücksichtigen. Bei dem Unterkriterium 1.1 „Herstellungskosten“ werden geringe Herstellungskosten positiv bewertet. Das kostengünstigste Angebot erhält die maximalen Wertungspunkte (Bestbieter). Bei dem Unterkriterium 1.2. „Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum“ werden geringe Wartungskosten positiv bewertet. Das kostengünstigste Angebot erhält die maximalen Wertungspunkte (Bestbieter).
Anlage "Wertungsmatrix_Angebotsbewertung"
Geringe Herstellungskosten ermöglichen niedrige Mieten im gedämpften Preisniveau und werden positiv bewertet. Das kostengünstigste Angebot erhält die max. Wertungspunkte (Bestbieter)
Formel:
65 x (Herstellungskosten in € brutto des Bestbieters / Herstellungskosten in € brutto gem. Angebot Bieter)
Geringe Wartungskosten ermöglichen niedrige Mietern im gedämpften Preisniveau und werden positiv bewertet. Das kostengünstigste Angebot erhält die max. Wartungskosten (Bestbieter)
Formel:
5 x (Wartungskosten in € brutto des Bestbieters / Wartungskosten in € brutto gem. Angebot Bieter)
2.1. Ausführungsqualität: 15 %
2.2. Projektmanagement: 15 %)
Das Zuschlagskriterium „Qualität des Projektkonzeptes“ nimmt 30 Prozent der Gesamtwertung ein und setzt sich aus den Unterkriterien 2.1 „Ausführungs- und Bauqualität“ (Anteil 15,00%) und 2.2 „Projektmanagement“ (Anteil 15,00%) zusammen.
2. Qualität/Konzept Gewichtung (30 % Anteil an Gesamtbewertung 30 Punkte)
2.1 Ausführungs- und Bauqualität (15% Anteil 15 Punkte)
2.1.1 Qualitäten der Baustoffe und verwendeten Materialien (max. 10 Punkte)
'Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter einzureichenden Projektkonzeptes und Qualitätsmatrix gemäß "Bewertungsskala zur Auswertung der Angebote". Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- Vollständigkeit der Beschreibung der baulichen Qualitäten
- Benennung der Leitprodukte
- Materialqualität und Güte
- Langlebigkeit
- Angemessenheit und Zweckmäßigkeit für den Einsatz im Mietwohnungsbau
- Instandhaltungsfreundlichkeit und Wartungsfreiheit
- Effizienz und Nachhaltigkeit der verwendeten Baustoffe und Materialien
2.1.2. Qualitäten der technischen Gebäudeausstattung (max. 5 Punkte)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter einzureichenden Projektkonzeptes und Qualitätsmatrix gemäß "Bewertungsskala zur Auswertung der Angebote". Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- Benennung und Beschreibung der techn. Komponenten
- Funktionalität der techn. Gebäudeausstattung
- Anlagenqualität und Anlagengüte
- Angemessenheit und Zweckmäßigkeit für den Einsatz im Mietwohnungsbau
- Betriebssicherheit
- Bedienungsfreundlichkeit
- Instandhaltungsfreundlichkeit und Wartungsfreiheit
- Effizienz und Nachhaltigkeit der technischen Anlagen
2.2 Projektmanagement (15% Anteil 15 Punkte)
2.2.1. Projektorganisation und Qualitätssicherung (max. 5 Punkte)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter einzureichenden Projektkonzeptes gemäß "Bewertungsskala zur Auswertung der Angebote". Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- interne Projektstruktur und Redundanz im Projektteam
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Konzept in Bezug auf erforderliche Nachunternehmervergaben
- Maßnahmen zur Kommunikation und Einbeziehung mit/der Auftraggeberin
2.2.2. Bauzeitenplan (max. 10 Punkte)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter einzureichenden Bauzeitenplans gemäß "Bewertungsskala zur Auswertung der Angebote". Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- Qualität des Bauzeitenplans
- Vollständigkeit und Schlüssigkeit bzw. Plausibilität der Vorgänge
- Detaillierungsgrad und Berücksichtigung sinnvoller Pufferzeiten
- Berücksichtigung der für den AG relevanten Vorgänge (z.B. Abstimmungs- und Entscheidungsbelange)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Hierzu wir in den Anlagen "VHB_214_Bes._Vertragsbeding" sowie VHB 421_Vertragserfüllungsbürgschaft und VHB 422_Mängelansprüchebürgschaft Bezug genommen.
Mindestanforderungen, Preis und Konzept werden nicht nachgefordert!
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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