Ausschreibungsdetails
Der Gesamtbedarf des BALM beträgt über die Jahre 2024 bis 2028 voraussichtlich 930 Downloadkeys (Höchstmenge).
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Der Gesamtbedarf des BALM beträgt über die Jahre 2024 bis 2028 voraussichtlich 930 Downloadkeys (Höchstmenge).
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabeonline.de zum Download bereitgestellt.
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des
Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion
"Angebot abgeben"
einzureichen. Zur schnelleren Auswertung werden die Bieter gebeten, die Dateien
sind im Ursprungsformat einzureichen und ihre Angebotsunterlagen nicht in
einem zip-Archiv einzureichen.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail,
per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-
Plattform des Bundes als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und
können nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente
werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu
beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Auftraggeber ist nicht gestattet.
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 3.000.000,00 EUR
Sachschäden: mind. 3.000.000,00 EUR
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei ( 3 ) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
• Gleichzeitiger Verkauf von zumindest 70 Geräten zur Auslesung der Massenspeicher der intelligenten Fahrtenschreiber Version 2.
• Vereinbarte Instandhaltungs- bzw. Serviceleistungen mit einer Laufzeit von mindestens 48 Monat
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
genannte Maximalpunktzahl erzielt werden.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis
folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum
niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr
übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma
genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Bewertungsbeispiel (fiktiv)
Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen
Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000
EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen
Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von
[Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000
EUR. Er erhält 0 Punkte.
erfolgt anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe, die für alle Bieter gleich
angewendet werden.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (bspw. qualitative,
umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt
vorgehen.
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die
Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen
beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten
werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von
der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet
nicht statt.
Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das
BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
In Bezug auf das jeweilige Kriterium können Punkte nach dem
Bewertungsschema gem. Vergabeunterlagen (hier insbesondere
Bewerbungsbedingungen) erzielt werden.
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
- Vergabekammer des Bundes-
- Vergabekammer des Bundes-
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