Ausschreibungsdetails
08 Straßenbau,
09 Lichtsignalanlage, 10 Leistungen der EVAG, 11 Freiflächengestaltung und 14
Allgemeine Leistungen
Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen. >>> Angabe mittels
Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" -
Bestandteil der Vergabeunterlage bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125
GWB):
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie
unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung
Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen):
**** RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269
des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung
Rein nationale Ausschlussgründe: Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt
"Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage):
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den
Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Eigenerklärung zum
ThürVgG ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Knoten)
- Kanalreparatur DN 200 in offener Bauweise (2 Stellen) ca. 15 m
- Kanalreparatur DN 400 in offener Bauweise (2 Stellen) ca. 3 m
LT03 Wasserversorgung
- Erdbauleistungen für Leitungsverlegung ca. 170 m
LT07 Straßenbeleuchtung
- Lichtmaste LPH 6 bis 8 m montieren ca. 4 St
- Lichtmaste LPH 12 m montieren ca. 14 St
- Kabel verlegen mit Tiefbauarbeiten ca. 1.500 m
LT08 Straßenbau
- Asphalt fräsen Deck- Binder-Tragschicht ca. 11.500 m2
- Asphalt fräsen Deck-Binderschicht auf Betonunterlage ca. 6.000 m2
- Betontragschicht aufnehmen durch fräsen ca. 6.000 m2
- Schicht ohne Bindemittel nachprofilieren u. verdichten ca. 17.000 m2
- Überschüssigen Baustoff aufnehmen ca. 4.300 t
- Frostschutzschicht als Profilausgleich ca. 5. 100 t
- Splittmastixasphalt SMA 8 S RmB G 20/60-55 herst 4 cm ca. 17.200 m2
- Asphaltbinder AC 16 BS RmB G 20/60-55 herstellen 6 cm ca. 17.200 m2
- Asphalttragschicht AC 32 TS herstellen 26 cm, 2lagig ca. 17.200 m2
- Betondecke auf Verkehrsinseln herstellen ca. 1.000 m2
- Rinnenplatten, klein und großformatig aufnehmen ca. 1.280 m
- Bordsteine aus Beton aufnehmen und setzen ca. 2.900 m
- Anschluss- und Randfugen herstellen ca. 4.010 m
- Querungsstellen barrierefrei umbauen ca. 5 St
- Bushaltestellen/Ersatzhaltestellen barrierefrei umbauen ca. 3 St
- Straßenabläufe aus Beton mit Anschlussleitung herstellen ca. 60 St
- Setzen von Schachtabdeckungen ca. 17 St
- Fahrzeugrückhaltesystem (ESP Profil B) aufnehmen u. neu herstellen ca. 226 m
- Ergänzende Schutzeinrichtung für Radfahrer herstellen ca. 290 m
- Längsmarkierung wiederherstellen ca. 2.380 m
- Quermarkierung wiederherstellen, ca. 470 m
- Pfeilmarkierung wiederherstellen, ca. 64 St
- Verkehrsbeschilderung herstellen ca. 100 St
- Vorwegweiser, Tabellenwegweiser herstellen ca. 2 St
LT09 Lichtsignalanlagen
- Lichstignalanlage anpassen ca. 3 St
- Signalmaste aufstellen ca. 7 St
- Induktionsschleifen einmessen und herstellen ca. 26 St
LT10 EVAG
- Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt erneuern
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen folgende Nachweise vorlegen.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme, Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hier durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
Abschnitt 1.4 RSA 21)
Angebotsschreiben.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A:
Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht
kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben
oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren,
oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen –
insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise
– nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende
Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für
Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des
Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der
Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als
auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
Wettbewerbspreis.
160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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