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Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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02.12.2024

16.01.2025 10:00

01-13-03-04#00068

1

Verfahren

Fernstraßen-Bundesamt

13.03.2025 14:00

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)
Beschreibung: Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.
Kennung des Verfahrens: 5d23617b-e206-42fe-942c-e74d67d6f2b9
Interne Kennung: 01-13-03-04#00068
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Allgemeine Informationen
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)
Beschreibung: Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.
Interne Kennung: 01-13-03-04#00068
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72267000Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber drei oder mehr Referenzprojekte für unterschied-liche Auftraggeber aus dem Bereich Straßenplanungsfachsoftware oder aus dem Bereich Entwicklung von individual Software mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten seit Juni 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens sechs Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50.000 € über den Zeitraum von vier Jahren. Näheres siehe "FBA_GeLie_XX_V1_Eignungsnachweis".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet:
- Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_XX_V1_Preisblatt _v0.11) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bieters ermittelt.
- Qualität (L) - Die Qualität wird über die Anlage Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) und auf Basis von Bewertungskriterien ermittelt.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Bundesministeriums des Innern gebildet.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet:
• Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_XX_V1_Preisblatt _v0.11) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bieters ermittelt.
• Qualität (L) - Die Qualität wird über die Anlage Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) und auf Basis von Bewertungskriterien ermittelt. Ein Bewertungskriterium ([B]-Kriterium) enthält eine Anforderung an die zu beschaffende Leistung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten („Leistungsgrad“) bewertet wird.

Die Struktur der Bewertungsmatrix („Kriterienkatalog“) unterteilt sich in drei Ebenen:
• Kriterienhauptgruppe (KHG)
• Kriteriengruppe (KG)
• Kriterium

Die Gesamtgewichtung innerhalb der Ebenen ergibt jeweils 100 %.

Die Wichtung der KHG und KG basiert auf eine in Vergleich höhere Wichtung der schriftlichen Konzepte und der Qualifikation der führenden Mitarbeiter des Bieters, und legt damit den Schwerpunkt auf höhere Wertung der Qualität und fachlichen Kompetenz bei der Umsetzung der zu erwartenden Lieferleistung des Bieters. Die Gewichtungen der Kriterienhauptgruppen, Kriteriengruppen und Kriterien sind in der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) detailliert dargestellt.

Die der Wertung zugrunde liegende Gewichtung der [B]-Kriterien ergibt sich aus der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix). Die Leistungspunkte für [B]-Kriterien sind der Spalte N in der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Die Bewertung der [B]-Kriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß der Spalten G bis J („Bewertung“) gemäß der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_Bewertungsmatrix_).
• Je [B]-Kriterien-Variante werden die dort genannten Punktwerte vergeben, jedes einzelne [B]-Kriterium erhält eine Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl.
• Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen individuellen Gewicht des Kriteriums aus Spalte L multipliziert.
• Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen aller [B]-Kriterien ist der Leistungspunktwert L des zu bewertenden Angebots.

Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Bundesministeriums des Innern gebildet. Die erweiterte Richtwertmethode ist von der Fachgruppe festgelegt worden, um damit die Qualität (L) der zu erwartenden Lieferleistung als abschließendes Entscheidungskriterium festlegen zu können.

Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß der erweiterten Richtwertmethode:
• Die Kennzahl (Z) für das Leistungs-Preis-Verhältnis wird aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P
• Ein Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z ist von der Fachgruppe festgelegt.
• Die Qualität (L Leistungspunkte) der zu erwartenden Lieferleistung ist als abschließendes Entscheidungskriterium von der Fachgruppe festgelegt.
• Die Angebote, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, werden abschließend als zu bewerten Gruppe gemäß dem Ent-scheidungskriterium ausgewählt.
• Über das Entscheidungskriterium (EK) wird innerhalb der im vorherigen Schritt festgelegten Gruppe das Angebot mit dem höchsten Leistungspunkten (L) ermittelt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=733868
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/01/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=733868
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/01/202510:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 157Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2, Abs. 3 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Fernstraßen-Bundeamt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das Fernstraßen-Bundesamt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Hinweis: Das Fernstraßen-Bundesamt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
Identifikationsnummer: 991-20292-94
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: ServicestelleVergabe@fba.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Identifikationsnummer: 991-02380-92
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e69afff4-f8a4-43a1-99c1-da8143d8e5a1- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/202400:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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