1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-BundesamtArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)Beschreibung: Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.Kennung des Verfahrens: 5d23617b-e206-42fe-942c-e74d67d6f2b9Interne Kennung: 01-13-03-04#00068Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)Land: DeutschlandAllgemeine Informationen
2.1.6 AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)Beschreibung: Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.Interne Kennung: 01-13-03-04#00068
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72200000Softwareprogrammierung und -beratungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72230000Entwicklung von kundenspezifischer SoftwareZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72250000Systemdienstleistungen und UnterstützungsdiensteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72267000Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: ReferenzprojekteBeschreibung: Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber drei oder mehr Referenzprojekte für unterschied-liche Auftraggeber aus dem Bereich Straßenplanungsfachsoftware oder aus dem Bereich Entwicklung von individual Software mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten seit Juni 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens sechs Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50.000 € über den Zeitraum von vier Jahren. Näheres siehe "FBA_GeLie_XX_V1_Eignungsnachweis".Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollenInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: - Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_XX_V1_Preisblatt _v0.11) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bieters ermittelt. - Qualität (L) - Die Qualität wird über die Anlage Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) und auf Basis von Bewertungskriterien ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Bundesministeriums des Innern gebildet.Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: • Preis (P) - Der Preis wird über die Anlage Preisblatt (FBA_Gelie_XX_V1_Preisblatt _v0.11) auf Basis von Wertungsmengen und Angaben des Bieters ermittelt. • Qualität (L) - Die Qualität wird über die Anlage Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) und auf Basis von Bewertungskriterien ermittelt. Ein Bewertungskriterium ([B]-Kriterium) enthält eine Anforderung an die zu beschaffende Leistung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten („Leistungsgrad“) bewertet wird.
Die Struktur der Bewertungsmatrix („Kriterienkatalog“) unterteilt sich in drei Ebenen: • Kriterienhauptgruppe (KHG) • Kriteriengruppe (KG) • Kriterium
Die Gesamtgewichtung innerhalb der Ebenen ergibt jeweils 100 %.
Die Wichtung der KHG und KG basiert auf eine in Vergleich höhere Wichtung der schriftlichen Konzepte und der Qualifikation der führenden Mitarbeiter des Bieters, und legt damit den Schwerpunkt auf höhere Wertung der Qualität und fachlichen Kompetenz bei der Umsetzung der zu erwartenden Lieferleistung des Bieters. Die Gewichtungen der Kriterienhauptgruppen, Kriteriengruppen und Kriterien sind in der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix) detailliert dargestellt.
Die der Wertung zugrunde liegende Gewichtung der [B]-Kriterien ergibt sich aus der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_V1_Bewertungsmatrix). Die Leistungspunkte für [B]-Kriterien sind der Spalte N in der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Die Bewertung der [B]-Kriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß der Spalten G bis J („Bewertung“) gemäß der Bewertungsmatrix (FBA_GeLie_XX_Bewertungsmatrix_). • Je [B]-Kriterien-Variante werden die dort genannten Punktwerte vergeben, jedes einzelne [B]-Kriterium erhält eine Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. • Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen individuellen Gewicht des Kriteriums aus Spalte L multipliziert. • Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen aller [B]-Kriterien ist der Leistungspunktwert L des zu bewertenden Angebots.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Bundesministeriums des Innern gebildet. Die erweiterte Richtwertmethode ist von der Fachgruppe festgelegt worden, um damit die Qualität (L) der zu erwartenden Lieferleistung als abschließendes Entscheidungskriterium festlegen zu können.
Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß der erweiterten Richtwertmethode: • Die Kennzahl (Z) für das Leistungs-Preis-Verhältnis wird aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P • Ein Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z ist von der Fachgruppe festgelegt. • Die Qualität (L Leistungspunkte) der zu erwartenden Lieferleistung ist als abschließendes Entscheidungskriterium von der Fachgruppe festgelegt. • Die Angebote, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, werden abschließend als zu bewerten Gruppe gemäß dem Ent-scheidungskriterium ausgewählt. • Über das Entscheidungskriterium (EK) wird innerhalb der im vorherigen Schritt festgelegten Gruppe das Angebot mit dem höchsten Leistungspunkten (L) ermittelt.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=733868
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeVerfahrensbedingungen:Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/01/2025Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=733868Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/01/202510:00 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 157TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2, Abs. 3 VgV nachzufordern.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Fernstraßen-Bundesamt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Fernstraßen-Bundeamt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das Fernstraßen-Bundesamt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Hinweis: Das Fernstraßen-Bundesamt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-BundesamtOrganisation, die Angebote bearbeitet: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-BundesamtIdentifikationsnummer: 991-20292-94Ort: LeipzigPostleitzahl: 04109NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)Land: DeutschlandE-Mail: ServicestelleVergabe@fba.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -Identifikationsnummer: 991-02380-92Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: e69afff4-f8a4-43a1-99c1-da8143d8e5a1- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/202400:00 +01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung