Ausschreibungsdetails
Neubau einer Förderschule (GB) in 39307 Genthin
Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage des § 74 Vergabeverordnung (nachfolgend VgV genannt) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Im Rahmen der Angebotserarbeitung ist durch die Bieter in Verfahrensstufe 2 ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 4 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die vertraglichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen. Ebenso ergibt sich der konkrete Umfang der zu vergebenden Planungsleistung aus dem Vertrag, der mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird. Die weiteren zur ganzheitlichen Planung erforderlichen Fachdisziplinen werden in separaten Vergabeverfahren gebunden.
Aufgrund besserer Verständlichkeit wird in Bezug auf die Durchführung des Verfahrens auf die ausdrückliche Unterscheidung von Einzelbewerber/Einzelbieter und Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft verzichtet und nur die Begriffe Bewerber und Bieter verwendet.
Zur Einreichung eines Teilnahmeantrages haben die Bewerbenden das „Formular Teilnahmeantrag“ mit den separat beizufügenden Unterlagen elektronisch auszufüllen und einzureichen.Vollständig und fristgerecht elektronisch sind die Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform an der dort für die Abgabe des Teilnahmeantrages vorgesehenen Stelle (keine Einreichung über die allgemeine Nachrichtenfunktion) einzureichen. Die Wahl eines anderen Mediums zur Einreichung der Unterlagen (z.B. Fax, E-Mail, per Post) führt zum Ausschluss des Bewerbers. Zu spät eingegangene Unterlagen finden keine Berücksichtigung. Unaufgefordert, über die Mindestanforderungen hinausgehende, eingereichte zusätzliche Unterlagen werden bei der Auswertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Nach der formalen Vollständigkeitsprüfung erfolgt die Eignungsprüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand einer Bewertungsmatrix der Eignungskriterien (siehe Anlage). Im Ergebnis entsteht eine Rangfolge der Bewerber, anhand derer die Teilnehmer für die Stufe 2 des Verfahrens ermittelt werden. Ein Losverfahren wird zur Auswahl durchgeführt, sofern sich durch Punktegleichstand mehr als 5 Bewerber für die 2. Stufe qualifizieren würden.
Über das Ergebnis der Stufe 1 des Verfahrens werden die Teilnehmer über die Vergabeplattform informiert. Die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden gem. § 51 VgV für die 2. Stufe des Verfahrens ermittelt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es gilt eine Einspruchsfrist von 10 Kalendertagen zur 1. Stufe des Verfahrens.
2. Stufe - Angebot und Verhandlungsgespräch:
Um das wirtschaftlichste Angebot sowie den Bieter ermitteln zu können, bei dem die bestmögliche Leistung zu erwarten ist, wurden Zuschlagskriterien ermittelt, die unterschiedlich gewichtet werden. Welche dies konkret sind, können der Anlage „Zuschlagskriterien“ entnommen werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Níederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
Neubau einer Förderschule (GB) in 39307 Genthin
Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage des § 74 Vergabeverordnung (nachfolgend VgV genannt) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Im Rahmen der Angebotserarbeitung ist durch die Bieter in Verfahrensstufe 2 ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 4 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die vertraglichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen. Ebenso ergibt sich der konkrete Umfang der zu vergebenden Planungsleistung aus dem Vertrag, der mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird. Die weiteren zur ganzheitlichen Planung erforderlichen Fachdisziplinen werden in separaten Vergabeverfahren gebunden.
Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn ist einzureichen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
3.01 - Ausschlusskriterien
a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 35 HOAI.
b) Die nutzungsfähige Übergabe/Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2016.
c) Die nutzungsfähige Übergabe/Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist gem. Bekanntmachung.
d) Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 34 HOAI erbracht.
e) Die Kosten der KG 300 und 400 betragen mindestens 3.000.000€ netto.
3.02 - Auswahlkriterien (Aus der eingereichten Mindestreferenz ODER zusätzlich eingereichte Referenzen (unter Erfüllung der Mindestbedingungen):
f) Bei einer Referenz wurden Fördermittel in der Finanzierung eingesetzt und der Bewerber hat durch die Zuarbeit zum Fördermittelantrag oder zum Verwendungsnachweis Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln erworben (nein = 0; ja = 3 Pkt.).
g) Bei einer Referenz handelt es sich um ein Projekt eines öffentlichen Auftraggebers (gem. § 99 GWB) (nein = 0; ja = 2 Pkt.).
h) Bei einer Referenz handelt es sich um ein Projekt für Menschen mit Behinderungen (nein = 0; ja = 5 Pkt.).
i) Bei einer der Mindestreferenzen handelt es sich um ein Projekt gemäß Bauwerkszuordnungskatalog: Nr. 4100 (Allgemeinbildnede Schulen) oder Nr. 4200 (Berufsbildende Einrichtungen) oder Nr. 4400 (Kinderbetreuungseinrichtungen) (nein = 0; ja = 5 Pkt.).
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten.
Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften:
Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der
zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung.
Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Bewerber ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur
Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen
Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen. Es
ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von
2.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.500.000 EUR je
Versicherungsfall bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
Wichtung: 20 %
Wichtung: 20 %
Wichtung: 60 %
unvollständige Angebote ausgeschlossen.
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