Ausschreibungsdetails
Wesentliche Leistungen sind u. a.:
+ Rückbau von Wechselflorflächen
+ Herstellung von Rasenflächen und
+ Freilegen von vorhandenen Fundamenten für Fahrradparker in WGD-Flächen.
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Grobmassen:
+ 5.000 m² Wechselflorfläche beräumen
+ 5.000 m² Rasenansaat
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Die gemachten Angaben in der Eigenerklärung der Eignung müssen nachgewiesen werden.
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
Preisermittlung Kalkulation (Formblatt 221/222)
4.
Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024)
5.
Formblatt 2 Erklärung zum Nachunternehmer § 14 (2) und (4) RVergG-LSA
6.
Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA
7.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
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Darüber hinaus sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen zusätzlich von gegebenfalls jedem Unterauftragnehmer und jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen, sofern der Hauptbieter (Hauptauftragnehmer) für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA):
1.
Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024)
2.
Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
1.
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
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Hinweis zur Kommunikation
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation elektronisch auch via E-Mail zugelassen.
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Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
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Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert.
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Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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Angaben zu Baustrom, Bauwasser
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 200 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
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Angaben zur Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.
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Angaben zur Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme und ist begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
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Angaben zu Sicherheitsleistungen
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
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Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
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Hinweis gemäß § 8 TVergG-LSA
a) Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen
b) die From der Übermittlung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und Nachweise nur im Original gültig sind
c) der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 bis 5 Werktagen vorlegen
d) bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen
Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
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Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 44 VgV (§ 6aEU Nr. 1 VOB/A entsprechend) für sich selbst und allen nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind und der Bieter selbst für einen Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA).
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 45 VgV (§ 6aEU Nr. 2 VOB/A entsprechend) für sich selbst und jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1.
Den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
aktuelle Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV (§ 6aEU Nr. 2 VOB/A entsprechend) von jedem nicht präqualifizierten Bieter, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern, sofern der Bieter (Hauptauftragnehmer) für einen Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA):
1.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
2.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
3.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
4.
Der Auftraggeber wird - wenn notwendig - von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind und der Bieter selbst für einen Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA).
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
(siehe dazu "Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_08.08.2024.pdf")
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Für diese Ausschreibung sind die Vorgaben folgender maßgeblicher Tarifverträge zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben.
1.
Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025
2.
Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025
3.
Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007
4.
Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995
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Die Tarifverträge sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Zu berücksichtigen sind die in § 2 Nr. 3 der Entgelttabelle vom 01.07.2024 des Bundeslohntarifvertrages und die Gehaltsgruppen der Gehaltstafel ab 01.07.2024 des Bundes-Gehaltstarifvertrages für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.
Dabei werden folgende Lohn- bzw. Gehaltsgruppen ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt i. H. v. derzeit 14,65 EUR:
- Lohngruppe 7.6
- Gehaltsgruppe T1 für technische Angestellte im 1. Jahr
- Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte im 1. Jahr
- Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte im 2. + 3. Jahr
- Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte ab 4. Jahr
- Gehaltsgruppe K2 für kaufmännische Angestellte im 1. Jahr
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Die nachfolgend aufgeführte Änderung des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts in 2024 / 2025 ist entsprechend zu berücksichtigen:
2024
01.01. – 31.10.2024 13,38 EUR
01.11. – 31.12.2024 14,65 EUR
2025
01.01. – 31.01.2025 14,77 EUR
01.02. – 31.10.2025 15,67 EUR
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV (§ 6aEU Nr. 3 VOB/A entsprechend) vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019)
2.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 46 VgV (§ 6aEU Nr. 3 VOB/A entsprechend) von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
4.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
4.
Den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
5.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
6.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
7.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
8.
aktuelle Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
9.
Der Auftraggeber wird - wenn notwendig - von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
10.
rechtskräftiger Insolvenzplan (falls in Insolvenz)
11.
Nachweis darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (falls notwendig)
12.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
13.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
14.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
15.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
16.
VHB Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) sowie
17.
alle in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Unterlagen und Nachweise, welche mit dem Angebot bzw. auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der § 55 VgV, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.
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