Ausschreibungsdetails
In dem Gebäude soll zukünftig das Technische Hilfswerk (THW) Ortsverband Wismar untergebracht werden. Die Leistung wird anhand funktionaler Merkmale beschrieben, die Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können.
Bewerberauskunft Russland-Bezug
Nichterfüllen der Mindestanforderungen
Zur Prüfung der Eignung gem. § 6a u. 6b EU VOB/A werden folgende Nachweise mit Teilnahmeantrag gefordert:
- die im „Bewerberauskunft – Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
- falls zutreffend: Bewerberauskunft für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft,
- die im „Bewerberauskunft – Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ vorgegebenen Referenztabellen sind auszufüllen (Mindestanforderung: mindestens 2 abgeschlossene Unternehmensreferenzen,
von mindestens zwei Referenzgebern, über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften und anschließender Vermietung, Referenzen aus den letzten 5 Jahren (zwischen 01.01.2018 und dem Ablauf der Angebotsfrist), im Umfang sowie im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung)
- Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens und ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - Mindestanforderung
- falls zutreffend: Bewerberauskunftsbogen für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
- falls zutreffend: Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung
- falls zutreffend: Vordruck Erklärung Eignungsleihe
- ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung, ggf. auch von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft - Mindestanforderung
- Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines Grundstückes mit den geforderten Lagemerkmalen - Mindestanforderung oder
- bei noch zu erwerbenden Grundstücken eine Eigenerklärung des Eigentümers über das jeweilige Vorkaufsrecht mit den geforderten Lagemerkmalen (Mindestanforderung) oder
- Grundbuchauszug über das jeweilige Grundstück (Mindestanforderung)
- den Nachweis der Bebaubarkeit in Form eines Auszuges aus dem Bebauungsplan oder eine Herleitung der Bebaubarkeit entsprechend § 34 Baugesetzbuch (Mindestanforderung)
- Flurkarten, Luftbilder, Objekt- und Lagebeschreibung zum Grundstück (Mindestanforderung)
Anforderungen an die Lage und Raumbedarfsdeckung:
Lage:
• Hansestadt Wismar,
• Voll erschlossene Lage innerhalb eines Gewerbegebietes, bauordnungsrechtlich geklärt, mit ausreichend Abstand zu Wohn- und Mischgebieten (Vermeidung von Lärmbelästigung der Anwohner),
• Gute Verkehrsanbindung mit ÖPNV, insbesondere auch vor dem Hintergrund der verantwortungsbewussten Jugendarbeit des THW,
• Gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung der Liegenschaft mittels Fahrrad und/oder PKW,
• Keine sozialen Brennpunkte in der Nähe, Vermeidung bekannter Drogenumschlagplätze sowie szenebekannter Kriminalitätsregionen (PKS).
• Mindestanforderung an die Grundstücksgröße: 7116 m²
Der THW- Ortsverband Wismar bietet technische Unterstützung im Zivilschutz- und Katastrophenfall und benötigt deshalb eine gute Verkehrsanbindung an das Straßenverkehrsnetz. Für die Jugendarbeit ist außerdem von Vorteil, wenn die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet ist.
Raumbedarfsdeckung
Die technischen Anforderungen bzw. die Anforderungen an den Raumbedarf sind insbesondere den Anlagen des Mietvertrages zu entnehmen.
Der Mieter erhält ein einseitiges Optionsrecht, das Mietverhältnis zweimal um 5 Jahre zu verlängern. Der Mieter muss spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende bzw. dem Ende einer Verlängerungszeit gegenüber dem Vermieter schriftlich erklärt haben, ob und mit welcher Verlängerungszeit er das Optionsrecht ausübt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und der vom Mieter in Anspruch genommenen Verlängerungszeit oder der Nichtausübung des Optionsrechts beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter und für den Vermieter 12 Monate zum Ablauf eines Kalendervierteljahres. Die Kündigung muss schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung gilt das Datum der Zustellung.
Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 02.01.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-
Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis
14:00 Uhr.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister/Partnerschaftsregister
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland (siehe Anlage 1.1)
- Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
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Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A i.V.m.§§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
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Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen.
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Ein Bewerber/Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 VgV verlangt werden. Nimmt der Bewerber/Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist der Vordruck Erklärung Eignungsleihe Anhang IV zu verwenden.
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Bewerbergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerbergemeinschaftserklärung
(Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung Anhang III) zu verwenden.
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Einzureichen:
1. vollständiges und in Textform unterschriebenes bzw. elektronisch signiertes Teilnahmeschreiben, durch Einzelbieter oder ggf. das Bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft
2.„Bewerberauskunft -Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“
3. falls zutreffend: Bewerberauskunft für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
4. Nachweis der Registereintragung und ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
5. falls zutreffend: Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung
6. falls zutreffend: Vordruck Erklärung Eignungsleihe
7. Verschwiegenheitserklärung, ggf. auch von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft - Mindestanforderung
8. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines Grundstückes mit den geforderten Lagemerkmalen - Mindestanforderung oder
9. bei noch zu erwerbenden Grundstücken eine Eigenerklärung des Eigentümers über das jeweilige Vorkaufsrecht mit den geforderten Lagemerkmalen - Mindestanforderung oder
10. Grundbuchauszug über das jeweilige Grundstück (Mindestanforderung)
11. Flurkarten, Luftbilder, Objekt- und Lagebeschreibung zum Grundstück (Mindestanforderung)
12. den Nachweis der Bebaubarkeit in Form eines Auszuges aus dem Bebauungsplan oder eine Herleitung der Bebaubarkeit entsprechend § 34 BauGB (Mindestanforderung)
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In der Bewerberauskunft sind anzugeben:
1. Abgabe Teilnahmeantrag als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. Geburtsname,
Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
2.3 Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens ist mit Teilnahmeantrag einzureichen -Mindestanforderung-
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB (§ 6e EU VOB/A)
4. Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers/ Bieters zu Russland
2. Erklärung über den Umsatz
- 2 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für sonstige Schäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen und den Versicherungsnachweis bis spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorzulegen. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) und Erklärung über den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2021, 2022, 2022 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die oben aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden, 2 Mio. Euro für sonstige Schäden. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
-Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
-Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
-Referenzen, geforderte Angaben siehe Anlage Bewerberauskunft
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-. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Bewerberauskunft)
a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
c) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
d) Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
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- Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen in ähnlicher Größenordnung von Referenzgebern über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften (insbesondere mit Sonderbedarfen) und anschließender Vermietung aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von:
Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungsobjekt, u. a.), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (Anzahl/in €/qm), Leistungszeitraum, Leistungsart (Errichtung/ Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften (insbesondere mit Sonderbedarfen) und anschließender Vermietung), Projektbeschreibung / Beschreibung eigene erbrachte Leistung, Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer), ggf. Besonderheiten des Projektes, ggf. Referenzbescheinigung (Bewerberauskunft)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestanforderung an die Referenzen:
a) mindestens 2 abgeschlossene Unternehmensreferenzen
b) über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften (insbesondere mit Sonderbedarfen) und anschließender Vermietung
c) aus den letzten 5 Jahren (zwischen 01.01.2019 und dem Ablauf der Angebotsfrist)
d) im Umfang sowie im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung
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Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen.
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Werden keine zwei Referenzen mit den o.g. Mindestangaben und - Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt, führt dies zum Ausschluss im weiteren Verfahren. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird er Teilnahmeantrag des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzen in der Wertungsphase Teilnahmewettbewerb zu prüfen. Bei Teilnahmeanträgen, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber ggf. aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen.
2. Qualität-Konzept: 50%
siehe Anlage „Zuschlagskriterien und deren Bewertung“
1. Preis max P. 100 (gewichtet: max. 50 Punkte)
Jahresmiete € ohne Betriebskosten
2.1 Konzept
max. 5 DIN A4 S.
Kriterien:
1. Methodisches Vorgehen: max. 40P.
2. Fachkunde u Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation:; max. 60P.
2.1 Büro- und Projektorganisation (30 P.)
2.2 darzulegen,
- wie und inwieweit der AG bei der Aufgabenumsetzung in die erforderlichen Prozesse eingebunden wird. Es werden insbesondere Aussagen zum vorgesehenen Abstimmungsprozedere und zur Sicherstellung eines lückenlosen Informationstransfers erwartet.
- wie die Kommunikation und Koordination zwischen den Schnittstellen vor Baubeginn, rechtzeitige Kommunikation und Bekanntgabe bei zeitlichen Verzögerungen oder nicht Einhalten von Terminabsprachen (sowohl bei Eigen- und Fremdverschulden) stattfindet. (30 P.)
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
E-Mailadresse: vk@bundeskartelamt.bund.de
Telefonnummer: +49(0)228 9499 0
Telefax: +49(0)228 9499 163
zuständig.
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