Ausschreibungsdetails
1. Automationsstationen des Herstellers Kieback & Peter DDC 3002, 3200, 3300, 3500, 4002e, 4200 und 264BW
2. Feldbusmodulen FBMxxx und Schaltschrank-Busmodulen SBMxx des Herstellers Romutec
3. diversen I/O-Geräten zur Datenpunktsammlung.
---
Die Anlagen von drei Liegenschaften sind über VPN vernetzt. Die Daten dieser laufen zentral in einer Liegenschaft auf, in der auch das betriebstechnische Personal stationiert ist. Außerhalb der üblichen Dienstzeit wird das Störungsmanagement über einen Rufbereitschaftsdienst sichergestellt. Die Alarmierung erfolgt auf dem Leitrechner und parallel auf mobilen Endgeräten.
In dieser Liegenschaft wurden die zentralen technischen Anlagen zur Automatisierung und für das Störungsmanagement sowie Zähler zur Verbrauchserfassung aufgeschaltet. Die GLT- Zentrale besteht aus einem Leitrechner und drei mobilen Management- und Bedieneinrichtungen.
Die beiden weiteren Liegenschaften enthalten technische Anlagen zum Störungsmanagement bzw. zum Störungsmanagement und zur Verbrauchserfassung.
--
Baujahr: 2004, die erste Erweiterung erfolgte 2014, die zweite 2018.
Technische Daten:
Zentrale in Neustrelitz: es befinden sich 22 Informationsschwerpunkte (ISP) in 22 Gebäuden, mit insgesamt 9.913 Datenpunkten
zwei weitere Liegenschaften(Neustrelitz/Neubrandenburg): es befindet sich jeweils 1 ISP in einem Gebäude, mit insgesamt 75 bzw. 294 Datenpunkten.
---
Dem Aufragnehmer (AN) werden die bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen in der beiliegenden Arbeitskarte 480 übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Sie erfolgen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit.
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/dem Leistungsverzeichnis erfasst sind
und den normalerweise zu erwartenden Wartungs-Zeitaufwand nicht erhöhen.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer technischen Anlage gefährden können, sind unverzüglich der AG mitzuteilen. Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
---
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen
erhalten bleibt. Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel, Hilfsstoffe und geeignete Zugangstechnik usw. sind durch ihn zu stellen bzw. zu liefern.
Erkennt der AN, dass aus unterschiedlichen Gründen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er die AG darauf hinzuweisen.
Der AN hat die ausgeführten Leistungen der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand inkl. etwaiger, absehbar
notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie ausgewechselte Teile zu dokumentieren.
Der AN erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlags bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan.
---
Für die aufgeführten technischen Anlagen werden Vergütungen gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vereinbart. Die Vergütung ist für 24 Monate Vertragslaufzeit ein Festpreis. Danach kann diese auf schriftliches Verlangen des AN gemäß der Preisgleitklausel angepasst werden. Die Zahlung erfolgt jährlich nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.12. bis 06.12.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 28.11.2024, 16:00 Uhr, vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 19.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 0,5 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 250.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
--dass das Unternehmen über eine Eintragung in das Installateur-Verzeichnis des örtlichen bzw. eines Stromnetzbetreibers der Bundesrepublik Deutschland
oder
--Elektrotechnische Fachkräfte für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) für die Leistungserbringung einzusetzen
oder/und
--befähigte Personen gem. TBRS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektr. Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) für die Leistungserbringung einzusetzen
--Nachweise zu den vorgenannten Erklärungen und Qualifikationen auf Anforderung einzureichen.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Wartung von Gebäudeautomationsanlagen von mindestens 3 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto und Anzahl der Anlagen), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmer-Verhältnis - mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
62859dbb-fd12-470e-bf05-63867fa6d360