Ausschreibungsdetails
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 48 Monate vom 01.04.2025 bis 31.03.2029 festgelegt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von insgesamt 6.750.000 EUR (brutto) für alle Lose. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung kann sowohl durch Tourenerweiterungen als auch durch Preisanpassungen erreicht werden.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden
> Erklärung, dass dem Unternehmen die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen
> Erklärung über Eintragung in einem Berufsregister
> Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> folgende Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
>> Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
>> Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
>> Erklärung, falls zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
>> Erklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind
> Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft vorliegt
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Kalenderjahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Darüber hinaus sind folgende weitere unternehmensbezogene Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
> Nachweis einer Gewerbegenehmigung zur Personenbeförderung bzw. Gewerbegenehmigung für Bus- und Reiseverkehr bzw. für Taxi und Mietwagen, soweit eine Gewerbegenehmigung erforderlich ist
> Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
> Übersicht über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung entsprechende Fahrzeuge bis zum Vertragsbeginn beschafft werden >>> Auflistung: Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen, Anzahl Fahrgastplätze (davon Plätze für Rollstühle)
> Erklärung, dass folgende Unterlagen:
- Kopie der Kfz-Scheine;
- Kopien aktueller TÜV-Berichte;
- Bescheinigung Kfz-Versicherung über versicherte Fahrzeuge mit Bestätigung, dass laufende Beiträge beglichen wurden
im Unternehmen vorliegen und bei Bedarf dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
> Erklärung, dass folgende Nachweise des, für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, eingesetzten Personals im Falle der Auftragserteilung bis spätestens 25.03.2025 beim Amt für Bildung eingereicht werden:
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (nicht älter als 6 Monate)
> Erklärung, dass folgende Nachweise:
- Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten können sowie nach Art der Behinderung (z.B. epileptische Anfälle u.ä.) der Schüler, in der Lage sind zu reagieren;
- Kopien der Führerscheine;
- Kopien der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), soweit das Unternehmen nicht nach eigenständiger Prüfung unter § 1 der Freistellungsverordnung fällt;
- Nachweis gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG über einen bestehenden Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind
- gesundheitliche Eignung, welche jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nachzuweisen ist
im Unternehmen vorliegen und im Bedarfsfall dem AG vorgelegt werden (nach Auftragserteilung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie die geforderten Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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