Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Es handelt sich um ein zweigeschossiges L-förmiges Gebäude mit Erd- und Obergeschoss in monolitischer Bauweise. Das angrenzende Obergeschoss des Nebengebäudes ist eine Fachwerkkonstruktion. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Sattel-Walmdachkombination, wobei das Dachgeschoss des Nebengebäudes im Bestand ausgebaut ist.
Für das Stabsgebäude und die Freiananlagen in der Umgebung des Stabsgebäudes besteht Denkmalschutz, sodass alle baulichen Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind.
Im Leistungsumfang der Baumaßnahme ist die Dachsanierung nicht enthalten und wird als separate Maßnahme geplant. Die durch die zu planenden Umbaumaßnahmen im Gebäude ggf. erforderlichen Maßnahmen sind mit zu planen, zu koordinieren und auszuführen.
Die Ergebnisse, der noch separat zu beauftragenden restauratorischen Untersuchungen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Es sind enge Abstimmungen mit dem Auftraggeber und mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) zu führen. Die Ergebnisse und Festlegungen dieser Rücksprachen und Abstimmungen sind schriftlich zu dokumentieren.
Über den Objektplaner wird der Wärmeschutznachweis einschließlich dem sommerlichen Wärmeschutznachweis nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt. Denkmalpflegerische Gesichtspunkte werden bei der Erstellung dieses Nachweises zu berücksichtigen sein.
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Für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnische Anlagen (KGr 440), Informationstechnische Anlagen (KGr 450) und Förderanlagen (KGr 460) wird vorerst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung vergeben (LPH 2 und 3 HOAI 2021).
Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 5 mit der Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI - Stand 2021) sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024.
Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers.
- Die Abgabe der Teilnahmeanträge hat schriftlich zu erfolgen.
- In der zweiten Stufe werden den ausgewählten, am besten geeigneten Bewerbern (Teilnehmer am Verfahren) die Vergabeunterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt. Nur die Teilnehmer am Verfahren werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
- Nur nach Einreichung wertbarer Erstangebote werden die Teilnehmer zu Bietern im Verfahren.
- Nach Abgabe der finalen, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich anhand der qualitativen Zuschlagkriterien vor einer Jury zu präsentieren.
- Aus der Bewertung der Angebote und der Vorstellungen wird der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ermittelt.
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen Elektro-, IT- und Förderanlagen
Es handelt sich um ein zweigeschossiges L-förmiges Gebäude, welches teilweise unterkellert ist.
Für die Gesamtmaßnahme wird vorerst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung vergeben (LPH 2 und 3 HOAI 2021). Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 5 mit der Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung (LPH 5 bis 9 HOAI - Stand 2021) sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Die beiden Anlagenbereiche Elektro wurden mit den Honorarzonen 2 (Starkstromanlage) und 3 (Eigenstromanlage), die Anlagen der IT mit den Honorarzonen 2 (Fernmeldeanlagen) und 3 (Gefahrenmeldeanlagen) und die Förderanlage mit Honorarzone 1 festgestellt.
Die Dienstleistung ist für Ingenieure geeignet. Die Eignung ist mittels Eintrags in die Ingenieurkammer oder in einer vergleichbaren Einrichtung in der EU nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit eines anderen Abschlusses ist nachzuweisen.
Im Rahmen der Planung werden umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Starkstrom-, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sowie der Förderanlagen umgesetzt. Hierzu zählt die vollständige Erneuerung der Starkstromversorgung des gesamten Gebäudes, wobei auch die spätere Integration einer Photovoltaikanlage vorgesehen ist, die im Zuge eines separaten Bauprojekts installiert wird.
Darüber hinaus wird das bestehende Übertragungsnetz modernisiert und erweitert, um den gestiegenen Anforderungen an die Datenkommunikation und Netzwerktechnik gerecht zu werden. Dies umfasst sowohl die Verkabelung als auch die IT-Infrastruktur, die den zuverlässigen Betrieb von Kommunikations- und Sicherheitssystemen sicherstellen soll.
Im Bereich der Sicherheitstechnik werden mehrere Systeme neu installiert, darunter eine Brandmeldeanlage zur frühzeitigen Erkennung von Bränden sowie eine Videoüberwachungsanlage, die das Gebäude nach Vorgaben der technischen Mindestanforderungen überwachen soll. Ergänzt wird dies durch die Implementierung einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage, die Schutz vor kriminellen Angriffen bietet und einen Anschluss an die Polizei für eine schnelle Alarmierung erhält.
Als weiteres Element der technischen Ausstattung wird ein Aufzug installiert, um die barrierefreie Erschließung des Gebäudes zu gewährleisten und den Komfort für die Nutzer zu erhöhen.
Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024.
Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers.
Für das Stabsgebäude und die Freiananlagen in der Umgebung des Stabsgebäudes besteht Denkmalschutz, sodass alle baulichen Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde entsprechend deren Anforderungen vor der Bauausführung verbindlich abzustimmen sind.
Im Leistungsumfang der Baumaßnahme ist die Dachsanierung nicht enthalten und wird als separate Maßnahme geplant. Die durch die zu planenden Umbaumaßnahmen im Gebäude ggf. erforderlichen Baumaßnahmen am Dach sowie die daraus entstehenden Überschneidungen der Leistungsbereiche beider Maßnahmen sind mit zu planen, zu koordinieren und auszuführen.
Die Ergebnisse, der restauratorischen Untersuchungen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber rechtzeitig Rücksprache mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) zu führen.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 mit den Leistungen der Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Dokumentation (sowie Objektbetreuung) (Leistungsphasen 5 bis 8 (9) HOAI) ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
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b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
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c) Ergänzung bzw. Einschränkung der Kommunikation: Es handelt sich um eine als VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) eingestufte Maßnahme. Nur die Teilnahmeunterlagen stehen uneingeschränkt und vollständig mit direktem Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Die weiteren Vergabeunterlagen werden erst in der zweiten Stufe des Verfahrens den als am besten geeignet ausgewählten Bewerbern (Teilnehmern am Verfahren) bereit gestellt
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c1) Anforderung der Teilnahmeunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber über das eVergabe-Portal elektronisch abzurufen. Die Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht.
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c2) Abgabe Teilnahmeunterlagen (Bewerbung): Es ist nur die schriftliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen im verschlossenen und mit dem beigefügten Kennzettel gekennzeichneten Umschlag auf dem Postwege an die unter 8.1 benannte Anschrift oder durch persönliche Abgabe an der benannten Anschrift (Hallesche Straße 15/16 in 99085 Erfurt) spätestens bis zum veröffentlichten Zeitpunkt der Einreichung zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Wege als dem unter 8.1 benannten oder zu einem späteren, als den veröffentlichten Zeitpunkt eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
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d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterschrift und einer Unterzeichnung, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterschrift und die Unterzeichnung haben auf der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 12 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 12 des Bewerbungsbogens unterschrieben und unterzeichnet oder enthält der Teilnahmeantrag eine Unterschrift eines nicht Zeichnungsberechtigten der Firma, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 VSVgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
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e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen schriftlich im verschlossenen und mit dem beigefügten Kennzettel gekennzeichneten Briefumschlag spätestens bis zum veröffentlichten Zeitpunkt der Einreichung zurückzusenden. Fehlende oder unvollständige geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen nachzureichen. Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen nachzuliefern. Die Nachlieferung kann per Post, per Telefax oder optional auf elektronischem Wege per E-Mail erfolgen.
Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist per Post, per Telefax oder optional auf elektronischem Wege per E-Mail eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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f) Eine selbständige Ergänzung der eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
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g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
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h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. Die Amtssprache ist deutsch, dies gilt auch für die Auftragserfüllung.
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i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber).
Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer an Stufe 2) schriftlich zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert und die Vergabeunterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt.
- Anfragen der Teilnehmer an der Stufe 2 (Bieteranfragen) sind entweder
- per Post (Brief),
- per Telefax (+49 361 5741 56570) oder
- per E-Mail ( Hochbau.Vergabe@TLBV.thueringen.de) an die Kontaktstelle zu richten.
Über die schriftlich eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll weiter verhandelt werden.
Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren schriftlichen Angebote werden die verbliebenen Bieter zu einem Vorstellungsgespräch von der Kontaktstelle eingeladen.
Im Vorstellungsgespräch haben die Teilnehmer 30 Minuten Zeit, sich vor einer Jury anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien zu präsentieren.
Nach der Vorstellung werden von der Jury drei Fragen an die Teilnehmer gestellt, die diese innerhalb einer Frist von maximal 15 Minuten beantworten sollen.
Nach Auswertung der Vorstellungen und Berücksichtigung der final gewerteten Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB schriftlich unterrichtet.
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j) Die Leistung ist geeignet für Ingenieurbüros.
Besonderer Berufsstand: vorbehalten für Ingenieure, gleichwertige Berufsabschlüsse sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Qualifizierungen sind durch die Bewerber nachzuweisen.
k) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Hinweis: Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt. Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.
oder
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Bewertung mit: < 900.000 EUR = Ausschluss; >/= 900.000 EUR = 1 Punkt; >/= 1.200.000 EUR = 2 Punkte; >/= 1.500.000 EUR = 3 Punkte; Gewichtung: 10 %.
Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Referenz ist zwingend im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2023 nachzuweisen. Die Referenz muss nicht die Bauherrenleistung beinhalten.
Definition 1
Eine Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung - Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4 nach HOAI) mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit Honorarzone II HOAI), für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes mit:
- mindestens zwei Geschossen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- detaillierter Beleuchtungsberechnung
- Eigenstromversorgungsanlage
oder
Definition 2
Eine Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung - Starkstromanlagen, wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
- mindestens zwei Geschossen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- detaillierter Beleuchtungsberechnung
oder
Definition 3 - Mindestdefinition
Eine Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung - Starkstromanlagen, wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- detaillierter Beleuchtungsberechnung.
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Bewertung: Referenz entspricht keiner Definition = Ausschluss; Referenz entspricht Definition 3 = 1 Punkt; Referenz entspricht Definition 2 = 2 Punkte; Referenz entspricht Definition 1 = 3 Punkte; Gewichtung 25 %.
Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“:
Definition 1
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (Anlagengruppe 5 nach HOAI) mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit mindestens hohen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit Honorarzone III HOAI), für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes mit:
- mindestens zwei Geschossen
- strukturierter Datenverkabelung
- Anlagen zur Brandfrüherkennung
- elektronischem Schließsystem
- Überfall-/ Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (gemäß ÜEA-Richtlinie)
oder
Definition 2
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Anlagengruppe 5 nach HOAI) wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
- mindestens zwei Geschossen
- strukturierter Datenverkabelung
- Anlagen zur Brandfrüherkennung
- elektronischem Schließsystem
oder
Definition 3 - Mindestdefinition
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Anlagengruppe 5 nach HOAI) wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
- strukturierter Datenverkabelung
- Anlagen zur Brandfrüherkennung.
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Bewertung: Referenz entspricht keiner Definition = Ausschluss; Referenz entspricht Definition 3 = 1 Punkt; Referenz entspricht Definition 2 = 2 Punkte; Referenz entspricht Definition 1 = 3 Punkte; Gewichtung 35 %.
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NEU: Bewertung: < 4 Beschäftigte = Ausschluss, >/= 4 Beschäftigte = 1 Punkt, >/= 6 Beschäftigte = 2 Punkte, >/= 8 Beschäftigte = 3 Punkte; Gewichtung 5 %.
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Bewertung: < 3 Fachkräfte = Ausschluss; 3 Fachkräfte = 1 Punkt; 4 Fachkräfte = 2 Punkte; >/= 5 Fachkräfte = 3 Punkte; Gewichtung: 8 %.
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Bewertung:
< 5 Jahre Berufserfahrung und / oder fehlender Nachweis Qualifikation = Ausschluss; >/= 5 Jahre Berufserfahrung mit Nachweis Qualifikation = 1 Punkt;
>/= 8 Jahre Berufserfahrung mit Nachweis Qualifikation = 2 Punkte;
>/= 10 Jahre Berufserfahrung mit Nachweis Qualifikation = 3 Punkte;
Gewichtung: 8 %.
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Bewertung:
fehlender Nachweis Qualifikation = Ausschluss;
< 4 Jahre mit Nachweis Qualifikation = 0 Punkte;
>/= 4 Jahre Berufserfahrung mit Nachweis Qualifikation = 1 Punkt;
>/= 6 Jahre Berufserfahrung mit Nachweis Qualifikation = 2 Punkte;
>/= 8 Jahre Berufserfahrung mit Nachweis Qualifikation = 3 Punkte;
Gewichtung: 6 %.
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Bewertung: kein QM = 0 Punkte; qualifiziertes hausinternes QM = 2 Punkte; Fremdzertifizierung (z.B. nach ISO 9001) = 3 Punkte.
Gewichtung: 3 %.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten:
Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch die Vergabe von 0 bis 3 Punkten für die Unterkriterien. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtung der Unterkriterien ergibt sich gewichtete Punktzahl je Unterkriterium, die dann durch Addition der Wertungsergebnisse aus den Unterkriterien das Ergebnis (gewichtete Punktzahl) je Hauptkriterium bildet. Durch Summierung der Ergebnisse der Hauptkriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt.
Hinweise zum Punktesystem:
0 Punkte: keine oder ungenügende Angaben - bedeutet: überwiegend fehlende oder falsche Angaben;
1 Punkt: zufriedenstellende Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben nicht alle erwarteten Aspekte;
2 Punkte: gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig;
3 Punkte: sehr gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig und betrachten einzelne Aspekte über das Erwartete hinaus.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Vorstellung der anzuwendenden Maßnahmen und Planungsprinzipien zur Sicherung eines wirtschaftlichen Entwurfes, beispielhaften Alternativen im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Darstellung der Methoden mit der die Kostenplanung und Kosten-steuerung über die Projektphasen in der Planung sichergestellt wird.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Darstellung der Methoden mit der die Terminplanung und Terminsteuerung über die Projektphasen sichergestellt wird.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Darstellung der Arbeitsweise bei Projektänderungen durch den Bauherrn oder durch geänderte Vorschriften.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Darstellung der verfolgten Strategien zum Umgang mit Terminverzügen, Nachtragsangeboten, Bauablaufstörungen oder Insolvenzen von Auftragnehmern.
Bewertung: 0; 1; 2 oder 3 Punkte.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. zum Qualitätsmanagement während der Bauausführung.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers zur 1. Frage der Jury.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers zur 2. Frage der Jury.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers zur 3. Frage der Jury.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten.
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten. Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Bewertung mit 0; 1; 2 oder 3 Punkten
Zur weiteren Bewertung und zum Punktesystem siehe Hauptkriterium 1.1.1
Der gesamte Schriftverkehr bei der Auftragsabwicklung ist über ein Verschlüsselungsprogramm zu führen, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzt. Entsprechende Lizenzen für das vom Thüringer Finanzministerium empfohlene Programm "GnuPG VS-Desktop" sind vom beauftragten Planer und den späteren Ausführungsfirmen zu erwerben.
Die Bewerber müssen sich im Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) zwingend bereit erklären, die Rechte und Pflichten aus dem beigefügten "Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt)" für sich und eventuelle andere Unternehmen, derer sich die Bewerber bedienen wollen (Nachauftragnehmer und Eignungsleiher), einzuhalten.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten
Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des
Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über
die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
- Angaben der Bewerber- und Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft jeweils in einem eigenen Bewerbungsbogen zu erbringen.
- Die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft zu erbringen.
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen werden kann, beantragt werden, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
Der Antrag ist zu richten an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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