Ausschreibungsdetails
Die Planungsleistungen und Planungsschritte richten sich nach den Verwaltungsvorschriften der WSV, insbesondere nach der VV-WSV 2107 „Entwurfsaufstellung“.
Die Planungsleistungen schließen im ersten Schritt mit einer Voruntersuchung ab, in der eine Vorzugsvariante auszuweisen ist. Im Anschluss sind der Entwurf-HU und der Entwurf-AU aufzustellen. Die Planungsleistungen beinhalten auch die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen.
Die 1-feldrige Wehranlage Spreekanal (Baujahr 1936), bestehend aus Wehrverschluss und verplombter Bootsschleuse, befindet sich bei km 0,9 des Spreekanals (Kupfergraben), als Nebenarm der SOW (Spree-Oder-Wasserstraße). Die Wehranlage Spreekanal ist Bestandteil der Staustufe Mühlendamm mit Wehr Mühlendamm und Schiffsschleusenanlage Mühlendamm.
Eine Sanierung des Wehres Spreekanal ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Planungen für den Ersatzneubau am Spreekanal sind darauf auszurichten, dass mit dem Bau begonnen wird, sobald der Ersatzneubau Wehr Mühlendamm sicher funktionstüchtig ist (voraussichtlich 2027/ 2028).
Die Lage ist zentral innerstädtisch. Die Wasserspiegeldifferenz zwischen Ober- und Unterwasser beträgt ca. 1,5 m. Der Maximalabfluss (HQ 100) beträgt ca. 40 m³/ s, der mittlere Abfluss ca. 8 m³/s. Das Wehr ist gelistet in der Denkmalliste Berlin. Mit Munitionsbelastung ist zu rechnen.
Weil aktuell nicht absehbar ist, welche Lösung später für die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (ÖD) am Spreekanal die sinnvollste ist, soll der Ersatzneu des Wehres Spreekanal so ausgebildet werden, dass die Nachrüstung einer Fischwechselanlage möglich sein soll, die auf einen später festzustellenden Bedarf ausgerichtet ist.
Nicht Gegenstand dieser Planungsleistung sind die aktuell laufenden Vorbereitungen, die baufällige, noch 1-feldrige Wehranlage am Mühlendamm durch einen 2-feldrigen Ersatzneubau zu ersetzen. Bestandteil der neuen Anlage am Mühlendamm sind auch eine Fischaufstiegsanlage (FAA) sowie eine Fischabstiegsanlage.
Die Planungsleistungen umfassen hauptsächlich die Gewerke
- Massiv-/ Ingenieurbaubau
- (Spezial-)Tiefbau inkl. Unterwasserbetonsohle
- Stahlwasserbau
- Maschinenbau
- Elektrotechnik / Nachrichtentechnik
- Abbruch der bestehenden Wehranlage
Die Hauptelemente des Bauwerkes sind:
- Wehranlage mit Verschluss
- Konstruktive Lösung („Platzhalter“) zur Nachrüstung einer Fischwechselanlage
- Antriebe und Steuerung inkl. Anschluss an die Wehranlage Mühlendamm und die Fernbedienzentrale Grünau
- Anschlüsse an das Ober - und Unterwasser
Die Planung soll durch alle Planungsschritte nach VV-WSV 2107 geführt werden inkl. Koordination der Planung und aller an der Planung Beteiligten. Folgende Unterlagen sollen erstellt bzw. Leistungen erbracht werden:
1. Voruntersuchung (nach VV-WSV 2107) mit allen erforderlichen Nachweisen und Zusatzuntersuchungen mit dem Ziel, eine Vorzugsvariante auszuweisen.
2. Entwurf-HU (nach VV-WSV 2107). Dieser Entwurf ist grob dimensioniert (Tragwerksplanung LPH 3) und später zum Entwurf-AU fortzuschreiben.
3. Entwurf-AU (nach VV-WSV 2107) mit prüffähiger detaillierter Statik (Tragwerksplanung LPH 5), Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 14121-1, etc.
4. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Aufstellen der Vertragsunterlagen)
Dadurch, dass keine Fischwechselanlage ausgeführt wird, ist davon auszugehen, dass kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein wird.
1 Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB:
Verknüpfung mit anderen Unternehmern.
- Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter mit anderen
Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist - Angabe ob und ggf. auf welche Art
der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen
zusammenarbeitet
2 Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den
Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen - z.B.
Präqualifikation (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
3 -entfällt-
4 Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe,
dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:
Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten
Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden
ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen
und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) -
Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung
(§ 26 bzw. § 27 i. V. m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere
staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu
begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§
108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB),
jeweils auch i. V. m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte),
- Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des
Menschenhandels (§ 233a StGB). Bestätigung, dass eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorgelegt wird.
5.1 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB
bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund
zu den untenstehenden Punkten vorliegt:
Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat. Erklärung dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der
unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: -
Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253
StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug
(§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), - Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im
Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), -
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), -
Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen
Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1
oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung dass, sofern
nachfolgend nicht anders angegeben, nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz
- gem. § 98c Aufenthaltsgesetz - gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.
Abweichend von der obigen Erklärung, Angabe des Grundes, warum der
Bewerber/Bieter mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500
Euro belegt worden ist. Erklärung, dass - keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine
denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden
kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder
fortdauernd mangelhaft - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
5.2 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB bezogen auf die letzten
drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden
Punkten vorliegt: - Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. - Ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet. - Ein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. - Ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren wurde beantragt. - Ein Insolvenzplan wurde
rechtskräftig bestätigt. - Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt. - Das
Unternehmen befindet sich in Liquidation. Erklärung, dass ein Insolvenzplan auf
Verlangen vorgelegt wird, falls dieser rechtskräftig bestätigt wurde.
6 Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der
Bekanntmachung, - eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder dass im
Auftragsfall vor Zuschlagserteilung entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird.
7.1 Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind: - Angabe der Geschäftsjahre und Umsatz
in Euro
7.2 Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend
genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des
Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: - Angabe der
Tätigkeitsbereiche, jeweils mit Geschäftsjahren und Umsatz in Euro
8 -entfällt-
9 Der Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV wird erbracht, indem der Bewerber
/Bieter erklärt, in den letzten drei bzw. fünf Jahren Leistungen erbracht zu haben, die der zu
vergebenden Leistung vergleichbar ist. Nachweis der in der Bekanntmachung
geforderten Mindestanzahl an geeigneten Referenzen über abgeschlossene
Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie unter
Nennung des öffentlichen/privaten Auftraggebers
10 Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV zum jährliche Mittel der
Beschäftigten und der Anzahl der Führungskräfte: - Angabe zu Beschäftigten im 1.
Jahr/ 2.Jahr/3.Jahr und Führungskräften im 1.Jahr/2.Jahr/3.Jahr
11 -entfällt-
13 Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - zu Eintragung des Bewerbers
/Bieters im Berufs-/Handelsregister
Die Eigenerklärung einschließlich aller Anlagen ist Bestandteil der
Teilnahmeunterlagen.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 2.400.000 €/a, netto
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: >= 2.000.000 €/a, netto
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 1.500.000 €/a, netto
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: >= 1.000 €/a, netto
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 600.000 €/a, netto
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 600.000 €/a, netto
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 50 technische Fachkräfte
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: >= 40 technische Fachkräfte
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 30 technische Fachkräfte
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: >= 20 technische Fachkräfte
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 8 technische Fachkräfte
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 8 technische Fachkräfte
Erbrachte Planungsleistungen (Planungsvolumina als Summe der letzten 3 Jahre, Dez. 2021 bis Nov. 2024) für vergleichbare Ingenieurprojekte des Wasserbaus, hierzu zählen:
Wehranlagen, Sperranlagen, Schleusenanlagen, Wasserkraftwerke, Fischaufstiegsanlagen, Fischabstiegsanlagen, Schöpfwerke, Entnahmebauwerke, Sohlenbauwerke, Durchlässe, Düker, massive Hochwasserschutzbauwerke, Uferwände, Hochwasserwände, Fangedämme, Hafenbauten und Werftanlagen) der Leistungsphasen 1 bis 7.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 2.000.000 € (in Summe in 3 Jahren)
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: >= 1.700.000 € (in Summe in 3 Jahren)
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 1.400.000 € (in Summe in 3 Jahren)
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: >= 1.000.000 € (in Summe in 3 Jahren)
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 500.000 € (in Summe in 3 Jahren)
0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllte: < 500.000 € (in Summe in 3 Jahren)
Angabe durch Eigenerklärung.
Referenzprojekte des Bewerbers. Erbrachte Planungsleistungen (Referenzobjekte, Summe der letzten 5 Jahre) für Ingenieurprojekte des Wasserbaus mit vergleichbaren spezifischen Anforderungen wie beim Ersatzneubau Wehr Spreekanal:
Wehranlagen, Fischaufstiegsanlagen, Fischabstiegsanlagen, Sperr- und Schleusenanlagen, Schiffshebewerke – alle Anlagen mit dem Schwerpunkt der Objektplanung.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 110 Referenzpunkte, mind. eine Objektplanung für innerstädtisches Wehr im Bestand mit FAA und FAbA, mit Unterwasserbetonsohle, MQ <= 40 m³/s
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: >= 110 Referenzpunkte, ohne ein Projekt mit allen vorgenannten Objekteigenschaften (Wehr innerstädtisch, Bestand mit FWA, UW-Betonsohle, MQ <= 40 m³/s)
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 80 Referenzpunkte
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: >= 60 Referenzpunkte
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 30 Referenzpunkte
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 30 Referenzpunkte
Die Referenzen werden differenziert nach
Bauvolumen (netto): = „Bauobjektpunkte“
Bauvolumen >= 10 Mio € 3 (Bau-)Objektpunkte
2 Mio >= Bauvolumen < 10 Mio € 2 Objektpunkte
100 T€ >= Bauvolumen < 2 Mio 1 Objektpunkt
Bauvolumen < 100 T€ (keine Berücksichtigung)
Volumen der eigenen Planungsleistung (netto): Multiplikation der Bauobjektpunkte gemäß nachfolgender Aufstellung = „Planungspunkte“
Planungsleistung >= 1 Mio € Bauobjektpunkte x 3
100 T€ >= Planungsleistung < 1 Mio € Bauobjektpunkte x 2
10 T€ >= Planungsleistung < 100 T€ Bauobjektpunkte x 1
Planungsleistung < 10 T€ (keine Berücksichtigung)
Objekt der Planungsleistung: Multiplikation der Planungspunkte gemäß nachfolgender Aufstellung = „Referenzpunkte“ (je Projekt)
Wehranlage: x 1,0
Sonstige Anlage: x 0,5
Projekt mit Fischauf- und Fischabstieg: x 1,5
Projekt innerstädtisch und im Bestand: x 1,5
Wehranlage mit MQ <= 40 m³/s x 1,5
Wehranlage mit Unterwasserbetonsohle: ja / nein
Gewertet werden die 10 höchstbewerteten Referenzen, die in das „Formblatt_Referenzen_Eignung_WSpK“ einzutragen sind. Es ist möglich, weniger oder mehr als 10 Referenzen einzureichen.
Hinweis: max. Punktzahl je Referenz: 3 (> 10 Mio Bauvolumen) x 3 (> 1 Mio Planung) x 1,5 (FWA) x 1,5 (innerstädtisch) x 1,5 (MQ) = 30,375 Referenzpunkte.
Erläuterung innerstädtisch: im Gebiet einer Stadt/ Ortschaft/ Gemeinde mit mind. 50.000 Einwohnern.
Die volle Punktzahl (5 Wertungspunkte) kann nur erzielt werden, wenn die Objektplanung für mind. ein innerstädtisches Wehr mit beweglichem Verschluss (Stahlwasserbau) mit UW-Betonsohle und sowohl FAA als auch FAbA geleistet wurde und mit einem MQ <= 40 m³/s.
gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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