Ausschreibungsdetails
Die Besonderheit des GP-Vertrages besteht hier darin, dass vom Auftragnehmer die GP-Leistungen bis einschließlich Entwurfsplanung (LPH 3) und Genehmigungsplanung (LPH4) sowie in Teilen die Ausführungsplanung (LPH5) erbracht werden, der AN dann die Vergabe (LPH6) an einen Generalunternehmer/Generalübernehmer vorbereitet (Funktionale Leistungsbeschreibung) und begleitet (LPH7), von dem dann die weiteren Planungsleistungen – aufbauend auf den Planungsleistungen des AN - in einheitlicher Verantwortung hinsichtlich der Planungs-und Bauleistungen erbracht werden. Der AN (Generalplaner) tritt ab diesem Zeitpunkt in eine planungs-und bauüberwachende sowie projektsteuernde Rolle für die Auftraggeberin ein (LPH8). Insoweit bestehen modifizierte Planungs-und Überwachungsleistungen des AN für die Auftraggeberin.
Die Vertragsleistung wird in mehrere Leistungsstufen unterteilt. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Leistungsstufen gemäß der vertraglichen Regelungen separat abzurufen.
Kostenrahmen (Budget) des Bauvorhabens: 3,5 Mio. EUR (KG 200 bis 600), mit Umsatzsteuer. Dieses Budget ist Grundlage für die Finanzierung und für die Entscheidung der Auftraggeberin, ob und wie sie das Bauvorhaben realisieren kann. Geplanter Fertigstellungstermin des Bauvorhabens: Ende des Jahres 2026.
Bei der geplanten Kältediagnoseschießanlage handelt es sich im Wesentlichen um die Flächen einer Kältekammer mit Schützenposition sowie einen davon baulich getrennten 50,00 Meter langen, nicht klimatisierten, massiven Schießkanal. Hinzukommend sind in einer direkt übergehenden Fläche weitere 5,00 Meter für den Zieldarstellungsbereich und ein mobiler Geschossfang für 22 lfb (Kleinkaliber) vorzusehen. Für eine IT-basierte Auswertung und Überwachung der Trefferergebnisse wird in direkter Verbindung mit der Kältekammer ein Raum mit Bildschirmarbeitsplatz gefordert, welcher gleichzeitig als Aufenthaltsraum dient. Eine zweite Kältekammer ist für das FES (Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten) zu planen. Zur Unterbringung von Material und Gerät wird ein Reinigungsgeräteraum gefordert. Die Raumschießanlage (RSA) wird von max. 3 Personen temporär genutzt. Aufgrund der Nutzung von diverser Munition für Biathlonwaffen (i.d.R. Bleigeschosse) muss mindestens von einer unterschwelligen Bleibelastung ausgegangen werden. Diesbezüglich verweist die TRGS 505 auf die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Weitere Räume zur notwendigen Unterbringung der Elektro-und Raumlufttechnik sind erforderlich.
Bei der Realisierung der Maßnahme sind die Vorgaben der Schießstandrichtlinien 2012 bindend. Planungs- und ausführungsbegleitend ist die Leitstelle Schießanlagen BW der Landesbaudirektion Bayern und die Kleine Schießstandkommission einzubinden. Abweichungen von den Schiessstandrichtlinien sind nur in Abstimmung mit der Kleinen Schießstandkommission (KlSchStK) und der Leitstelle Schießanlagen BW zulässig. Sie führen ggf. ergänzende Planungsgrundlagen ein.
Das geplante Baufeld der künftigen Kältediagnoseschießanlage befindet sich in der militärisch genutzten Liegenschaft „Kaserne am Rennsteig“ in Oberhof. Das Baufeld ist hangig.
2. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Die Besonderheit des GP-Vertrages besteht hier darin, dass vom Auftragnehmer die GP-Leistungen bis einschließlich Entwurfsplanung (LPH 3) und Genehmigungsplanung (LPH4) sowie in Teilen die Ausführungsplanung (LPH5) erbracht werden, der AN dann die Vergabe (LPH6) an einen Generalunternehmer/Generalübernehmer vorbereitet (Funktionale Leistungsbeschreibung) und begleitet (LPH7), von dem dann die weiteren Planungsleistungen – aufbauend auf den Planungsleistungen des AN - in einheitlicher Verantwortung hinsichtlich der Planungs-und Bauleistungen erbracht werden. Der AN (Generalplaner) tritt ab diesem Zeitpunkt in eine planungs-und bauüberwachende sowie projektsteuernde Rolle für die Auftraggeberin ein (LPH8). Insoweit bestehen modifizierte Planungs-und Überwachungsleistungen des AN für die Auftraggeberin.
Die Vertragsleistung wird in mehrere Leistungsstufen unterteilt. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Leistungsstufen gemäß der vertraglichen Regelungen separat abzurufen.
Kostenrahmen (Budget) des Bauvorhabens: 3,5 Mio. EUR (KG 200 bis 600), mit Umsatzsteuer. Dieses Budget ist Grundlage für die Finanzierung und für die Entscheidung der Auftraggeberin, ob und wie sie das Bauvorhaben realisieren kann. Geplanter Fertigstellungstermin des Bauvorhabens: Ende des Jahres 2026.
Bei der geplanten Kältediagnoseschießanlage handelt es sich im Wesentlichen um die Flächen einer Kältekammer mit Schützenposition sowie einen davon baulich getrennten 50,00 Meter langen, nicht klimatisierten, massiven Schießkanal. Hinzukommend sind in einer direkt übergehenden Fläche weitere 5,00 Meter für den Zieldarstellungsbereich und ein mobiler Geschossfang für 22 lfb (Kleinkaliber) vorzusehen. Für eine IT-basierte Auswertung und Überwachung der Trefferergebnisse wird in direkter Verbindung mit der Kältekammer ein Raum mit Bildschirmarbeitsplatz gefordert, welcher gleichzeitig als Aufenthaltsraum dient. Eine zweite Kältekammer ist für das FES (Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten) zu planen. Zur Unterbringung von Material und Gerät wird ein Reinigungsgeräteraum gefordert. Die Raumschießanlage (RSA) wird von max. 3 Personen temporär genutzt. Aufgrund der Nutzung von diverser Munition für Biathlonwaffen (i.d.R. Bleigeschosse) muss mindestens von einer unterschwelligen Bleibelastung ausgegangen werden. Diesbezüglich verweist die TRGS 505 auf die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Weitere Räume zur notwendigen Unterbringung der Elektro-und Raumlufttechnik sind erforderlich.
Bei der Realisierung der Maßnahme sind die Vorgaben der Schießstandrichtlinien 2012 bindend. Planungs- und ausführungsbegleitend ist die Leitstelle Schießanlagen BW der Landesbaudirektion Bayern und die Kleine Schießstandkommission einzubinden. Abweichungen von den Schiessstandrichtlinien sind nur in Abstimmung mit der Kleinen Schießstandkommission (KlSchStK) und der Leitstelle Schießanlagen BW zulässig. Sie führen ggf. ergänzende Planungsgrundlagen ein.
Das geplante Baufeld der künftigen Kältediagnoseschießanlage befindet sich in der militärisch genutzten Liegenschaft „Kaserne am Rennsteig“ in Oberhof. Das Baufeld ist hangig.
Die Vertragsleistung wird in mehrere Leistungsstufen unterteilt. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Leistungsstufen gemäß der vertraglichen Regelung separat abzurufen.
Leistungsstufe 1: Planungsleistungen LPH 1-4
a) Der Auftragnehmer hat die nachfolgend genannten, in der Anlage 2 zum Vertrag näher bezeichneten Grundleistungen und Besonderen Leistungen für folgende Leistungsbilder als Planungserfolge zu erbringen:
Leistungen bei Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI),
Leistungen bei der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI),
Leistungen bei der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI),
Leistungen der Freianlagen (§ 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 zur HOAI)
Leistungen bei der Bauphysik (Anlage 1 zu § 3 HOAI, dort Ziffer 1.2.2 Leistungsbild Bauphysik) für Bauakustik sowie für Wärmeschutz und -Energiebilanzrechnungen,
Leistungen beim Brandschutz (AHO Heft Nr. 17, dort 1.4)
Leistungsstufe 2: Ausführungsvorbereitung (LPH 5 -7)
Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Ausführungsplanung (LPH 5)
Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Vorbereitung des Vergabeverfahrens (LPH 6)
Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Mitwirkung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens (LPH 7)
Leistungsstufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling / Objektbetreuung (LPH 8)
Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Objektüberwachung (LPH 8)
Leistungsstufe 4: Dokumentation (LPH 9)
Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Dokumentation (LPH 9)
Dokumentation gem. Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) des BMI/BMVg
Mit Abschluss dieses Vertrages beauftragt die Auftraggeberin den Auftragnehmer zunächst nur mit der Erbringung der Leistungen der Leistungsstufe 1.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen 2, 3 und 4 später zu den Bedingungen dieses Vertrages abzurufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, einzelne Leistungen der Leistungsstufen oder Leistungen für einzelne Bauteile. Der Abruf weiterer Leistungen ist in Textform zu erklären. Ein Anspruch auf Abruf hat der Auftragnehmer nicht. Bei Nicht-Abruf steht dem Auftragnehmer insoweit kein Honorar zu. Sonstige aus dem Nichtabruf resultierende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere solche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen.
- 2,0 Mio. Euro für Personenschäden
- 2,0 Mio. Euro für Sachschäden
- 2,0 Mio. Euro für Vermögensschäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Mindestanforderungen: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,0 Mio. Euro für Personen-schäden / 2,0 Mio. Euro für Sachschäden, 2,0 Mio. Euro für Vermögensschäden, Nachweis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Mindestanforderungen: Mindestens durchschnittlicher Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (kumuliert) für Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung incl. Gründung/Stützbauwerke, Technische Ausrüstung (AG 1-5, 7-8) der Jahre 2021, 2022, 2023: 500.000,00 Euro (netto).
2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratende/r Ingenieur/-in“ (Tragwerk) des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft.
3. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratende/r Ingenieur/-in“ oder Techniker/-in (Planung Technische Ausrüstung, Schwerpunkt Lüftung/Kühlung) des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft.
Mindestanforderungen: Vorlage des Nachweises über die Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft.
2. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten mit fachspezifischen Studium bzw. Ausbildung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023):
Mindestanforderungen:
- Anzahl der Architekt:innen/Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude/Innenräume gem. § 34 HOAI: mind. 2
- Anzahl der Landschaftsarchitekt:innen/Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI: mind. 1
- Anzahl der Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Fachplanung Tragwerk mit Spezialisierung Stützwände, Verbau, Gründung gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.2 HOAI und Gründungsberatung gem. Anlage 1.3 HOAI: mind. 2
- Anzahl der Ingenieur:innen,Techniker:innen, Meister (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Fachplanung TA gem. § 55 HOAI (für alle Anlagengruppen 1-3 gem. § 53 HOAI): mind. 1
- Anzahl der Ingenieur:innen,Techniker:innen, Meister (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Fachplanung TA gem. § 55 HOAI (für alle Anlagengruppen 4-5 und 7-8 gem. § 53 HOAI): mind. 1
- Anzahl der Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) in den Leistungsbildern Wärmeschutz und Schallschutz gem. Anlage 1.2.2 HOAI: mind. 1
- Anzahl der Ingenieur:innen, Sachverständige (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild gem. AHO, Heft 17 (Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz): mind. 1
3. Erklärung über die Anzahl der sonstigen Beschäftigten der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023)
4. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten -Gesamt- der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023)
2. Erklärung über die Zurverfügungstellung mindestens eines Gesamtprojektleiters und eines Projektleiters in Stellvertretung mit dem Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc./ B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen.
3. Erklärung über die Zurverfügungstellung mindestens eines weiteren Projektmitarbeiters mit dem Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc./ B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen.
4. Nachweis der beruflichen Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar).
Mindestanforderungen:
Nennung des Projektleiters, des Projektleiters in Stellvertretung und eines Projektmitarbeiters mit den entsprechenden Jahren an Berufserfahrung sowie Vorlage der Nachweise der beruflichen Qualifikation der für das Projekt vorgesehen Beschäftigten.
Durch den Bewerber/ die Bewerber-/Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle ein Formular (siehe Vordruck Anlage B-02 „Bewerberauskunft und Eignungskriterien“) zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerber-/Bietergemeinschaften genutzt werden soll.
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind:
1. Referenzliste
Vorlage einer Referenzliste Objektplanung Gebäude - wesentliche, in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen – mit insgesamt mind. je einer Referenz Objektplanung Gebäude der Gruppen "Freizeit/Sport" nach Anlage 10.2 HOAI sowie Planung und Umsetzung einer Bauaufgabe für Behörden der öffentlichen Sicherheit.
2. Referenz A
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen: Ergänzende Vorlage min. einer Referenz A, Neubau eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe "Freizeit/Sport", Leistungen gem. § 34 HOAI, anrechenbare Baukosten min. 2.000.000 €, bearbeitet (min. bis LP 5) nach dem 01.01.2019.
3. Referenz B
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen: Ergänzende Vorlage min. einer Referenz B, Tragwerksplanung inkl. Gründungsberatung/Tiefbau für den Neubau eines Gebäudes mit min. durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad gem. Anlage 14.2 HOAI, Leistungen gem. § 51 HOAI, min. Honorarzone III, anrechenbare Baukosten min. 500.000 €, bearbeitet (min. bis LP 5) nach dem 01.01.2019.
4. Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
• Name des Unternehmens/Bewerbers/Bieters/Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat.
• Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer,
• Benennung des Referenzobjektes,
• Kurzbeschreibung des Referenzobjektes,
• Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes,
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Erbringung der Leistungsart und –umfang
• Angaben zu den bearbeiteten Leistungsphasen gem. HOAI
• Angabe der anrechenbaren Baukosten
• Angabe der Honorarzone
5. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Einsatzes von Bietergemeinschaften bzw. die Einschaltung von Unterauftragnehmern (insbesondere auch auf die Möglichkeit der Eignungsleihe) hin. Sollte der Bewerber seine Eignung über die Eignungsleihe nachweisen, ist die Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärungen erforderlich.
Der Zutritt in die militärisch genutzte Liegenschaft erfolgt im täglichen Passwechselverfahren, d.h. an der Wache wird gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepass oder Führerschein im Tausch ein Besucherausweis ausgehändigt, der beim Verlassen der Liegenschaft wieder an der Wache gegen das hinterlegte Dokument ausgetauscht wird.
Demensprechend wird mit etwaigen Nachunternehmern / Unterauftragnehmern und Lieferanten des Auftragnehmers verfahren. Im Vorfeld an das Passwechselverfahren hat die Aushändigung einer Mitarbeiterliste (mit den Namen, der Pass-Nummer und der ausstellenden Behörde) an den Nutzer der Liegenschaft zu erfolgen.
Mitarbeiter, auch jene von Nachunternehmen bzw. Eignungsleihern sowie Lieferanten, welche auf der Liste der unsicheren Staaten stehen (gem. Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG), erhalten keine Zutrittsberechtigung zum Bundeswehrgelände.
Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG:
1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)
2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)
3. Armenien (Republik Armenien)
4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)
5. Belarus (Republik Belarus)
6. China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich
Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich
Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau
7. Georgien
8. Irak (Republik Irak)
9. Iran (Islamische Republik Iran)
10. Kasachstan (Republik Kasachstan)
11. Kirgisistan (Kirgisische Republik)
12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)
13. Kuba (Republik Kuba)
14. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
15. Libanon (Libanesische Republik)
16. Libyen (Staat Libyen)
17. Moldau (Republik Moldau)
18. Pakistan (Islamische Republik Pakistan)
19. Russische Föderation
20. Sudan (Republik Sudan)
21. Syrien (Arabische Republik Syrien)
22. Tadschikistan (Republik Tadschikistan)
23. Turkmenistan
24. Ukraine
25. Usbekistan (Republik Usbekistan)
26. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam).
Von Bewerbern ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eigenerklärung, dass bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind, (Staaten i.S.d. § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG) stammen (Staatenliste gem. Anlage).
Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ (Gewichtung 65 %, max. 325 Punkte):
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung konkret darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. 20 DIN A4 Seiten - muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte (siehe Anlage „2024-03-12-VgV_KSA_Oberhof_Zuschlagskriterien.pdf“) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte sollen zur Darstellung (auch im Präsentationsgespräch) herangezogen werden.
Es werden bewertet:
1. Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt
2. Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt
3. Personelle Besetzung
4. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen
5. Präsentation
Das Zuschlagskriterium „Vergütung“ nimmt 35 Prozent der Gesamtwertung ein.
Das angebotene Honorar sowie die Stundensätze sind in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben:
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Vergütung“ (Gewichtung 35 %, max. 175 Punkte):
Gewertet wird das in dem Preisblatt angegebene Honorar sowie die angegebenen Stundensätze.
Honorar:
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar (Generalplanung) erhält die volle Wertungspunktzahl (125 Punkte). Für das Zweifache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt gemäß Bewertungsmatrix (siehe Anlage „2024-03-12-VgV_KSA_Oberhof_Zuschlagskriterien.pdf“) mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Stundensätze:
Das wertbare Angebot mit dem jeweils niedrigsten Stundensatz je Kategorie erhält die volle Punktzahl (Stundensatz Projektleiter:in: 10 Punkte; Stundensatz Projektbearbeiter:innen Objektplanung Gebäude: 10 Punkte; Stundensatz Projektbearbeiter:innen Fachplanung Tragwerk/Gründung: 10 Punkte; Stundensatz Projektbearbeiter:innen Fachplanung Technische Ausrüstung: 5 Punkte; Stundensatz Gutachter:innen - Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz: 10 Punkte; Stundensatz Bauleiter:in: 5 Punkte). Für das Zweifache des jeweiligen Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt gemäß Bewertungsmatrix (siehe Anlage „2024-03-12-VgV_KSA_Oberhof_Zuschlagskriterien.pdf“) mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen
sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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