Ausschreibungsdetails
Die beiden Lose „Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1)“ und Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) waren bereits Gegenstand einer anderweitigen Ausschreibung.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zur Angebotsabgabe gültigen Fassung
Die beiden Lose „Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1)“ und Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) waren bereits Gegenstand einer anderweitigen Ausschreibung.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
5. Erklärung über den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindestanforderung:
Mindestumsatz von 70.000 € (brutto) pro Jahr.
Mindestanforderung:
Mindestens zwei (2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
7. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
Mindestanforderungen:
1. Mindestens eine vergleichbare Referenz beinhaltet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit deren Zielgruppe Gesundheits- oder medizinische Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind, wobei die Planung, Durchführung und Teilnahme an Veranstaltungen und Webinaren mit Akteuren der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe u.a. Gegenstand des Referenzprojekts war.
2. Mindestens eine vergleichbare Referenz beinhaltete die Betreuung der digitalen Kommunikation Bereich Gesundheit bzw. Bildung für einen öffentlichen Auftraggeber, wobei die Erstellung von Newslettern im Bereich gesundheitlicher Selbsthilfe u.a. Gegenstand des Referenzprojekts war.
3. Die bereits erbrachte Projektlaufzeit in jedem Referenzprojekt beträgt zur Angebotsabgabe mind. 1 Jahr.
Die beiden fachlichen Anforderungen (Betreuung von gesundheitlichen oder medizinischen Patienten- und Selbsthilfeverbänden (= Nr. 1) und in der digitalen Kommunikation Bereich Gesundheit bzw. Bildung für einen öffentlichen Auftraggeber (= Nr. 2) können auch über zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, von denen jede Referenz jeweils nur eine fachliche Anforderung erfüllt.
8. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zur Darstellung von Mitarbeiterprofilen in Anhang 02.2 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
Mindestanforderungen:
• Jeweils für jedes Projektteammitglied:
o Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER))
Mitarbeiterprofil MA.1: Projektleitung
Erfahrungsdauer: Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position.
Für das Profil MA.1 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Berufserfahrung als Projektmanager/in für die Realisierung von kommunikativen Maßnahmen in dem Bereich Gesundheit oder Bildung nachweisen.
Erwartete Tätigkeiten und Erfahrungen, die über die eingereichten Referenzen belegt werden müssen:
- Strategie- bzw. Konzeptberatung
- Projektleitung/Koordination
- Digitale Kommunikation
Unter der Position Profil MA.1 müssen die Referenzen von mindestens und höchstens 1 Mitarbeiter/in eingereicht werden.
Fachgebiete: Die Person hat an mindestens einem Projekt im Bereich Gesundheit oder Bildung teilgenommen, bei denen sie als Projektleitung die oben genannten Aufgaben erfüllt hat.
- Fachlich passende Referenzprojekte sind solche, bei denen die beschriebenen Anforderungen erfüllt sind und die kommunikative Maßnahme eines der o. g. Fachgebiete zum Thema hat
- Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist das Ende der persönlichen Einsatzzeit, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
Mitarbeiterprofil MA.2: Stellvertretung der Projektleitung
Erfahrungsdauer: Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position.
Für das Profil MA.2 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Gesundheits- oder Bildungskommunikation nachweisen.
Erwartete Tätigkeiten und Erfahrungen, die über die eingereichten Referenzen belegt werden müssen:
- Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Institutionen oder Patienten- und Selbsthilfeverbänden im Gesundheits- oder Bildungsbereich
- Erstellung von Newslettern
- Betreuung von kooperierenden Patienten- und Selbsthilfeverbänden
- Organisation von Veranstaltungen und Webinaren für die Zielgruppe Patienten- und Selbsthilfeverbände
Unter der Position Profil MA.2 müssen die Referenzen von mindestens 1 Mitarbeiter/in eingereicht werden.
Die für dieses Profil erforderlichen Erfahrungen können entweder von einer einzelnen Person oder, wenn mehrere Personen vorgeschlagen werden, von allen vorgeschlagenen Personen gemeinsam nachgewiesen werden. Es ist nicht erforderlich, dass jede vorgeschlagene Person über Erfahrungen in allen Aufgaben verfügt.
Fachgebiete: Die Person hat an mindestens einem Projekt im Bereich Gesundheit und oder Bildung teilgenommen, bei dem er die eine der oben genannten Aufgaben erfüllt hat.
Fachlich passende Referenzprojekte sind solche, bei denen die beschriebenen Anforderungen erfüllt sind und die Kommunikationskampagne eines der o.g. Fachgebiete zum Thema hat.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist das Ende der persönlichen Einsatzzeit, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt
Rahmen von § 56 VgV möglich.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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