Ausschreibungsdetails
Grasmahd zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse, der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion sowie der Vermeidung von Verunkrautung entlang angrenzender bewirtschafteter Flächen.
ca. 631 ha Bankette bis 2 m mähen
ca. 436 ha angrenzende Flächen 2 m – 4 m mähen
ca. 94 ha angrenzende Flächen 4 m – 6 m mähen
Auftragsbekanntmachung – Richtlinie 2014/24/EU – D 4
ca. 112.000 m2 sonstige Flächen mähen mit Entsorgung
ca. 72.000 m2 sonstige Flächen mähen ohne Entsorgung
ca. 74.114 m2 A+E - Flächen mähen
# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
# 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
# 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
# 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
# 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
# 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
# 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
# 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 GWB
# 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
# 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
# 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
# 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
# 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
# 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
# 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
# 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
# 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
# 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Grasmahd zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse, der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion sowie der Vermeidung von Verunkrautung entlang angrenzender bewirtschafteter Flächen.
ca. 631 ha Bankette bis 2 m mähen
ca. 436 ha angrenzende Flächen 2 m – 4 m mähen
ca. 94 ha angrenzende Flächen 4 m – 6 m mähen
Auftragsbekanntmachung – Richtlinie 2014/24/EU – D 4
ca. 112.000 m2 sonstige Flächen mähen mit Entsorgung
ca. 72.000 m2 sonstige Flächen mähen ohne Entsorgung
ca. 74.114 m2 A+E - Flächen mähen
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Bindefrist des Angebots: 31.01.2025
# b) - Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters;
# zu b) Nachweis durch --> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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- Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
# b) - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist --> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt --> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
# zu b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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- zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise: - Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt es gilt § 47 VgV
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- Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
# b) Angaben über Ausstattg., Geräte u. techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführg. des Auftrags
# c) Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachuntern. vergeben werden sollen
# d) Angaben über die Leistungsfähigkeit der Grasmahd
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu a) Liste der in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers;
# zu b) Ausgefüllter Vordruck Geräteverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
# zu c) auszufüllen im Formblatt HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen); bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
# zu d) ausgefüllter Vordruck "Tabelle zum Nachweis der Leistungsfähigkeit" (siehe Vergabeunterlagen)
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Zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe, Nachweis durch--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
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- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen, Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Nachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des Vergabeverfahrens.
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- Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
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- Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Die nach dem ThürVgG vorzulegende Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ist mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt (bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen wird auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7
verwiesen),
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
Hallesche Straße 15
99085 Erfurt
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Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: zum Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen
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Die nachfolgende Angabe zur "Elektronischen Rechnungsstellung" wird von "erforderlich" in "zulässig" korrigiert, da es sich hier offensichtlich um einen Programmierungsfehler handelt, welcher von der Vergabestelle nicht zu vertreten ist.
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Die Bindefrist des Angebots: 31.01.2025
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
14a6f421-07f5-431c-906a-0716b1d9b851