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Ausschreibungsdetails

2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)

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24.10.2024

25.11.2024 09:00

25.11.2024 09:00

OV-55432-24-GRM

1

Verfahren

Deutscher Wetterdienst

13.11.2024 11:02

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vetreten durch den Vorstand Personal- und Betriebswirtschaft
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)
Beschreibung: Auftragsgegenstand sind die 2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)
Kennung des Verfahrens: 284eb4a9-c4e0-4306-9b2d-fc3cffb02593
Interne Kennung: OV-55432-24-GRM
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
Allgemeine Informationen
2.1.6 Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine
Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6,
7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrug oder Subventionsbetrug: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine
Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4,
5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Bildung krimineller Vereinigungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den
letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den
letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Insolvenz: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass
das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß
gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung), vorliegt.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender
Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des
Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -
Verordnung (EU) 2022/576
Schwere Verfehlung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine
Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder
nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche
Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist
nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der
öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt,
dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen
oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: 2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)
Beschreibung: Auftragsgegenstand sind die 2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)
Interne Kennung: OV-55432-24-GRM
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Laufzeit: 4Jahr
Laufzeit: 4
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Innovative Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=724236
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=724236
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/202409:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende
oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder
zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 25/11/202409:15 +01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vetreten durch den Vorstand Personal- und Betriebswirtschaft
Identifikationsnummer: 991-01769-82
Postanschrift: Frankfurter Straße 135
Ort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
NUTS-3-Code: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt(DE713)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@dwd.de
Telefon: +49 (69) 8062-0
Internet-Adresse: https://www.dwd.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499421
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34bfe1d8-ab32-4ae8-ab42-d2d40eeab618- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/202400:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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