Ausschreibungsdetails
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Das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude befindet sich etwa 900 Meter vom Zentrum von Neustadt an der Orla entfernt und liegt im östlichen Teil der Stadt, in einem Mischgebiet. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Busbahnhof, welcher zeitgleich für die Landesgartenschau umgestaltet wird. Der Busbahnhof und das Bahnhofsumfeld sollen im Sinne der Verbesserung der Verkehrsstation zu einer zeitgemäßen Nahverkehrsdrehscheibe für Bahn, Bus und Rad neugestaltet werden.
In der Triptiser Straße gibt es Geschäfte für den täglichen Bedarf, die gut erreichbar sind.
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Die Zufahrtsstraße zum Bahnhof ist gepflastert und leicht zu befahren. Die Architektur des Gebäudes ist eindrucksvoll, mit einer zeitlosen Klinkerfassade, alten Geländern und Stufen aus Sandstein im Außenbereich. Im Innenraum gibt es zwei gewundene Holztreppen, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Diese architektonischen Details verleihen dem Gebäude einen unverwechselbaren Charme.
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Durch den Planungsansatz der Landesgartenschau entsteht ein schöner Weg, der vom Stadtpark bis zum Bahnhof führt und weiter bis zum Buteile-Park, der Kernzone der Landesgartenschau 2028 sein wird. Auf diesem Weg können die Besucher die Natur genießen und gleichzeitig die alte Architektur des Bahnhofs bewundern. Es gibt gemütliche Plätze zum Ausruhen entlang des Weges, die von Grünflächen umgeben sind. Dadurch entsteht eine schöne Verbindung zwischen dem Bahnhofsgebäude und den Parkanlagen, die Besucher jeden Alters dazu einlädt, die Gegend zu erkunden.
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Die Planung des Gebäudes ist an ein Planungsbüro vergeben. Dieses wird bis September ein nachhaltiges Nutzungskonzept mit 2 Varianten erarbeiten.
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Die Aufgabe umfasst die Analyse des bestehenden Tragwerks und die Entwicklung eines Tragwerkskonzepts, das sowohl die Anforderungen der Sanierung als auch die neuen gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Projekts berücksichtigt. Der Tragwerksplaner muss eng mit Architekten, Bauingenieuren und anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das Tragwerkskonzept nahtlos in den Gesamtentwurf einfügt.
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Erfahrung in der Altbausanierung und fundierte Kenntnisse der verschiedenen Baustoffe und Bauweisen sind erforderlich.
Es ist unerlässlich, unverzüglich mit den Planungsleistungen zu beginnen, um den angestrebten Bauzeitenplan für die Gesamtmaßnahme einhalten zu können:
KW 42 (2024) - 7 (2025) Vorbereitung/ Durchführung VgV Verfahren
Feb. 25 - März 25 Umsetzung LP1 / LP2
März 25 - April 25 Umsetzung LP3
Mai 25 - Juni 25 Umsetzung LP4
Juni 25 - Okt. 25 Umsetzung LP5
Nov. 25 - Dez. 25 Umsetzung LP6
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über
das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG
oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen
Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach
Nummer 1 nachweisen können.
Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass
es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach
Nummer 1 nachweisen können.
Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass
es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
trägt somit zur Entwicklung und Stärkung der Stadt bei.
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Das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude befindet sich etwa 900 Meter vom Zentrum von Neustadt an der Orla entfernt und liegt im östlichen Teil der Stadt, in einem Mischgebiet. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Busbahnhof, welcher zeitgleich für die Landesgartenschau umgestaltet wird. Der Busbahnhof und das Bahnhofsumfeld sollen im Sinne der Verbesserung der Verkehrsstation zu einer zeitgemäßen Nahverkehrsdrehscheibe für Bahn, Bus und Rad neugestaltet werden.
In der Triptiser Straße gibt es Geschäfte für den täglichen Bedarf, die gut erreichbar sind.
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Die Zufahrtsstraße zum Bahnhof ist gepflastert und leicht zu befahren. Die Architektur des Gebäudes ist eindrucksvoll, mit einer zeitlosen Klinkerfassade, alten Geländern und Stufen aus Sandstein im Außenbereich. Im Innenraum gibt es zwei gewundene Holztreppen, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Diese architektonischen Details verleihen dem Gebäude einen unverwechselbaren Charme.
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Durch den Planungsansatz der Landesgartenschau entsteht ein schöner Weg, der vom Stadtpark bis zum Bahnhof führt und weiter bis zum Buteile-Park, der Kernzone der Landesgartenschau 2028 sein wird. Auf diesem Weg können die Besucher die Natur genießen und gleichzeitig die alte Architektur des Bahnhofs bewundern. Es gibt gemütliche Plätze zum Ausruhen entlang des Weges, die von Grünflächen umgeben sind. Dadurch entsteht eine schöne Verbindung zwischen dem Bahnhofsgebäude und den Parkanlagen, die Besucher jeden Alters dazu einlädt, die Gegend zu erkunden.
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Die Planung des Gebäudes ist an ein Planungsbüro vergeben. Dieses wird bis September ein nachhaltiges Nutzungskonzept mit 2 Varianten erarbeiten.
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Die Aufgabe umfasst die Analyse des bestehenden Tragwerks und die Entwicklung eines Tragwerkskonzepts, das sowohl die Anforderungen der Sanierung als auch die neuen gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Projekts berücksichtigt. Der Tragwerksplaner muss eng mit Architekten, Bauingenieuren und anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das Tragwerkskonzept nahtlos in den Gesamtentwurf einfügt.
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Erfahrung in der Altbausanierung und fundierte Kenntnisse der verschiedenen Baustoffe und Bauweisen sind erforderlich.
- Nachweis Berufszulassung über berufliche Befähigung als Eintrag in ein Berufsregister (z. B. Thüringer Ingenieurkammer-Bau) als Anlage Nr. 7 a
- Nachweis Berufzulassung über berufliche Befähigung als Studiennachweis als Anlage Nr. 7 b
- Nachweis Berechtigung Erstellung von Standsicherheitsnachweisen (z. B. Thür. Ing.kammer-Bau) als Anlage Nr. 7 c
- falls zutreffend: nur für Bewerber, deren Herkunftsland außerhalb Deuschlands liegt: Nachweis Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach der
Richtlinie 2005/36/EG ist gewährleistet und im Auftragsfall werden die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt als Anlage Nr. 7 d
- falls zutreffend: Nachweis Voraussetzung für den genannten Berufsstand für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Anlage Nr. 7 e
- falls zutreffend: Nachweis Voraussetzung für den genannten Berufsstand für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität man sich im Rahmen der
Eignungsleihe bedient als Anlage Nr. 7 f
- falls zutreffend: nur bei Bewerbern nach §43 Abs.1 VgV – Juristische Personen – Erklärung/Erklärungen über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen (Gesellschafter, bevollmächtigte/r Vertreter, der/die verantwortliche/n Projektbearbeiter), die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen und die an die natürlichen Personen gestellten Anforderung erfüllen als Anlage Nr. 7 g
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Arbeits- und Bewerbergemeinschaften
Bei Anträgen von Bewerbergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Antrag die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Antrag ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkungen Zahlungen anzunehmen sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Kenntnisse und Anwendungserfahrungen zu erbringen.
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Referenzeigenschaften:
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Grundlegende Referenzeigenschaften:
1. Anrechenbare Kosten: mindestens 400.000,00 €
2. Statisch-konstruktiver Schwierigkeitsgrad (Honorarzone): II - III
3. Erbrachte Grundleistungen nach §§ 49 - 52 HOAI: Lph. 2 - 5
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ggf. Besondere und/oder tiefergehende Referenzeigenschaften:
4. Erbrachte Besondere Leistungen nach Anlage 14 HOAI: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; Nachweis der Feuerwiderstandsdauer
5. tiefergehende Referenzeigenschaften: Material/Baustoffe (Holzbau, Massivbau); Ergänzende Anforderungen (Umbau im Bestand, Umnutzung Gebäude); Spezielle Anforderungen (Denkmal)
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Die Referenzeigenschaften nach Ziff. 1 bis 3 müssen als Nachweis der Kompetenz für die ausgelobte Dienstleistung in mindestens einer Referenz erfüllt werden.
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Gegebenenfalls weitere gewünschte Referenzeigenschaften (Ziff. 4 und 5) sind zusammen mit der Referenz zum Nachweis der Kompetenz oder ggf. mit zusätzlichen Referenzen (gem. Anlage 12.1 bis 12.n) nachzuweisen.
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Das Referenzprojekt darf nicht älter als 5 Jahre sein.
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Die Referenzprojekte sind auf der entsprechenden Anlage 12.1 bis 12.n zu charakterisieren:
- Projektbezeichnung
- Kurzbeschreibung des Referenzprojekts mit wesentlichen Merkmalen
- Auftraggeber (mit Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners)
- Planungszeitraum
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI
- Anrechenbare Kosten (DIN 276-1, 2008-12) gem. Vertrag netto (Kostengruppe 300 (55%), Kostengruppe 400 (10%)) oder Nettobetrag des Honorars EUR
- Honorarzone nach HOAI (Erbrachte Besondere Leistungen nach Anlage 14 HOAI, Erbrachte weitere zusätzliche Leistungen)
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Je Referenz sind maximal 3 zusätzliche DIN A4-Seiten mit weiteren Projektangaben (z. B. textl. Beschreibung, Planausschnitte, Fotodokumentation) hiter dem jeweiligen Formblatt beizufügen.
Angaben/Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers brutto in den letzten drei Geschäftsjahren
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2. Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sind
Angaben/Erklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers brutto in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Tragwerksplanung nach §§ 49 - 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI) vergleichbar sind.
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3. Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Leistungen (Personalbedarf) in den letzten 3 Jahren
Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Leistungen (Personalbedarf) in den letzten 3 Jahren
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Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 500.000,00 Euro für sonstige Schäden, zweifache Maximierung im Schadenfall
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Werden die Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden und die geforderte Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine projekt-/objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
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Kopie Versicherungsschein
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Erklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den Forderungen der Auftragsbekanntmachung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Nachweis stete Erfüllung steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abgabenverpflichtungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Nachweis Erfüllung steuerliche Verpflichtungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) der Krankenkasse(n) (Nachweis Erfüllung Abgabe Sozialversicherungsbeiträge)
alternativ können anstatt der UBS auch entsprechende Bescheinigungen des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden
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Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Angaben zu Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 GWB
Angaben zu evtl. Selbstreinigung nach § 125 GWB (Datum der Verurteilung, Art der Straftat und selbstreinigende Maßnahmen)
Projektleiter, stellv. Projektleiter und Mitarbeiter am Projekt müssen dabei im Bewerbungsbogen namentlich benannt und ihre berufliche Qualifikation (Jahre im Beruf, vergleichbare Referenzen) muss aus den Anlagen ersichtlich sein.
Der Auftraggeber bewertet dabei die berufliche Qualifikation des für dieses Projekt vorgesehenen Personals durch die für den Projektleiter/die Projektleiterin, den Stellvertreter des Projektleiters/der Projektleiterin und der Mitarbeiter am Projekt angegebenen Berufserfahrung (Jahre im Beruf) und der beschriebenen Referenzen quantitativ, das heißt der Anzahl nach.
Dabei werden nur vergleichbare Referenzen herangezogen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich dabei an den ingenieurmäßigen Anforderungen der ausgelobten Dienstleistung.
Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Dienstleistung durch Angabe von Referenzprojekten, die in den letzten 5 Jahren vom Bewerber bzw. dessen Büro/der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden und die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbar sind.
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2. Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe - Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind
Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers wird von der Vergabestelle die Vorlage von Referenzen erbeten, deren Eigenschaften durch den Gegenstand der ausgelobten Dienstleistung - Tragwerksplanung nach §§ 49 - 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI - gerechtfertigt sind.
Die vom Bewerber dazu vorzulegenden Referenzen müssen die nachfolgenden Referenzeigenschaften besitzen:
Referenzeigenschaften:
Grundlegende Referenzeigenschaften:
1. Anrechenbare Kosten: mindestens 400.000,00 €
2. Statisch-konstruktiver Schwierigkeitsgrad (Honorarzone): II - III
3. Erbrachte Grundleistungen nach §§ 49 - 52 HOAI: Lph. 2 - 5
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ggf. Besondere und/oder tiefergehende Referenzeigenschaften:
4. Erbrachte Besondere Leistungen nach Anlage 14 HOAI: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; Nachweis der Feuerwiderstandsdauer
5. tiefergehende Referenzeigenschaften: Material/Baustoffe (Holzbau, Massivbau); Ergänzende Anforderungen (Umbau im Bestand, Umnutzung Gebäude); Spezielle Anforderungen (Denkmal)
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Der Bewerber beschreibt die angeführten Referenzprojekte anhand der Anforderungen der Anlage 11, zeigt seine Grundkompetenz hinsichtlich der vorliegenden Aufgabenstellung, der technischen Anforderungen und des ingenieurmäßigen Anspruchs auf und stellt seinenLeistungsbereich dar. Er beschreibt das Referenzprojekt, den fachlichen Leistungsumfang analog der Leistungsphasen nach den Grundleistungen der HOAI und eventueller erbetener Besonderer Leistungen und stellt die tiefergehenden Besonderheiten der Referenz –Dienstleistung dar.
Der Nachweis der Referenzleistung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen.
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Mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigen die Bewerber/Bieter die Terminvorgabe und versichern, dass Sie über ausreichende Leistungskapazitäten zur Einhaltung der Terminvorgabe verfügen.
KW 42 2024 - KW 7 2025 Vorbereitung/ Durchführung VgV Verfahren
Feb.25 - März 25 Umsetzung LP1 / LP2
März 25 - Apr. 25 Umsetzung LP3
Mai 25 - Juni 25 Umsetzung LP4
Juni 25 - Okt. 25 Umsetzung LP5
Nov. 25 - Dez.25 Umsetzung LP6
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Die mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber zu machenden Angaben zu den Kriterien werden zur Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber mit einer Punktesystematik bewertet.
Der den einzelnen Kriterien zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung der jeweiligen Anforderungen sowie die Wichtungen der einzelnen Kriterien sind in den Anlagen "A 1. Hinweise Bewerbungsverf.", "Teil B Wertungsmatrix 1" und "Teil B Wertungsmatrix 2" aufgeführt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen.
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Nachprüfungsmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind
- elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform
- an die Vergabestelle
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Zentrale Vergabestelle
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
zu richten.
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Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer)
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
als Nachprüfungsbehörde zuständig.
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Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
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GILT FÜR NACHFOLGENDES VERHANDLUNGSVERFAHREN:
Nachprüfungsmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind
- elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform
- an die Vergabestelle
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Zentrale Vergabestelle
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
zu richten.
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Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer)
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
als Nachprüfungsbehörde zuständig.
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Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen.
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Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
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Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen und Abhilfe zu verlangen.
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Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
f1649435-e367-46f8-a419-643b94276ffb