Ausschreibungsdetails
a) Objektleitung
b) Hausmeister
2. Bedarfsleistungen
3. Nebenleistungen
dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf
die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der
EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie
833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im
Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über
Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige
Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit
des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum
Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
"Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot
einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann
ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
28.11.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 26.11.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssden bis spätestens 21.11.2024 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
a) Objektleitung: Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten verantwortlich ist. Die Objektleitung steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung.
Aufgabenbeschreibung (Auszug aus der Leistungsbeschreibung (LB)):
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Hausmeisterdienstleitung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Die Objektleitung bildet das Bindeglied zwischen der AG und dem Hausmeister.
• Sicherstellung telefonischer Erreichbarkeit von 8.00 – 17.00 Uhr (Montag-Freitag; ausgenommen Feiertage),
• Ansprechpartner der AG für alle Personalangelegenheiten des vom AN eingesetzten Personals,
• Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung,
• Koordinierung und Kontrolle aller abgerufenen Aufgaben und Leistungen inkl. eigeninitiatives Steuern von Abläufen,
• Ansprechpartner der AG bei unvorhersehbaren Ereignissen,
• Kontrolle des Arbeitsschutzes und der ordnungsgemäßen Arbeitskleidung des Personals,
• Koordinieren, Organisieren und Durchführen der Aus- und Fortbildung sowie der Unterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutz, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Hausordnung, sowie umfassende, gründliche Einweisung vor Ort des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals,
• Management von Not- und Sondersituationen,
• Erkennen und Korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung.
Bei der Meldung von Havarien ist sicher zu stellen, dass innerhalb einer Reaktionszeit von 30 min. ein Mitarbeitender vor Ort ist. Betrachtet werden hierbei Störungen, die den ordnungsgemäßen, funktionellen Ablauf im Objekt und den dazu gehörenden Außenanlagen einschränken.
b) Hausmeister: Der AG überträgt dem AN Hausmeisterleistungen für die unter Anlage C-03 (Leistungsspezifische Anlage) beschriebene Liegenschaft, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, der Außenanlagen und der Freiflächen.
Die Arbeiten sind in dem Zeitfenster gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) auszuführen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass eine Störung des regulären Dienstbetriebs der AG vermieden wird.
Der AN teilt unter Beachtung des Vorgenannten die Arbeitszeit nach seinem Ermessen bzw. nach Vorgabe der Objektleitung ein.
Der AN muss jedoch sicherstellen, dass die Ausführungsfristen der Grundleistungen (Turnusse) und die Erledigung der Bedarfsleistungen eingehalten werden.
2. Bedarfsleistungen
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) enthalten sind.
3. Nebenleistungen
Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
• An- und Abfahrtskosten; (nur für die Grundleistungen),
• Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.),
• Kleinst- und Verbrauchsmaterial (wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;) unter 10 € netto/monatlich,
• Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zu und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück,
• Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten),
• Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen,
• Reinigen der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten,
• Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht,
• Teilnahme am Kick-off Termin.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit
dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf
die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der
EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie
833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im
Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über
Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige
Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit
des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum
Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
"Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot
einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann
ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
28.11.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 26.11.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssden bis spätestens 21.11.2024 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schlüssel-/Transponder- Codekartenschäden: mindestens 250.000 € (pro
Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
-Ich erkläre, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des
Bewerbers bei Schäden durch Mitarbeitende besteht, die im
ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei
Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen innerhalb der Wirtschaftseinheit besteht.
-Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
-Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
-Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle werde ich den Nachweis
der Versicherung bzw. der Bestätigung der Anpassung des Versicherers einreichen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart IGM Hausmeisterdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens
zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem
Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen
im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder
höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss
auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung
ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen
Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die
Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im
Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die
Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die
Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftragebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto/aufgewendete Stunden)
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
13b9798d-41e4-4648-9c78-37ed4ec15330