Ausschreibungsdetails
Allgemeine Beschreibung:
Allgemeinbeleuchtung
Für die Allgemeinbeleuchtung ist das vorhandene Lichtrohrsystem in Bezug auf die Ersatzteillieferung und Erweiterung vom Hersteller Selux abgekündigt. Die Anlage ist über 20 Jahre alt und hat durch seine sehr hohe Betriebsstundenzahl ihre Grenznutzungsdauer erreicht. Eine Modernisierung der Beleuchtungsanlage wird deshalb notwendig. Das vorhandene Lichtrohrsystem hat eine Gesamtlänge von ca. 615 m. Die Allgemeinbeleuchtung soll unter Verwendung energiesparender LED-Leuchten komplett erneuert werden. Die Auslegung und Dimensionierung der Tunnelbeleuchtung und der Lichtsteuerung soll in Anlehnung an die DIN 67524-1 und DIN 67524-2 (Tunnelbeleuchtung) geplant werden. Die Lichtsteuerung erfolgt zur Zeit über ein LCN-Bussystem. Die Komponenten entsprechen nicht mehr dem aktuellen Standard. Über die LCN-Steuerung werden aktuell auch Betriebs- und Störmeldungen anderer Anlagen (Brandschutztore, Fluttore, etc.) erfasst und an die HLZ weitergeleitet. Im Kontrollgebäude ist ein inzwischen veraltetes Steuertableau installiert. Das Steuertableau ist zu erneuern. Die LCN-Steuerung der Tunnelbeleuchtung ist zu modernisieren und auf das KNX-Bus-System umzustellen. Die Aufschaltung der Betriebs- und Störmeldungen auf die HLZ sind neu abzustimmen und entsprechend herzustellen.
Neben dem Fahrbahnbereich verläuft abgetrennt ein Fluchttunnel. Die Beleuchtung erfolgt dort über herkömmliche FR-Leuchten, 1x58W. Die installierten FR-Leuchten sind altersbedingt abgängig. Für die Leuchtmittel und Vorschaltgeräte ist die Produktionseinstellung seitens der Hersteller abzusehen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist auf eine LED-Beleuchtung umzustellen. In Teilbereichen des Tunnels hat sich eine Nutzungserweiterung ergeben. So wurden Gehwegbereiche für den „allgemeinen“ Personenverkehr freigegeben. Die Beleuchtungsstärken sind hier anzupassen.
Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Leitungswege weiter genutzt werden können. Diese sind ggf. zu ertüchtigen bzw. den aktuellen Richtlinien anzupassen. Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Elektro-Unterverteiler mit den notwendigen Schutzgeräten weiter genutzt werden können.
Die Beleuchtung der Anlieferzonen der einzelnen Gebäude ist nicht Bestandteil der Maßnahme.
Sicherheitsbeleuchtung
Die SV-Unterverteiler sind in separaten Elektroräumen untergebracht. Die Ausführung der SV-Verteiler und die baulichen Anforderungen an die SV-Räume entsprechen nicht den gültigen Bestimmungen. Bei den regelmäßigen Sachverständigen-Begehungen führt dieser Sachverhalt wiederholt zu einer Mangelfeststellung im Abschlussprotokoll. In Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen sind die Elektroräume der SV-Unterverteiler hinsichtlich der geltenden Bestimmungen zu ertüchtigen. Die mangelbehafteten SV-Verteiler sind zu erneuern.
Bei Abschaltung (z.B. Wartung) oder bei Ausfall der Sicherheitsstromversorgung ist die komplette Beleuchtung AV und SV im UES abgeschaltet. Hintergrund ist, dass die Stromversorgung der Beleuchtungssteuerung vollständig aus dem SV-Netz versorgt wird. Die Stromversorgung der Beleuchtungsstromkreise ist so aufzuteilen, dass sowohl bei Ausfall oder Abschaltung des AV- oder des SV-Netzes eine Mindestbeleuchtung zu Verfügung steht.
Entsprechend den Vorgaben der Bundestagsverwaltung ist bei der Sicherheitsbeleuchtungsanlage die Verwendung des Zentralbatteriesystems des Herstellers Eaton erforderlich. Die Visualisierung der Meldungen erfolgt momentan über CG Vision. Dies soll unter Aktualisierung auf die neueste Softwareversion beibehalten werden. Außerdem sind die Meldungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in die bestehende Gebäudeautomation zu integrieren. In Rücksprache mit der Bundestagsverwaltung sollen Mängel, welche sich aus der wiederkehrenden Prüfung der Anlage ergeben, beseitigt werden. Bei Arbeiten in Tunneln ist die ASR A3.4/7 zu beachten. Hier wird 15 lx Sicherheitsbeleuchtung gefordert.
Allgemeine Beschreibung:
Das unterirdische Erschließungssystem (UES) verbindet das Reichstagsgebäude (RTG), das Paul-Löbe-Haus (PLH), das Jakob-Kaiser-Haus (JKH) und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) unterirdisch miteinander. Sämtliche Warenan- und -ablieferungen einschließlich der Ver- und Entsorgung der genannten Liegenschaften sowie der gesamte Pkw-Verkehr zu und von den Tiefgaragen erfolgen unterirdisch durch das Tunnelsystem über eine einzige Einfahrtmöglichkeit nördlich des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
Die Zufahrt zum unterirdischen Erschließungssystem erfolgt über die Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin. Das unterirdische Erschließungssystem hat die Aufgabe sicherzustellen, dass alle Warenlieferungen und Dienstleistungen rechtzeitig und ohne Behinderungen im öffentlichen Straßenraum abgewickelt werden können. Zu diesem Zweck sind innerhalb des Tunnelsystems für die genannten Liegenschaften jeweils Ladezonen und Warenannahmebereiche vorhanden. Das Gebäude ist als unterirdisches Gebäude der Gebäudeklasse 5 zugeordnet und verfügt über eine Allgemeinbeleuchtung und eine Sicherheits- und Rettungswegbeleuchtung.
Die Beleuchtung ist als AV- und als SV-Beleuchtung ausgeführt. Das Beleuchtungssystem ist in 4 Bereiche unterteilt. Jeder Bereich hat seine eigenen Elektrounterverteilungen für die AV- und SV-Stromversorgung. In den jeweiligen Unterverteilern ist auch die Lichtsteuerung untergebracht. Bei den SV-Unterverteilungen wurden wiederholt Mängel im Zuge der Sachverständigenbegehung festgestellt.
Angaben zum Projekt:
- Auftraggeber/in, Nutzer/in:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Deutscher Bundestag
- Gebäudenutzung:
Tunnel/Tiefgarage.
- Art der Baumaßnahme:
Instandsetzung und Modernisierung
- BGF:
Tunnelbreite 9,60 m x Länge ca. 625 m = ca. 6.000 m2
- KG 400 gem. DIN 276: ca. 1.100.000 € netto
- Projektdauer:
Ab Auftragserteilung von ca. Mitte 2025 bis Mitte 2027 für die LPH 2 bis einschl. LPH 8 zuzüglich weiterer 24 Monate für die LPH 9
Gegenstand des Auftrages:
- Leistungsbereich:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4 und 8
- Leistungsbild:
LPH 2 bis 9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen
- Beginn/Ende der Leistungserbringung:
Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 07/2025
Voraussichtliches Leistungsende: 06/2029 (bis einschl. LPH 9)
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertretenden elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerbenden, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Mitglieder der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmenden vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der/die Bewerbende oder Bietende, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für das Nachunternehmen die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerbender oder Bieternder die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmenden eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Bewerbenden betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des/der Bewerbenden oder des/der Bietenden und des/der Nachunternehmenden für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
8. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
Davon Anzahl der Beschäftigten mit Studienabschluss der Fachrichtungen Elektrotechnik / Energietechnik / Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung in der AG 4 gem. HOAI im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >=2
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Beschäftigtenzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens können nur die Beschäftigten des Nachunternehmens hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/in, Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/in, Architekt/in, Projektdauer, Art der Baumaßnahme, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens, etc.
Die vorzustellenden zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 1.1.2015 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI).
In beiden Referenzprojekten müssen zusammengenommen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 55 HOAI in der Anlagengruppe 4 von dem/der Bewerbenden bearbeitet worden sein.
Davon:
Mindestens ein Projekt mit Projektkosten netto >= 100.000,-- € der KG 400 nach DIN 276
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich der Planung von Beleuchtungs- / Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmens sind nicht zugelassen.
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung.
Projektmitarbeiter/in (PM) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik / Energietechnik / Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 1 Jahr Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung in der Anlagengruppe 4
Alternativ: mit Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder Meister der Fachrichtung Elektrotechnik / Energietechnik / Nachrichten- und Kommunikationstechnik mit mindestens 1 Jahr Berufserfahrung nach Abschluss einer Fachschule/Meisterschule im Bereich der
Fachplanung Technische Ausrüstung in der Anlagengruppe 4.
Das Projektteam sollte sich aus mindestens 2 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeitenden sind nicht möglich.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind in digitaler Form vorzulegen.
Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerbende /die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
www.evergabe-online.de
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
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