Ausschreibungsdetails
Aufbauend auf einer Beta-Version wird sowohl Unterstützung bei der Weiterentwicklung des jährlich rollierenden Systems und der Erstellung des Infraplans sowie bei der weiteren schrittweisen Umsetzung des Deutschlandtakts (Etappierung) benötigt.
Hierbei geht es im Kern um die jährliche Erstellung des Infraplans entlang eines definierten Ablaufs (jährlicher Steuerungszyklus), inkl. der Erarbeitung von textlichen Entwürfen, Visualisieren von Daten und weiteren grafischen Darstellungen. Erforderlich hierfür ist ein Datenmanagement, das sowohl das Einholen und Nutzbarmachen der erforderlichen Daten beinhaltet als auch die Überprüfung und Weiterentwicklung der verwendeten Kennzahlen sowie Überlegungen zur technischen Lösung der Datenerfassung und -auswertung. Zudem umfassen die angeforderten Leistungen eine Weiterentwicklung des Infraplans vor dem Hintergrund von relevanten Themen und Entwicklungen der Eisenbahninfrastruktur, -finanzierung und -regulierung sowie Unterstützung bei der praktischen Anwendung des Strategischen Umsetzungsplans Deutschlandtakt.
Begleitend hierzu ist ein durchgängiges Projektmanagement erforderlich, um eine fristgerechte Erbringung der Leistungen in der erforderlichen Qualität sicher zu stellen und die Schnittstellen zwischen den einzelnen Leistungen zu managen. Ebenfalls umfasst sind eine durchgängige Kommunikation und Einbindung relevanter Stakeholder, insbesondere mit Blick auf den Sektorbeirat.
Diese Arbeiten sind insbesondere im Jahr 2025 (erstmaliges Durchlaufen des Steuerungszyklus; Beginn der rollierenden Planung; Etablierung von Strukturen zum Stakeholder-Management) mit einem hohen Aufwand in kurzer Zeit verbunden. Zugleich handelt es sich um einen komplexen Prozess aus mehreren stark interdependenten Arbeitspakten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie einem hohen Bedarf an Koordination zwischen den einzelnen Arbeitspaketen und Beteiligten.
Der Leistungsumfang umfasst folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Projektorganisation und Steuerung
AP 2: Jährliche Erstellung Infraplan im Steuerungszyklus
AP 3: Nutzung und Weiterentwicklung Kennzahlen
AP 4: Weiterentwicklung Infraplan inkl. Anwendung Strategischer Umsetzungsplan D-Takt
AP 5: Prüfung Aufnahme von Wirkzusammenhängen
AP 6: Kommunikation und Einbindung Stakeholder, Schnittstelle zum Sektorbeirat
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Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt inkl. Verlängerungsoption:
Personalkategorie Projektleiter/-in und stellv. Projektleiter/-in: 5.200 Stunden
Personalkategorie Beratung: 15.600 Stunden
Personalkategorie Assistenz: 4.700 Stunden
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 07.11.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Aufbauend auf einer Beta-Version wird sowohl Unterstützung bei der Weiterentwicklung des jährlich rollierenden Systems und der Erstellung des Infraplans sowie bei der weiteren schrittweisen Umsetzung des Deutschlandtakts (Etappierung) benötigt.
Hierbei geht es im Kern um die jährliche Erstellung des Infraplans entlang eines definierten Ablaufs (jährlicher Steuerungszyklus), inkl. der Erarbeitung von textlichen Entwürfen, Visualisieren von Daten und weiteren grafischen Darstellungen. Erforderlich hierfür ist ein Datenmanagement, das sowohl das Einholen und Nutzbarmachen der erforderlichen Daten beinhaltet als auch die Überprüfung und Weiterentwicklung der verwendeten Kennzahlen sowie Überlegungen zur technischen Lösung der Datenerfassung und -auswertung. Zudem umfassen die angeforderten Leistungen eine Weiterentwicklung des Infraplans vor dem Hintergrund von relevanten Themen und Entwicklungen der Eisenbahninfrastruktur, -finanzierung und -regulierung sowie Unterstützung bei der praktischen Anwendung des Strategischen Umsetzungsplans Deutschlandtakt.
Begleitend hierzu ist ein durchgängiges Projektmanagement erforderlich, um eine fristgerechte Erbringung der Leistungen in der erforderlichen Qualität sicher zu stellen und die Schnittstellen zwischen den einzelnen Leistungen zu managen. Ebenfalls umfasst sind eine durchgängige Kommunikation und Einbindung relevanter Stakeholder, insbesondere mit Blick auf den Sektorbeirat.
Diese Arbeiten sind insbesondere im Jahr 2025 (erstmaliges Durchlaufen des Steuerungszyklus; Beginn der rollierenden Planung; Etablierung von Strukturen zum Stakeholder-Management) mit einem hohen Aufwand in kurzer Zeit verbunden. Zugleich handelt es sich um einen komplexen Prozess aus mehreren stark interdependenten Arbeitspakten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie einem hohen Bedarf an Koordination zwischen den einzelnen Arbeitspaketen und Beteiligten.
Der Leistungsumfang umfasst folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Projektorganisation und Steuerung
AP 2: Jährliche Erstellung Infraplan im Steuerungszyklus
AP 3: Nutzung und Weiterentwicklung Kennzahlen
AP 4: Weiterentwicklung Infraplan inkl. Anwendung Strategischer Umsetzungsplan D-Takt
AP 5: Prüfung Aufnahme von Wirkzusammenhängen
AP 6: Kommunikation und Einbindung Stakeholder, Schnittstelle zum Sektorbeirat
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Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt inkl. Verlängerungsoption:
Personalkategorie Projektleiter/-in und stellv. Projektleiter/-in: 5.200 Stunden
Personalkategorie Beratung: 15.600 Stunden
Personalkategorie Assistenz: 4.700 Stunden
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (4) des Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwartten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
- Für Vermögensschäden mindestens 10.000.000 € je Schadensfall
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird (Formblatt F2).
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt vorzulegen, was gutachterliche oder beratende Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber oder für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. Euro/Jahr und
- Erfahrung bei der Umsetzung von Planungs- und Steuerungsinstrumenten (branchenunabhängig) und
- Fachkenntnisse zur Eisenbahnbranche
belegt.
Die vorgenannten Erfahrungen/Fachkenntnisse müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, stattdessen sind Einzelreferenzen möglich. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen abgeschlossen sein oder eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten aufweisen.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Erfahrungen über operative Tätigkeiten bei der Prozessbegleitung und Erstellung eines schriftlichen Fach-Berichts für einen öffentlichen Auftraggeber belegen, bei dem Inhalte verschiedener Gruppen verarbeitet wurden (z.B. Abschlussbericht eines Fachgremiums des Bundes) mit einem Umfang von mindestens 35 Seiten.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein muss.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB AG oder verbundener Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Leistungen im Auftrag der DB AG oder verbundener Unternehmen erbringt, deren Erstellung von der konkreten Ausgestaltung des Beratungsgegenstands (gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung, Finanzierungsquellen/-instrumente, Instrumente für die Steuerung) abhängig ist
3) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) in einem Geschäftsfeld tätig ist oder einem Konzernverbund angehörig ist, welches bzw. welcher durch die Ausgestaltung des Infraplans oder des Deutschlandtakts unmittelbar betroffen ist.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter (einschließlich anderer Unternehmen) muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
(Formblatt F4)
b) Erläutern und begründen Sie Ihre Herangehensweise bei der Erstellung und Weiterentwicklung und stellen Sie Stärken und mögliche Schwächen der Herangehensweise dar.
Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar
Beschränken Sie sich hierbei auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
a) Benennen Sie wichtige Stakeholder und deren Relevanz für die Produkte Infraplan und Deutschlandtakt.
b) Schildern Sie zentrale Herausforderungen bzgl. Kommunikation und Einbindung dieser Stakeholder bei der Erstellung des Infraplans und darüber hinaus.
c) Erläutern und begründen Sie Ihre Herangehensweise in diesem Themenbereich und stellen Sie Stärken und mögliche Schwächen der Herangehensweise dar.
Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar, aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht.
Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Bei ausländischen Unternehmen:
Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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