Ausschreibungsdetails
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Es besteht Bedarf an allgemeiner und nicht Projekt bezogener Entwicklungsunterstützung im Bereich Web- und Anwendungsentwicklung in JAVA mit den Frameworks Spring, Hibernate und Primefaces. Der Zeitraum der Leistungserbringung startet idealerweise zum 01. April 2025 und läuft mindestens bis zum 31. Dezember 2025 mit Optionen auf jährliche Verlängerung bis Ende 2027, in Höhe von 600 Personentagen (PT) und einer zusätzlichen jährlichen Option von 600 PT - vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Nicht abgerufenes Kontingent von den vereinbarten Personentagen für Entwicklungsleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber über den Vertragszeitraum hinaus verortet werden.
Der Abruf der Option erfolgt in Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin und ist vertraglich über den vorliegenden EVB-IT Dienstvertrag abgedeckt. Ein Anspruch auf Abruf der Option besteht nicht.
Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag - bei beiderseitigem Einvernehmen - für die Jahre 2026 und 2027 jeweils für ein Jahr mit einem Basiskontingent von 600PT und einer Option von 600 PT zu verlängern.
Auch hier kann nicht abgerufenes Kontingent in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin über das jeweils verlängerte Jahr hinaus in Anspruch genommen werden (vgl. oben).
2. Optionale Leistung: 600 PT pro Jahr
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 14.11.2024 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Angebote möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Erklärung der Bereitschaft, an dem Präsentationstermin teilzunehmen
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
f) Allgemeine Angaben von Qualifikation und Kenntnissen der Mitarbeitenden
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
h) Zusicherung, dass die unter Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt werden.
i) Zusicherung, dass bei einem Personalwechsel oder zusätzlichem Personal mit Hinblick auf die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen das eingesetzte Personal mindestens gleichwertig gegenüber den vorgelegten Profilen sein wird.
j) Zusicherung der Leistungserbringung vor Ort in Räumen des BAFzA in Ausnahmesituationen die nicht remote gelöst werden können.
k) Die Kontinuität der Leistungserbringung ist durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin zu gewährleisten. Ein Austausch der Person seitens des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin innerhalb des Leistungszeitraums darf nur in besonders begründeten Fällen und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Ersatzperson muss im Hinblick auf die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen mindestens gleichwertig gegenüber der ausgetauschten Person sein, wie vom Auftraggeber bewertet. Erklären Sie dazu Ihre Bereitschaft.
l) Insofern ein Austausch aufgrund von höherer Gewalt erfolgen muss (z. B. Krankheit, Kündigung) stehen zum Angebot vergleichbare Ersatzpersonen zur Verfügung. Bestätigung, dass der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin über die entsprechende Leistungsfähigkeit verfügt.
m) Der Bieter sichert zu, die Richtlinien und Weisungen bzgl. Datenschutz, Geheimhaltung und IT-Sicherheit zu befolgen
n) Nachweis von Kenntnissen die über die Mindestanforderungen/Grundkenntnisse hinausgehen (vgl. Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung)
o) Nachweis von Erfahrungen des eingesetzten Personals entsprechend der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. Legen Sie drei Profile vor, welche im Falle des Zuschlages dem angebotenen Personal entspricht.
p) Nennen Sie zwei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Jahren, bei denen das aktuell bei Ihnen tätige Personal mitgewirkt hat und die Fähigkeiten hier relevanter Entwicklungen widerspiegeln. Beschreiben Sie Inhalte, Aufgaben und Infrastrukturen dieser Projekte sowie die Arbeitsweise und Rolle(n) des Personals Ihres Unternehmens in diesem Projekt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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