Ausschreibungsdetails
Die Leistung wird auf der Grundlage der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien vergeben:
Qualität: 20 % (Nachhaltigkeit)
Preis: 80 %
Die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) verfügt über zwei Ausstellungsgebäude:
1. Ausstellungshalle (WAG/ Pei-Bau), Hinter dem Gießhaus 3, 10117 Berlin
In der Ausstellungshalle zeigen wir zu unterschiedlichen Geschichtsthemen auf vier Etagen mit einer Gesamtfläche von 2.700 m² Ausstellungen, meist für eine Zeit von drei bis sechs Monaten.
In der Regel zeigen wir jährlich zwei große und zwei bis drei kleinere Ausstellungen. Für diese Ausstellungen werden Exponate in verschiedener Anzahl und Art, überwiegend aus dem Inland, aber auch zum Teil von europa- und weltweit ansässigen Leihgebern zum DHM geholt und nach dem Ausstellungsende wieder zu den Leihgebern verbracht. Bei diesen Leihgaben handelt es sich um äußerst empfindliche und unersetzbare Kunstgüter, so dass an das Kunsttransportunternehmen hohe Anforderungen an Erfahrung, Fachwissen und technische Ausrüstung zum Händeln dieser Güter gestellt werden. Mit der Abgabe Ihres Angebotes geben Sie die Verpflichtung ab, dieser Aufgabe gerecht zu werden.
2. Zeughaus, Unter den Linden 2, 10117 Berlin
Das Zeughaus umfasst auf 2 Etagen eine Ausstellungsfläche von 8.000 m² Das Haus ist für Sanierungsmaßnahmen aktuell geschlossen.
Der Höchstwert über die optionale Laufzeit des Vertrages (4 Jahre) beträgt 1.000.000 €. Hier handelt es sich um geschätzte Mengen anhand bisheriger Bedarfe. Eine genaue Angabe ist nicht kalkulierbar. Mengen können nach Bedarf variieren.
Das DHM legt großen Wert auf eine nachhaltige Abwicklung des Ausstellungsvorhabens. Der Auftragnehmer hat dazu folgende Anforderungen für die Leistungserbringung zu erfüllen:
Es wird die Nutzung einer modernen und somit schadstoffarmen Fahrzeugflotte gefordert, d.h. die durch den Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens der Euro-5-Abgasnorm entsprechen (Mindestanforderung). Diese Vorgabe gilt für alle Fahrzeuge, welche für die Transporte innerhalb der EU eingesetzt werden.
Auch die nachhaltige Gestaltung der Verpackungsökonomie; Ansatzpunkte können hier beispielswiese die Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien, Mietkisten, die Verpackung mehrerer Arbeiten in einer Kiste sowie der Einsatz nachhaltiger(er) Rohstoffe o. ä. sein, ist ein wichtiger Bestandteil der zu vergebenden Leistung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das Formblatt "B202411010_Eigenerklärung zur
Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das Formblatt "B202411010_Eigenerklärung zur
Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
- eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens der Euro-5-Abgasnorm entsprechen
- sie/er in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern ihres/ seines Niederlassungsmitgliedstaates verzeichnet ist; soweit sie/ er dazu verpflichtet ist
- ihr/ ihm die Genehmigung zur Durchführung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs vorliegt;
- sie/ er nach DIN EN ISO 9001: 2015 im Bereich Kunsttransporte oder museale Transporte oder vergleichbar geprüft und zertifiziert ist;
- die DIN ISO Normen 14001 (Umweltmanagementsystemnorm) und ISO 50001 (Internationale Energiemanagementnorm) oder vergleichbare Normen Anwendung finden;
- sie/ er wirtschaftlich in der Lage ist, weltweite Kunsttransporte für Ausstellungsprojekte mit bis zu ca. 150 Leihgebern/ ca. 400 Kunstobjekten durchzuführen, diese zu koordinieren und hierfür die nötigen Erfahrungen, die firmenbezogenen und technischen Voraussetzungen zu besitzen;
- eine Betriebshaftpflichtversicherung
für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro (10.000.000 €) und für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro (1.000.000 €) besteht oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abzuschließen;
- das Unternehmen über eine Niederlassung mit Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern, Packerinnen/ Packern, Fuhrpark und einem Kunstlager innerhalb der Berliner Stadtgrenzen oder im Berliner Umland verfügt oder sich bereit erklärt, diese Niederlassung im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten;
- das Unternehmen als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter vom Zoll zertifiziert ist;
- das Unternehmen als reglementierter Beauftragter an allen seinen Betriebsstandorten in Deutschland mit Flughafenanbindung, insbesondere am Standort Berlin zugelassen ist und über eine Luftfahrtsicherheitskontrollkraft in Berlin verfügt.
- für folgende Flughäfen der Zugang zum Rollfeld des Flughafens (so genannte Vorfeldgenehmigung) und der Zugang zum gesondert abgeschlossenen Very-Import-Cargo(VIC)-Zentrum des Flughafenlagers besteht:
o Flughafen „Willy Brandt“ Berlin-Brandenburg (BER),
o Flughafen Frankfurt a.M. (FRA)
o Flughafen München (MUC)
o Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS)
o Flughafen Luxemburg (LUX)
- sie/ er über ein gesichertes Kunstlager in den Berliner Stadtgrenzen oder Berliner Umland mit einer Ausstattung gemäß DIN VDE-Vorschriften 0833 für Einbruch- und Brandmeldeanlagen und VdS Richtlinien verfügt oder sich bereit erklärt, dieses im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten, welches
o der Sicherungsklasse SG3 gem. Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entspricht,
o mindestens 200 qm groß ist,
o über 24-Stunden-Überwachung mit Direktschaltung zu Polizei und Feuerwehr verfügt,
o eine geeignete Feuerlöschvorrichtung vorhanden ist;
o sauber und klimatisiert (50 +/-5 % Luftfeuchte, 18-24° C) ist,
o einen separaten, sauberen, trockenen und geschlossenen Lagerraum für Leerkisten
hat;
- sie/ er über einen Fuhrpark für Kunsttransporte mit mindestens folgenden Fahrzeugen
verfügt und die für den Standort Berlin/ Berliner Umland geforderten Fahrzeuge vorhanden sind oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zu stationieren:
o Lkw bis 7,5 t mit folgender Ausstattung, wovon mindestens zwei Fahrzeuge am Standort Berlin/ Berliner Umland ständig vorhanden sind:
• Luftfederung, Zurrschienen, Bodenanker, Stangenhaltesystem
• zollverschlusstauglicher Kasten- oder Kofferaufbau
• geeignete Klimaanlage zur Klimatisierung und entsprechende Isolierung des Laderaums
• sichere Verschließbarkeit und vorzugsweise Alarmanlage für Aufbau und Führerhaus
• ABS/ASR, Wegfahrsperre
• GPS-Satellitenortung
• Ausstattung mit Telefon oder Funk
• Dritter Sitz für einen Kurier
• mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen
• Vorrichtung für sicheren Transport auch bei Zentralverladung im Transportaufbau
• Feuerlöschausrüstung
- er/ sie über mindestens einen Jumboanhänger (dreiachsig, klimatisiert und luftgefedert) verfügt oder einen solchen bei Bedarf unverzüglich beschaffen kann;
- er/ sie über mindestens einen Tiefbett-Tandemanhänger verfügt oder einen solchen bei Bedarf unverzüglich beschaffen kann;
- mindestens ein/ e Kunstinspektorin/ Kunstinspektor fest angestellt ist, die/ der eine Ausbildung als Fachlageristin/ Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat und in den letzten drei Jahren mindestens neun vergleichbare Transportaufgaben mit Weisungsbefugnis gegenüber Kunstpackern und Fahrern und die Koordinierung der Auftragsdurchführung ausgeführt hat und Deutsch in Wort und Schrift beherrscht;
- mindestens 10 Kunstpackerinnen/ Kunstpacker fest angestellt sind, die eine Ausbildung als Fachlageristin/ Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben und in den letzten drei Jahren mindestens neun vergleichbare Transportaufgaben (Aus- und Einpacken von Kunstgegenständen u.a. in Klimakisten, vertragen und verladen) im geforderten Umfang ausgeführt haben, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens vier innerhalb von 24 Stunden und weitere zwei Kunstpackerinnen/ Kunstpacker innerhalb von zwei Stunden ab Abforderung gestellt werden können;
- mindestens sechs Kraftfahrerinnen/ Kraftfahrer mit Ausbildung als Berufskraftfahrerin/ Berufskraftfahrer oder vergleichbare Ausbildung und mit mindestens 24-monatiger Berufserfahrung im Kunsttransport fest angestellt sind, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens zwei Kraftfahrerinnen/ Kraftfahrer innerhalb von vier Stunden für Fahrten am Standort Berlin/ Berliner Umland gestellt werden können;
- Kapazität und Know-how um Schwerlasttransporte abzuwickeln;
- im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter für die Zeit der Rahmenvereinbarung als ständige/ r Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner namentlich benannt wird, die/ der Deutsch und Fachenglisch in Wort und Schrift beherrscht;
- das Unternehmen über eine eigene Schreinerei verfügt, die auf den Bau von Kunsttransportkisten und Klimakisten spezialisiert ist und bei der Holzbeschaffung einschlägigen Rechtsvorschriften insb. der IPPC-Standard ISPM Nr. 15 eingehalten werden;
- folgende Verpackungen eingesetzt werden:
o Verwendung konservatorisch unbedenklicher bzw. unbehandelter Materialien, keine lösemittelemittierenden Materialen und kein Schaumgummi innerhalb geschlossener Systeme (Kiste);
o hohe Widerstandsfähigkeit der Kisten gegen mechanische Außeneinwirkungen;
o Kartonagesystem aus stabilen Materialien:
o Holzkisten, einfach, aus mindestens 13 mm starker, unbehandelter Tischplatte, Rahmen aus mindestens 16 mm Tischlerplatte, Sicherung von Boden, Deckel und Seitenteilen aus mind. 20 mm starken Holzleisten, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
o Holzkisten mit Innenausstattung 20 mm Isolationsschaumstoff, Bilderecken aus Ethafoam und Gummidichtung zwischen Korpus und Deckel, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
o Klimakisten zur Konservierung des konditionierten Klimas mit einer Halbwertzeit bis zu sechs Stunden, stabverleimte Tischlerplatte, mind. 30 mm starker Massivholzrahmen, aluminiumkaschierte Wärmeisolationsschicht von mind. 30 mm Polyurethan-Hartschaum, Faserdämmplatte, mit geeignetem Isolationsmaterial (z.B. Samt oder Filz) überzogen, Dichtungsprofile zum luft- und wasserdichten Verschließen, feuchtigkeitsundurchlässiger Farbanstrich, Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung; geeignete Tragegriffe; Distanzleisen oder Distanzblöcke unter dem Kistenboden, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
o Klimakurierkoffer, abschließ- und tragbar, kurzzeitig spritzwassergeschützt, feuerhemmend, in Klimaausführung, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
o Klimasammelkisten mit Schiebeeinsatz für annähernd gleich große gerahmte Bilder und Grafiken, bestehend aus mind. 16 mm Tischlerplatte mit verschraubtem Deckel oder Deckel mit Scharnieren, innen filzgepolsterte Einschübe auf Ethafoam gepolstert, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
o Spezialkisten mit hochisolierendem Zwei-Schalen-System für mechanischen und Klimaschutz mit Hängeschutz für gewichtsabhängige Dämpfung der Stoß- und Vibrationsbelastung, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar.
Generell sind wiederverwendbare und recycelbare, umweltfreundliche Materialien zu bevorzugen. Dadurch entstehende Mehrkosten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bewertung erfolgt nach der Bestangebots‐Quotienten‐Methode.
Bundeskartellamt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich
Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder
aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden,
§ 160 Abs.3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein
Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle
weist ferner auf die
Vorschriften §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in §
135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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