1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: CSAF-Tools for Producing Parties (ToPP)Beschreibung: Es werden Werkzeuge für Erstellung von CSAF-Dokumenten benötigt, die die Nutzung von CSAF und die Erstellung von CSAF-Dokumenten vereinfachen. Die Komplexität soll durch vorkonfigurierte Eingaben reduziert und ein geführtes Ausfüllen der Advisory-Informationen ermöglicht werden. Darüber hinaus soll eine Produktdatenbank entwickelt werden, die mit dem Wizard interagieren kann. Der Wizard soll mit und ohne die hier zu entwickelnde Produktdatenbank funktionieren.Kennung des Verfahrens: f0820971-dd8b-458a-b0b0-8f5c79ba20ddInterne Kennung: P654Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Hauptsächlich beim AuftragnehmerAllgemeine Informationen
2.1.6 AusschlussgründeSchwere Verfehlung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: CSAF-Tools for Producing Parties (ToPP)Beschreibung: Es werden Werkzeuge für Erstellung von CSAF-Dokumenten benötigt, die die Nutzung von CSAF und die Erstellung von CSAF-Dokumenten vereinfachen. Die Komplexität soll durch vorkonfigurierte Eingaben reduziert und ein geführtes Ausfüllen der Advisory-Informationen ermöglicht werden. Darüber hinaus soll eine Produktdatenbank entwickelt werden, die mit dem Wizard interagieren kann. Der Wizard soll mit und ohne die hier zu entwickelnde Produktdatenbank funktionieren.Interne Kennung: P654
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungOptionen:Beschreibung der Optionen: AP 4 ist eine optionale Leistung. Diese muss angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Hauptsächlich beim Auftragnehmer
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 6MonatLaufzeit: 6
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: EignungskriterienBeschreibung: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2) Referenzen
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBeschreibung: siehe Kapitel 6.2.1.4 der LeistungsbeschreibungKriterium:Art: PreisBeschreibung: siehe Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=721387
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=721387Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 18/11/202416:00 +01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 19/11/202410:00 +01:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikIdentifikationsnummer: 991-07335-68Postanschrift: Postfach 200363Ort: BonnPostleitzahl: 53133NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@bsi.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: http://www.bsi.bund.deRollen dieser Organisation:Beschaffer
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: t:022894990Postanschrift: Villemombler Str. 76Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: info@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 94990Fax: +49 228 9499400Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 3bd5bc4a-0a37-45c1-95e1-170cee752002- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/10/202400:00 +02:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung