Tendering Procedure Details
Die Tapes mit einer Breite von bis zu 70 mm sowie einer Dicke von ca. 70 μm bis 180 μm sollen bei einer Geschwindigkeit zwischen 2 bis 5 m/min produziert werden. Als Rovingmate-rialien kommen Kohlenstofffasern und als Matrixmaterialien Polypropylen (PP) und Polyamid 6 (PA6) zum Einsatz. Das Verfahren soll auch auf andere Faserarten und thermoplastische Matrixmaterialien übertragbar sein.
Alle elektrischen und elektronischen Komponenten der Anlage müssen wegen der geplanten Verarbeitung von Kohlenstofffasern geschützt sein.
Die Tapeherstellungsanlage soll an eine vorhandene Faserbereitstellungs- und Spreizanlage gekoppelt werden und in ein bestehendes Technikum eingebracht werden.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1
Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§
263, 264 StGB.
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. §
129 StGB
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1
GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2
GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1
Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB.
Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB.
mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.
1 Nr. 7 GWB.
Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a StGB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2
GWB.
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §
124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB.
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gem. § 123 Abs.4 GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr.
4, 9 GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6
GWB, § 7 VgV.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten,
öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die
am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
Die Tapes mit einer Breite von bis zu 70 mm sowie einer Dicke von ca. 70 μm bis 180 μm sollen bei einer Geschwindigkeit zwischen 2 bis 5 m/min produziert werden. Als Rovingmate-rialien kommen Kohlenstofffasern und als Matrixmaterialien Polypropylen (PP) und Polyamid 6 (PA6) zum Einsatz. Das Verfahren soll auch auf andere Faserarten und thermoplastische Matrixmaterialien übertragbar sein.
Alle elektrischen und elektronischen Komponenten der Anlage müssen wegen der geplanten Verarbeitung von Kohlenstofffasern geschützt sein.
Die Tapeherstellungsanlage soll an eine vorhandene Faserbereitstellungs- und Spreizanlage gekoppelt werden und in ein bestehendes Technikum eingebracht werden.
elektronisch unter dieser Bekanntmachung/Kommunikation angegebenen Internet-
Adresse kostenfrei zur Verfügung. Ein Anwendersupport für Bieter steht unter
derRufnummer: 0228/99 6101234 zur Verfügung.
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Hinweis zum Ausfüllen der EEE: Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden
der EEE unter dem Link:
https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=de Im nächsten Schritt „Ich bin ein
Wirtschaftsteilnehmer“ anklicken und dann die Option " eine Antwort erstellen"
anklicken Bitte weiterhin daraufachten, das im Teil IV Eignungskriterien „JA“
angeben werden muss um alle notwendigen Angaben eintragen zu können.
„Möchten Sie die Auswahlkriterien A-D
verwenden „JA“ anklicken. Der Globalvermerk ist nicht anzukreuzen. Dann kann
die EEE ausgefüllt und im gleichen Format (xml) sowie als PDF-Datei exportiert/
gespeichert werden.
____________
Hinweise zum Formblatt "Angaben zum Wirtschaftlich Berechtigten"
Das Formblatt muss für mind. einen Wirtschaftlich Berechtigten ausgefüllt
werden. Sollte das Formblatt unvollständig ausgefüllt werden, führt dies zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
____________
§ 8 ThürVgG -Verfahrensanforderungen
(1) Bieter sind verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur
Einhaltungder Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Das für das
öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium legt den Wortlaut der
Erklärung nach Satz 1 im Einvernehmen mit dem dafür zuständigen Ausschuss
des Thüringer Landtagsfest. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen darauf
hinzuweisen, dass nur Angebote gewertet werden können, welchen eine Erklärung
nach Satz 1 beigefügt ist. Gemäß § 8(1) ThürVgG ist das den Vergabeunterlagen
beigefügte Dokument „Anlage_Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
gemäß § 8 2.1.6. Abs. 1 S.1“ mit dem Angebot einzureichen. Es können nur
Angebote gewertet werden, welche die genannte Erklärungenthalten.
Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt A. Im Formblatt „EEE-Europäische
Eigenerklärung“ werden für den genannten Abschnitt folgende Angaben
verlangt: - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes. Das Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische
Eigenerklärung“ steht unter dem in I.3) genannten Zugang
uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Nachweis über
die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE
Teil IV Abschnitt Cund D (Hinweis: bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt „EEE-Europäische
Eigenerklärung “ werden für den genannten Abschnitt folgende
Angaben verlangt: - Angaben zu Lieferungen und Dienstleistungen der
genannten Art (dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen), -
Angaben zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen, -
Angaben zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur
Qualitätssicherung - Angaben zur Vertragserfüllung,
Lieferkettenmanagement und Überwachungssystem - Angabe zur
Kontrollmöglichkeit der Produktionskapazität bzw. seine technische
Leistungsfähigkeit sowie der Qualitätskontrolle - Angaben zu
Ausbildungsnachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung (Dienstleister oder Unternehmen selbst oder seiner
Führungskräfte) - Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen,
Angaben zu den durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahlen und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren - Angaben zu
Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen - Angaben zur
Unterauftragsvergabe, Bescheinigungen zu Qualitätssicherungsnormen,
Bescheinigungen zur Erfüllung der Anforderungen an die
Umweltmanagementsysteme oder -normen.
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt B. Im
Formblatt „EEE-Europäische Eigenerklärung“ werden für den
genannten Abschnitt folgende Angaben verlangt: - Der allgemeine
Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre oder der durchschnittliche Jahresumsatz des
Wirtschaftsteilnehmers der letzten 3 Jahre - der spezifische Jahresumsatz
des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten
Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder der
durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem
betreffenden Bereich der letzten 3 Jahre - Sind die Informationen zum
Umsatz (allgemeiner oder spezifischer Umsatz) nicht für den gesamten
vorgegebenen Zeitraum erhältlich, Angabe, an welchem Datum das
Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers gegründet wurde oder seine
Tätigkeit aufgenommen hat.
Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden teilweise
nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: alle, außer Formblatt 633.
_
vgl. § 56 VgV
30% nach Beauftragung und Vorlage einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft durch den Auftragnehmer
65% nach Lieferung an die TU Ilmenau
5% nach erfolgreicher Installation, Einweisung und Abnahme
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