Ausschreibungsdetails
Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Die Projektträgerschaft soll die folgenden Arbeitspakete umfassen:
AP0: Berichtswesen, Abrechnung und Projektmanagement
AP1: Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms (umfasst vorrangig Zuarbeiten und Beiträge im Bereich Öffentlichkeitsarbeit – national – im Kontext des Förderprogramms)
AP2: Förderberatung (umfasst die mündliche und schriftliche Beratung von Förderinteressenten, sowie die Durchführung von Informations- und Schulungsformaten zur Förderung)
AP3: Bearbeitung von Förderanträgen (umfasst alle notwendigen Prüf- und Arbeitsschritte für Projektideen in der Skizzen-, Antrags- und Bewilligungsphase)
AP4: Abwicklung der Förderprojekte (umfasst alle Prüf- und Arbeitsschritte bei bewilligten Projekten von der Bewirtschaftung der Fördermittel über die Projektfortschrittsüberwachung bis zur Verwendungsnachweisprüfung und Erfolgskontrolle auf Projektebene)
AP5: Unterstützung im Rahmen der Erfolgskontrolle auf Programmebene (umfasst die Durchführung und Auswertung von Evaluationsformaten wie Befragungen)
AP6: Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit dem Auftraggeber (AG)
AP7: Dokumentation der Projektträgerschaft (umfasst die Bereitstellung und Pflege einer Projektstatusliste, einer Spruchpraxis sowie die Erstellung von Leitungsvorlagen mit Kurzüberblick zum Förderprogramm inkl. Kurzzusammenfassungen der mFUND-Projekte)
AP8: Optionale Zusatzarbeiten (umfasst kurzfristige Zusatzarbeiten in den AP1, 3 und 4 im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem AG)
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Die Projektträgerschaft soll die folgenden Arbeitspakete umfassen:
AP0: Berichtswesen, Abrechnung und Projektmanagement
AP1: Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms (umfasst vorrangig Zuarbeiten und Beiträge im Bereich Öffentlichkeitsarbeit – national – im Kontext des Förderprogramms)
AP2: Förderberatung (umfasst die mündliche und schriftliche Beratung von Förderinteressenten, sowie die Durchführung von Informations- und Schulungsformaten zur Förderung)
AP3: Bearbeitung von Förderanträgen (umfasst alle notwendigen Prüf- und Arbeitsschritte für Projektideen in der Skizzen-, Antrags- und Bewilligungsphase)
AP4: Abwicklung der Förderprojekte (umfasst alle Prüf- und Arbeitsschritte bei bewilligten Projekten von der Bewirtschaftung der Fördermittel über die Projektfortschrittsüberwachung bis zur Verwendungsnachweisprüfung und Erfolgskontrolle auf Projektebene)
AP5: Unterstützung im Rahmen der Erfolgskontrolle auf Programmebene (umfasst die Durchführung und Auswertung von Evaluationsformaten wie Befragungen)
AP6: Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit dem Auftraggeber (AG)
AP7: Dokumentation der Projektträgerschaft (umfasst die Bereitstellung und Pflege einer Projektstatusliste, einer Spruchpraxis sowie die Erstellung von Leitungsvorlagen mit Kurzüberblick zum Förderprogramm inkl. Kurzzusammenfassungen der mFUND-Projekte)
AP8: Optionale Zusatzarbeiten (umfasst kurzfristige Zusatzarbeiten in den AP1, 3 und 4 im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem AG)****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Leistungsbeginn erfolgt am 01.04.2025 und endet nach 21 Monaten am 31.12.2026. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal maximal bis zum 31.12.2029 zu verlängern.
Vertragslaufzeit: 01.04.2025 bis 31.12.2026
1. Verlängerungsoption: 01.01.2027 bis 31.12.2028
2. Verlängerungsoption: 01.01.2029 bis 31.12.2029
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Auftragsänderung:
(1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/ Erweiterung oder aber auch Kürzung des Gesamtprogramms oder des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschrei-bung/Aufgabenstellung vornehmen oder gesondert beauftragen.
(2) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren aber auch durch die Kürzung von Fördermitteln im Bereich des beauftragten Förderprogrammes oder ergänzende Förderprogramme erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der Förderprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
(3) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und
die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften
des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende
Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich
informieren.
Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/
Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Förderprogramm des BMDV „mFUND“ (Förderrichtlinie mFUND) in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können:
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202400745
und
Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 in der Fassung 2024/745 (Formblatt F Sanktion VO 833/2014 )
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt:
- die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen und die Verwertung beinhalten
- die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein,
- die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 50 Zuwendungs-empfängern umfasst haben
- die Leistungen müssen Projektförderung im Kontext Forschung und Entwicklung zum Gegenstand gehabt haben
- die Förderungen müssen auf Ausgabenbasis und auf Kostenbasis erfolgt sein
- es wurden auch Zuweisungen an Behörden gewährt
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Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereich/ Themenschwerpunkt: Digitale Innovationen ***
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich Digitale Innovationen mit den Schwerpunkten
- Datenplattformen und Datenbanken
- Methoden zur Datenerhebung, -verarbeitung, -aufbereitung, -visualisierung bei digitalen Daten
- Methoden der Künstlichen Intelligenz, Data Science
- Digitale Geschäftsmodelle
- Open Data, Open Source, Datenschutz
- Digitale Transformation in der Mobilität
Es müssen Erfahrungen in mindestens 4 Schwerpunkte nachgewiesen werden. Mit einem Referenzprojekt können Erfahrungen in mehreren Schwerpunkten nachgewiesen werden.
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Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
dass gemäß Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind
b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung
und
IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur
Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der
Leistungserbringung sicherstellt werden
und
eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen)
nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze und der bereits zur Verfügung stehenden PROFI-Arbeitsplätze
e) Angaben zur e-Aktenfähigkeit
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter und Unterauftragnehmer haben jeweils eine Eigenerklärung abzugeben,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit/ möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm beteiligt/en werden,
b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm mFUND zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.****
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Förderprogramm des BMDV „mFUND“ (Förderrichtlinie mFUND) in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 4.4 i.V.m. Nr. 3 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt.
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Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt.
Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben.
Bei ausländischen Unternehmen:
Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Servicestelle-Vergabe
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