1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf BundesebeneHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)Beschreibung: Mit Hilfe der Fördermodule der EBN-Förderrichtlinie kann Energieverbrauchenden einerseits Wissen zu wirtschaftlich sinnvoll erschließbaren Energieeffizienzpotentialen vermittelt und andererseits eine Basis für optimale Investitionsentscheidungen geschaffen werden. Im Rahmen einer umfassenden Evaluati-on sollen erstmals die Wirkungen der EBN-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2021-2024 bewertet wer-den, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle). Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBN-Förderrichtlinie unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP 1: Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Weiterführende Fragestellungen und Handlungsempfehlungen; AP 3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)Kennung des Verfahrens: 1f23f29c-9636-4663-8b3b-88d9438653c5Interne Kennung: BfEE 2024 04Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensart: Offenes VerfahrenZusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Betrug oder Subventionsbetrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung krimineller Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung terroristischer Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Insolvenz: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Interessenkonflikt: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Rein nationale Ausschlussgründe: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Schwere Verfehlung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)Beschreibung: Zur Umsetzung des Projektes sind seitens der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers die nach-folgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen: AP 1 – Durchführung einer Ex-post-Evaluation: Auf der Grundlage eines geeigneten theoriebasierten Evaluationsdesigns ist eine Ex-post-Evaluation der EBN durchzuführen. Die Evaluation hat allen An-forderungen an eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 BHO und den zugehörigen Verwaltungsvor-schriften zu erfüllen. Es ist eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaft-lichkeitskontrolle durchzuführen. AP 2 – Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der EBN: Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP1 sind vom AN konkrete Empfehlungen und Anregungen für die inhaltliche Wei-terentwicklung des Förderprogramms und für die Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. AP 3 – Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)Interne Kennung: BfEE 2024 04
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im Energiebereich
5.1.2 ErfüllungsortOrt: EschbornNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 9MONTHLaufzeit: 9
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die UmweltZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung: Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seines tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken.Kriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.: • Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw. Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), ein-schließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft • Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und / oder Unterauf-tragnehmerinnen und Unterauftragnehmer mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Re-ferenzen sowie deren Aufgabe im Team; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Emp-fängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen • Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters und der ständigen Ansprechpartne-rin oder Ansprechpartners mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegenKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Beschreibung: - Eigenerklärung_Eignung_Formblatt133_333b - Eigenerklärung_Bietergemeinschaften_Formblatt401 - andereKapazitäten_Eignungsleihe_Formblatt392 - Verpflichtungserklärung_andereUnternehmen_Formblatt393 - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
5.1.10 ZuschlagskriterienBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Die Zuschlagskriterien bestehen aus dem Gesamtpreis (Gewichtung: 50 Prozent) und weiteren Zuschlagskriterien (Gewichtung: 50 Prozent), wie sie sich abschließend aus der Leistungsbewertungsmatrix ergeben.
5.1.11 AuftragsunterlagenInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=718725,
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=718725Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 2024-11-04+01:0011:00:00+01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beschreibung: - Eigenerklärung_Eignung_Formblatt133_333b - Eigenerklärung_Bietergemeinschaften_Formblatt401 - andereKapazitäten_Eignungsleihe_Formblatt392 - Verpflichtungserklärung_andereUnternehmen_Formblatt393 - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuellAuftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Identifikationsnummer: 991-00227BMWK-68Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35Ort: EschbornPostleitzahl: 65760NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandE-Mail: beschaffung@bafa.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bafa.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesIdentifikationsnummer: 991-01692-22Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: f80b216a-28da-4d8f-b2f1-08af4f3d89b4- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-10-01+02:0000:00:00+02:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung