Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

03.10.2024

04.11.2024 11:00

04.11.2024 11:00

BfEE 2024 04

1

Verfahren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

29.10.2024 10:45

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)
Beschreibung: Mit Hilfe der Fördermodule der EBN-Förderrichtlinie kann Energieverbrauchenden einerseits Wissen zu wirtschaftlich sinnvoll erschließbaren Energieeffizienzpotentialen vermittelt und andererseits eine Basis für optimale Investitionsentscheidungen geschaffen werden. Im Rahmen einer umfassenden Evaluati-on sollen erstmals die Wirkungen der EBN-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2021-2024 bewertet wer-den, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle). Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBN-Förderrichtlinie unterbreitet werden.
Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP):
AP 1: Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als
Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO;
AP 2: Weiterführende Fragestellungen und Handlungsempfehlungen;
AP 3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des
Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Kennung des Verfahrens: 1f23f29c-9636-4663-8b3b-88d9438653c5
Interne Kennung: BfEE 2024 04
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Betrug oder Subventionsbetrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Bildung krimineller Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Insolvenz: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Interessenkonflikt: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Rein nationale Ausschlussgründe: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Schwere Verfehlung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)
Beschreibung: Zur Umsetzung des Projektes sind seitens der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers die nach-folgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen:
AP 1 – Durchführung einer Ex-post-Evaluation: Auf der Grundlage eines geeigneten theoriebasierten Evaluationsdesigns ist eine Ex-post-Evaluation der EBN durchzuführen. Die Evaluation hat allen An-forderungen an eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 BHO und den zugehörigen Verwaltungsvor-schriften zu erfüllen. Es ist eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaft-lichkeitskontrolle durchzuführen.
AP 2 – Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der EBN: Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP1 sind vom AN konkrete Empfehlungen und Anregungen für die inhaltliche Wei-terentwicklung des Förderprogramms und für die Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen.
AP 3 – Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Interne Kennung: BfEE 2024 04
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Eschborn
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 9 MONTH
Laufzeit: 9
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seines tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.:
• Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw. Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), ein-schließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft
• Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und / oder Unterauf-tragnehmerinnen und Unterauftragnehmer mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Re-ferenzen sowie deren Aufgabe im Team; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Emp-fängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
• Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters und der ständigen Ansprechpartne-rin oder Ansprechpartners mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Beschreibung: - Eigenerklärung_Eignung_Formblatt133_333b -
Eigenerklärung_Bietergemeinschaften_Formblatt401 -
andereKapazitäten_Eignungsleihe_Formblatt392 -
Verpflichtungserklärung_andereUnternehmen_Formblatt393 - Anlage Eigenerklärung
Sanktionen Russland aktuell
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien
sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt Die Zuschlagskriterien bestehen aus dem
Gesamtpreis (Gewichtung: 50 Prozent) und weiteren Zuschlagskriterien (Gewichtung: 50
Prozent), wie sie sich abschließend aus der Leistungsbewertungsmatrix ergeben.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=718725,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=718725
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-11-04+01:00 11:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beschreibung: - Eigenerklärung_Eignung_Formblatt133_333b -
Eigenerklärung_Bietergemeinschaften_Formblatt401 -
andereKapazitäten_Eignungsleihe_Formblatt392 -
Verpflichtungserklärung_andereUnternehmen_Formblatt393 - Anlage Eigenerklärung
Sanktionen Russland aktuell
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Identifikationsnummer: 991-00227BMWK-68
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Ort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Telefon: 000
Internet-Adresse: https://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: 991-01692-22
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f80b216a-28da-4d8f-b2f1-08af4f3d89b4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-10-01+02:00 00:00:00+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


1f23f29c-9636-4663-8b3b-88d9438653c5