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Ausschreibungsdetails

Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2

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01.10.2024

19.11.2024 06:00

19.11.2024 06:00

Z2mü - FE 02.0487/2024/FRB

1

Verfahren

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

01.10.2024 09:00

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2
Beschreibung: Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.
Kennung des Verfahrens: 551e85ac-2e04-45ff-b42a-d7489e4952ba
Interne Kennung: Z2mü - FE 02.0487/2024/FRB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 445,378.15Euro
Allgemeine Informationen
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2
Beschreibung: Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.
Interne Kennung: Z2mü - FE 02.0487/2023/FRB
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: .
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.

und

- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen
Beschreibung: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kenntnisse und Erfahrungen mit wahrnehmungspsychologischen Studien in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen
Beschreibung: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kenntnisse oder Erfahrungen mit deutschen Regelwerken für den Landstraßenentwurf (RAL) durch Anwendung in der Praxis oder im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen
Beschreibung: nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=718515
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=718515
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/11/202406:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 19/11/202409:00 +01:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesanstalt für Straßenwesen
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßenwesen
Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Identifikationsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Telefon: 000
Internet-Adresse: https://www.bast.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: -
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 874400d5-c11c-413b-a3d3-f8cd5314d574- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/202400:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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