Ausschreibungsdetails
Die Projektträgerschaft „Neue Methoden und Technologien in den Lebenswissenschaften“ unterstützt das BMBF fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessentinnen und Interessenten und Antragstellerinnen und -steller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Begutachtungsgremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), bei Aufbau und Weiterentwicklung von Förderschwerpunkten und der Verbreitung der Ergebnisse durch Fachkommunikation. Auf dem Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis liegt ein besonderes Augenmerk, sowohl durch Unterstützungsangebote während der Projektlaufzeit als auch durch Nachhalten der Ergebnisverwertung nach Projektende.
Die Projektträgerschaft „Neue Methoden und Technologien in den Lebenswissenschaften“ unterstützt das BMBF fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessentinnen und Interessenten und Antragstellerinnen und -steller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Begutachtungsgremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), bei Aufbau und Weiterentwicklung von Förderschwerpunkten und der Verbreitung der Ergebnisse durch Fachkommunikation. Auf dem Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis liegt ein besonderes Augenmerk, sowohl durch Unterstützungsangebote während der Projektlaufzeit als auch durch Nachhal-ten der Ergebnisverwertung nach Projektende.
• Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlich geförderten Projekten im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation,
• Erfahrungen in der Analyse wissenschaftlicher Trends und Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und der Beratung zu forschungs- und wissenschaftspolitischen Entscheidungen,
• Erfahrungen in der Fach- und Wissenschaftskommunikation,
• Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen,
• Erfahrungen im Wissens- und Technologietransfer, z. B. Unterstützung bei der Überführung von FuE-Ergebnissen in die Anwendung
• Kenntnisse über Erfolgsbedingungen von innovativen Unternehmensgründungen und Möglichkeiten zu deren positiver Beeinflussung,
• Kenntnisse über den europäische Forschungsraum und Kenntnisse europäischer Forschungsstrukturen sowie Erfahrungen aus der Beteiligung an Förderinstrumenten auf EU-Ebene (z. B. Partnerschaften unter Horizont Europa, ERICs),
• Erfahrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
• Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise einer naturwissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Fachrichtung (für alle verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen jeweils mindestens ein Nachweis in Form eine Abschlussurkunde der Hochschule),
• Mind. zweijährige Erfahrung als Leiter/-in einer Organisationseinheit mit mind. zehn Mitarbeiter/innen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens eine Refe-renz),
• Mind. drei Jahre Berufserfahrung in verwaltungsnahen Tätigkeiten (z. B. im Wissenschaftsmanagement in einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung oder bei einem Projektträger; für alle verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen jeweils mindestens eine Referenz),
• Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Englisch (entsprechend Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; für mindestens zwei Mitarbeiter/innen; die entsprechende Angabe ist im Bieterbogen bei den jeweiligen Mitarbeitern/innen vorzusehen)
• Erfahrungen im Austausch mit bzw. im Rahmen von wissenschaftlichen und politischen Gremien oder Netzwerken auf nationaler und internationaler Ebene (wie z. B. das Nationale Monitoringzentrum zur biologischen Vielfalt, Partnerschaften un-ter Horizont Europa, ESFRI, UN-Prozessen o.ä.) (für mindestens eine/n Mitarbei-ter/in mindestens eine Referenz),
• Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in lebenswissenschaftlichen oder umweltwissenschaftlichen Fachrichtungen (Biologie, Biochemie, Medizin, Bioinformatik, Ökologie etc. für mindestens 15 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen), davon
o mit durch Studium, wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeit erworbene Erfahrungen im Bereich Unternehmensausgründungen (für eine/n wissen-schaftliche/n Mitarbeiter/in)
o mit durch Studium, wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeit erworbene Erfahrungen im Bereich der medizinischen Biotechnologie (für eine/n wis-senschaftliche/n Mitarbeiter/in)
o mit durch Studium, wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeit erworbene Erfahrungen im Bereich der grünen Gentechnik bzw. neuen Züchtungstechniken (für eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in)
o mit durch Studium, wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeit erworbene Erfahrungen im Bereich der Forschung zu Biodiversität und Ökosystemen (für eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in)
o mit durch Studium, wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeit erworbene Erfahrungen in der 3R (Replace, Reduce, Refine) -Forschung (für eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in)
• Mind. ein Jahr Berufserfahrung in verwaltungsnahen Tätigkeiten (z. B. im Wissenschaftsmanagement in einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung oder bei einem Projektträger; für mindestens 15 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen)
• Sprachkenntnisse in Englisch (die Anforderung ist erfüllt, wenn die englischen Sprachkenntnisse mindestens mit einem Niveau C1 des Europäischen Referenz-rahmens für Sprachen vorliegen; für mindestens acht wissenschaftliche Mitarbeiter/innen)
• Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweise der nationalen Forschungsförderung (insbesondere des BMBF, aber auch anderer Ressorts und Forschungsförderer; für mindestens 15 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen)
• Erfahrungen im Austausch mit bzw. im Rahmen von wissenschaftlichen und politischen Gremien oder Netzwerken, auf nationaler oder internationaler Ebene (für mindestens vier wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
• Erfahrungen in der Betreuung internationaler Forschungs- und Entwicklungsinitiativen (für mindestens drei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen)
• Erfahrung in der Planung und Durchführung transnationaler Förderprogramme in der Gesundheitsforschung oder der Umwelt- und Biodiversitätsforschung, im Rahmen europäisch kofinanzierter Initiativen oder auch in der direkten Zusammenarbeit mit europäischen oder außereuropäischen Partnern (für mindestens drei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen)
• Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium, vorzugsweise in Verwaltungswissen-schaften oder Betriebswirtschaftslehre, oder inhaltlich gleichwertiger Abschluss (für mindestens acht administrative Mitarbeiter/innen),
• Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (z. B. im kaufmännischen Bereich, in der öffentlichen Verwaltung oder im administrativen Bereich bei einem Projektträger; für mindestens acht administrative Mitarbeiter/innen),
• Kenntnisse im deutschen Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Haushalts- und Zuwendungsrecht (für mindestens acht administrative Mitarbeiter/innen)
• Kenntnisse weiterer einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. Eu-ropäischer Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, öffentliches Vergaberecht, Bundesdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz; für mindestens vier administrative Mitarbeiter/innen)
• Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftsjournalistischer Texte (für zwei Mitarbeiter/innen)
• Erfahrungen in der Veranstaltungsorganisation (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung; für zwei Mitarbeiter/innen),
• Kenntnisse im Patentrecht und in der Gestaltung von Lizenz- und Beteiligungsverträgen (für zwei Mitarbeiter/innen),
• Kenntnisse in Rechts- und Regulierungsfragen in den Lebenswissenschaften, vorzugsweise zu Gesundheitsdaten und Datenschutzrecht sowie zum European Health Data Space (für eine/n Mitarbeiter/in),
• 2. Staatsexamen in Rechtswissenschaften (für eine/n Mitarbeiter/in)
• Erfahrungen im Vergaberecht und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (für eine/n Mitarbeiter/in)
• Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragten für den Haushalt bei Vollzug der Projektförderung (§ 9 Bundeshaushaltsordnung) sind nach den Verwal-tungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (für 1 Mitarbeiter/in).
• Der/Die Beauftragte für den Haushalt sollte zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügen oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachweisen (für 1 Mitarbeiter/in).
unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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