Ausschreibungsdetails
Die gesamte Anlage ist im mexikanischen Stil gehalten.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivierung und Modernisierung des Erlebnisbades durchzuführen.
Es sind folgende Sanierungs- und Umbauarbeiten auszuführen:
Die drei Lüftungsanlagen für den Schwimmhallenbereich und die Lüftungsanlage für den Saunabereich,welche sich in der Technikzentrale im Untergeschoß befinden sowie die
Lüftungsanlage Wellness und die Zu- und Abluftanlagen für den Küchenbereich, welche sich auf dem Dach befinden, sind durch neue Lüftungsgeräte zu ersetzen.
Dabei sind die Bestandanlagen inkl. kanal- und rohrtechnischen (Heizung) Anschlüsse sowie die Kabelanbindungen (ELT und DDC) bis zu einem praktikablen Übergabepunkt
komplett zu demontieren und zu entsorgen.
b) Unter Verweis auf § 10 VgV weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebotes ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung
g) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers/Bieters zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen.
Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist
der Name des Bewerbers/Bieters und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
h) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
i) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
j) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
k) Bei Bewerber/Bietergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen. (A6).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen:
A8 Vertraulichkeitserklärung
A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
A9.2 Eigenerklärungen TVergG LSA
A11 Eigenerklärung §123, 124 GWB
A11.1 Eigenerklärung Sanktionen
A12 Versicherungsnachweis
l) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die gesamte Anlage ist im mexikanischen Stil gehalten.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivierung und Modernisierung des Erlebnisbades durchzuführen.
Es sind folgende Sanierungs- und Umbauarbeiten auszuführen:
Die drei Lüftungsanlagen für den Schwimmhallenbereich und die Lüftungsanlage für den Saunabereich,welche sich in der Technikzentrale im Untergeschoß befinden sowie die
Lüftungsanlage Wellness und die Zu- und Abluftanlagen für den Küchenbereich, welche sich auf dem Dach befinden, sind durch neue Lüftungsgeräte zu ersetzen.
Dabei sind die Bestandanlagen inkl. kanal- und rohrtechnischen (Heizung) Anschlüsse sowie die Kabelanbindungen (ELT und DDC) bis zu einem praktikablen Übergabepunkt
komplett zu demontieren und zu entsorgen.
=> zu Planungsfabrikat Menerga oder gleichwertig:
Die in den Vorbemerkungen und in den einzelnen Positionen aufgeführten Anlagenqualitäten und - konfigurationen sowie energetischen Kennzahlen stellen
Mindestanforderungen der Lüftungsgeräte dar.
Detaillierte Gerätedaten und Anlagenzeichnungen sowie ein Anlagen-Schema einschließlich Darstellung aller regelungstechnischen Anschlüsse sind zwingend zum Nachweis der geforderten Leistungsdaten und Geräteabmessungen bei Fabrikatswechsel dem Angebot beizulegen und durch den AN die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:
aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (A7)
c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (A9)
- Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
d) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
e) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden.
f) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer 5.1.9.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer nachfordern.
b) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe der in A9.3 aufgeführten Punkte
Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn:
- es sich um Projekte im Bereich Neubau und Sanierung von Lüftungsanlagen in öffentlichen Schwimmhallen handelt.
- es sich um Projekte handelt, die innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) ausgeführt wurden (Abnahme ist erfolgt)
Mindestens 1 vergleichbare Referenz muss unabhängig davon, ob der Bieter im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist mit dem Angebot eingereicht werden.
Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des A Ordners zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
a3fa55cd-7280-4382-a0e2-ff5ed0eae1a1