1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-WittenbergArt des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf LandesebeneHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: 3D-Mikro-Computertomographie (Mikro-CT)Beschreibung: Das Universitätsklinikum Halle (Saale) führt im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Beschaffung durch: Beschafft werden soll ein hochauflösendes Mikro-Computertomographie (µCT)-Desktopgerät, das unsere Forschung in der Zahnmedizin, insbesondere in der Universitätspoliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie, voranbringen wird und die translationale Forschung an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unterstützt. Das Gerät wird den Forschern in den Kliniken im Labor der Universitätspoliklinik für Zahnerhaltung und der Parodontologie am Steintor-Campus der Universitätsmedizin Halle zur Verfügung gestellt.
Das Potenzial der Mikro-Computertomographie als eine zerstörungsfreie und hochpräzise Bildgebung wird in der biomedizinischen und besonders in der zahnmedizinischen Forschung immer wichtiger. Hochwertige Forschung in der Biomedizin und Materialwissenschaft, insbesondere im Hinblick auf die endodontologische Forschung, erfordert eine präzise dreidimensionale Bildgebung mit einem Spektrum vom gesamten Zahn bis hin zu hochauflösenden Details. Mit einer Auflösung von bis zu 2 µm Pixelgröße können Verbundphasen innerhalb der Zahnstrukturen sowie zu eingebrachten Materialien in relevanten, volumetrischen Details abgebildet und rekonstruiert werden. Darüber hinaus ermöglicht das Instrument eine In-situ-Exposition zur Charakterisierung mechanischer oder thermischer Belastungen. Eine hochenergetische Röntgenquelle (bis zu 110 kV) ermöglicht die Visualisierung von dichten Strukturen und Biomaterialien, die in der zahnmedizinischen Forschung und in anderen biomedizinischen Anwendungen von Interesse sind. Eine geschlossene Röntgenquelle und hochwertige Detektoren sorgen für eine hochauflösende Bildgebung, die in Kombination mit ergänzender Software reproduzierbare, qualitativ hochwertige Forschungsdaten generiert. Die Verfügbarkeit eines solchen Geräts wird eine Reihe neuer Forschungsmöglichkeiten und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit bei Publikationen und Förderanträgen bieten, die sich auf die Medizinische Fakultät in Halle konzentrieren. Wir planen eine tiefgehende Expertise und Know-how in der Datenerfassung, -auswertung und -verbreitung in Bezug auf komplexe Zahn- und Ohr-Anatomien zu entwickeln. Daher wird das Gerät auch für Forschungsaktivitäten in der Forschungsgruppe FOR 2804 genutzt, in der wir Projekte im Bereich der Endodontie und adhäsiven Füllungstherapie untersuchen werden. In Kooperation mit der HNO der Universitätsmedizin Halle werden Cochlea-Implantat-Technologien analysiert.Kennung des Verfahrens: 9c39e0b5-bbf3-4dcf-81c2-4540630593d0Interne Kennung: HAL_UK_2024_17Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33115100CT-Scanner
2.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Magdeburger Str. 2Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg Medizinische Fakultät Institut für Humangenetik Erste Etage 121 Magdeburger Str. 2 06112 Halle (Saale)
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 281,269EUR
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensart: Offenes VerfahrenZusätzliche Informationen: Das zur Verfügung stehende Budget für die Beschaffung und damit aller notwendigen im Leistungsverzeichnis (inkl. der Option Pkt. B im Preisblatt) aufgeführten Bestandteile beträgt: 324.000,00 EUR (inkl. MwSt.) In diesem Budget ist nicht der optionale Servicevertrag (Wartung) enthalten.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeBildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: 3D-Mikro-Computertomographie (Mikro-CT)Beschreibung: Das Universitätsklinikum Halle (Saale) führt im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Beschaffung durch: Beschafft werden soll ein hochauflösendes Mikro-Computertomographie (µCT)-Desktopgerät, das unsere Forschung in der Zahnmedizin, insbesondere in der Universitätspoliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie, voranbringen wird und die translationale Forschung an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unterstützt. Das Gerät wird den Forschern in den Kliniken im Labor der Universitätspoliklinik für Zahnerhaltung und der Parodontologie am Steintor-Campus der Universitätsmedizin Halle zur Verfügung gestellt.
Das Potenzial der Mikro-Computertomographie als eine zerstörungsfreie und hochpräzise Bildgebung wird in der biomedizinischen und besonders in der zahnmedizinischen Forschung immer wichtiger. Hochwertige Forschung in der Biomedizin und Materialwissenschaft, insbesondere im Hinblick auf die endodontologische Forschung, erfordert eine präzise dreidimensionale Bildgebung mit einem Spektrum vom gesamten Zahn bis hin zu hochauflösenden Details. Mit einer Auflösung von bis zu 2 µm Pixelgröße können Verbundphasen innerhalb der Zahnstrukturen sowie zu eingebrachten Materialien in relevanten, volumetrischen Details abgebildet und rekonstruiert werden. Darüber hinaus ermöglicht das Instrument eine In-situ-Exposition zur Charakterisierung mechanischer oder thermischer Belastungen. Eine hochenergetische Röntgenquelle (bis zu 110 kV) ermöglicht die Visualisierung von dichten Strukturen und Biomaterialien, die in der zahnmedizinischen Forschung und in anderen biomedizinischen Anwendungen von Interesse sind. Eine geschlossene Röntgenquelle und hochwertige Detektoren sorgen für eine hochauflösende Bildgebung, die in Kombination mit ergänzender Software reproduzierbare, qualitativ hochwertige Forschungsdaten generiert. Die Verfügbarkeit eines solchen Geräts wird eine Reihe neuer Forschungsmöglichkeiten und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit bei Publikationen und Förderanträgen bieten, die sich auf die Medizinische Fakultät in Halle konzentrieren. Wir planen eine tiefgehende Expertise und Know-how in der Datenerfassung, -auswertung und -verbreitung in Bezug auf komplexe Zahn- und Ohr-Anatomien zu entwickeln. Daher wird das Gerät auch für Forschungsaktivitäten in der Forschungsgruppe FOR 2804 genutzt, in der wir Projekte im Bereich der Endodontie und adhäsiven Füllungstherapie untersuchen werden. In Kooperation mit der HNO der Universitätsmedizin Halle werden Cochlea-Implantat-Technologien analysiert.Interne Kennung: HAL_UK_2024_17
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 33115100CT-ScannerOptionen:Beschreibung der Optionen: Optional wird ein Wartungsvertrag für die Laufzeit von 3 Jahren nach der Garantie/Gewährleistungszeit ausgeschrieben, sowie ein Arbeitsspeicher mit größerem Speicherumfang
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Magdeburger Str. 2Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg Medizinische Fakultät Institut für Humangenetik Erste Etage 121 Magdeburger Str. 2 06112 Halle (Saale)
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 3YEARLaufzeit: 3
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 281,269EUR
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Das zur Verfügung stehende Budget für die Beschaffung und damit aller notwendigen im Leistungsverzeichnis (inkl. der Option Pkt. B im Preisblatt) aufgeführten Bestandteile beträgt: 324.000,00 EUR (inkl. MwSt.) In diesem Budget ist nicht der optionale Servicevertrag (Wartung) enthalten.
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 3. ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) 4. aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) 5. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Mindestangaben der Referenzen: a. Name der Referenz: Einrichtung/Auftraggeber b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Anschrift des Auftraggebers d. Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Telefonnummer e. Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem / Umfang 9. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung, Installation, Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“, „IT-Sicherheit“ 10. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 11. Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 12. Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) (CE-Zeichnung, konform mit den Standards für die Strahlungssicherheit Nr. NF C74-100 & 17-DC-0591) 13. vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild 14. vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 15. vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 16. vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 17. vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 18. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 19. vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 20. Muster eines Wartungsvertrages 21. Muster eines Instandhaltungsvertrages
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer GenehmigungsbehördeBeschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)Anwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den LeistungsgegenstandBeschreibung: Der Bieter hat im Dokument "Eigenerklärung_Referenzliste" Referenzen vergleichbarer Aufträger innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum aufgelistet. Mindestangaben der Referenzen: a. Name der Referenz: Einrichtung/Auftraggeber b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Anschrift des Auftraggebers d. Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Telefonnummer e. Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe vergleichbares Gerätesystem / UmfangAnwendung dieses Kriteriums: VerwendetInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: AngebotspreisBeschreibung: Der Preis (=Gesamtpreis Preisblatt Punkt A- System inkl. der Option Preisblatt Pkt. C Wartungsvertrag) fließt zu 100 % (100 Punkte) in die Bewertung des Gesamtangebotes ein. Die im Preisblatt unter Punkt B – Optionsposition anzugebene Komponente ist nicht bewertungsrelevant. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Optionen sind vom Bieter ebenfalls im Preisblatt anzugeben, werden aber nicht zwangsläufig Vertragsbestandteil. Die angegebene Option Pkt. B wird auch nicht in der Wertung berücksichtigt.
Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums "Preis" wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile und Wartungsleistungen, mit folgender Formel berechnet:
P(min)/P(Bieter)*100 Punkte Preis. Dabei ist P(min) die beste Angabe eines Bieters, dieser erhält automatisch 100 Punkte, P(Bieter) ist die Angabe des jeweiligen zu bewertenden Bieters, und 100 die Maximale Punktzahl für das Kriterium. Der Bieter mit der besten / geringsten Angabe erhält die maximale Punktzahl; die anderen Bieter erhalten die Punkte in Relation zum Bestbieter P(min).
5.1.11 AuftragsunterlagenInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=716615,
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=716615Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 2024-10-24+02:0010:00:00+02:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 10WEEKInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 2024-10-24+02:0010:05:00+02:00Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöROrganisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRBeschaffungsdienstleister: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRIdentifikationsnummer: USt-ID.: DE811574983Abteilung: Kaufmännische DirektionOrt: Halle (Saale)Postleitzahl: 06120NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandKontaktstelle: Geschäftsbereich I - VergabestelleE-Mail: vergabe@uk-halle.deTelefon: +49 345 557 1841Fax: +49 345 557 905020Internet-Adresse: https://www.umh.deRollen dieser Organisation:BeschaffungsdienstleisterOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Identifikationsnummer: t:03455141536Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandE-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.deTelefon: +49 345 5141529Fax: +49 345 5141115Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-WittenbergIdentifikationsnummer: DE811574983Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandKontaktstelle: Geschäftsbereich I - VergabestelleE-Mail: vergabe@uk-halle.deTelefon: +493455571841Fax: +49345557905020Rollen dieser Organisation:Beschaffer
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: bd2d3ec4-112e-426c-907d-bff248e5b0ae- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-09-23+02:0000:00:00+02:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung