Ausschreibungsdetails
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025.
Die Rahmenvereinbarung umfasst ein prognostiziertes Auftragsvolumen in Höhe von 425.000 € netto pro Jahr. Es wird eine vertragliche Obergrenze von 1.275.000 € (ohne USt.) für die gesamte Rahmenvereinbarungslaufzeit (ggf. inkl. Zeitraum der Verlängerungsoption) festgelegt.
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten zwei Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Tabak-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025.
Die Rahmenvereinbarung umfasst ein prognostiziertes Auftragsvolumen in Höhe von 425.000 € netto pro Jahr. Es wird eine vertragliche Obergrenze von 1.275.000 € (ohne USt.) für die gesamte Rahmenvereinbarungslaufzeit (ggf. inkl. Zeitraum der Verlängerungsoption) festgelegt.
Die Abstimmungsgespräche und Klausurtage mit dem Auftraggeber sollen möglichst digital stattfinden um Reisetätigkeiten des Auftragnehmers und somit CO2-Emmissionen zu reduzieren.
2.2 Planung von „Trau dich! SCHUTZ“ mit den Ländern, Kommunen und Pilotschulen
Die Tourplanung zur Durchführung aller Bausteine des Projektes soll effizient, sofern aufgrund der vielen zu berücksichtigenden Faktoren möglich, erfolgen und damit unnötige zusätzliche An- und Abreisen des Projektteams des Auftragnehmers und eingebundener Dritter (z.B. Referierende) vermieden werden. Außerdem sollen die Bausteine, an denen schulisches Personal teilnimmt, die aus fachlichen Gründen als Präsenzveranstaltung geplant sind, in den teilnehmenden Pilotschulen stattfinden um Reisen des schulischen Personals zu vermeiden (Nr. 2.2.7; 2.2.10.1; 2.2.10.2; 2.2.11.1; 3.1.7).
2.2.4 Kooperationstreffen „Trau dich! SCHUTZ“ und 3.1.2 Kooperationstreffen Regionale Maßnahmen „Videoversion“
Sollte es notwendig werden, in den Regionen Kooperationstreffen durchzuführen, sollen diese möglichst digital durchgeführt werden um Reisetätigkeiten des Auftragnehmers sowie möglicher Teilnehmender und dadurch resultierende CO2-Emmissionen zu vermeiden.
2.2.8 Organisatorische Planung und organisatorische Durchführung der Fachrunde „Trau dich! SCHUTZ“ zur Vorbereitung der Durchführung des Bausteins 2 („Präventionsveranstaltung für Schüler_innen in Form einer Mitmach-Aktion“)
Die zum Projekt gehörende Begleitveranstaltung Fachrunde „Trau dich! SCHUTZ“ (Nr. 2.2.8) soll digital durchgeführt werden um Reisetätigkeiten der Teilnehmenden Personen zu vermeiden. Die digitalen Fachrunden erlauben auch die Schulung von Fachexpert_innen aus Regionen anderer Bundesländer. Analog dazu soll das Projektteam des Auftragnehmers an einer Veranstaltung digital teilnehmen.
2.2.10 Konzeptionelle Vorarbeiten für die organisatorische Durchführung einer interaktiven Präventionsveranstaltung für Schüler_innen zu Partizipation („Trau dich! SCHUTZ“ Baustein 2)
Für die Präventionsveranstaltung (Baustein 2) werden Mitmach-Stationen benötigt, die vom Auftragnehmer zu produzieren sind. Der Auftragnehmer ist angehalten, für die Produktion der Mitmach-Stationen auf umweltfreundliches Material (z.B. Recyclingpappe oder FSC-Holz) und auf logistische Praktikabilität zu achten, damit der Transport mit einem PKW möglich ist und ein LKW vermieden werden kann. Dadurch lassen sich CO2-Emmissionen beim Transport der Mitmach-Stationen zu den Durchführungsorten reduzieren.
2.2.11.1 Organisatorische Planung und organisatorische und inhaltliche Durchführung der Veranstaltung „Kooperation und Vernetzung“ „Trau dich! SCHUTZ“ Baustein 3
Für die Kooperationsveranstaltung „Kooperation und Vernetzung“ werden Snacks, Obst und Getränke zur einfachen Bewirtung benötigt. Der Auftragnehmer ist angewiesen, auf regionale, vegetarische oder vegane Produkte von regionalen Produzenten zurückzugreifen. Durch die „kurzen Wege“ und Nutzung von vegetarischen bzw. veganen Speisen können CO2-Emmissionen reduziert werden. Außerdem soll bei der Veranstaltung die Nachhaltigkeit beachtet werden, so soll z.B. bei den Getränken auf Flaschen verzichtet werden um Abfall zu reduzieren.
Zusammenarbeit mit wissenschaftlicher Evaluation
Die notwendigen Abstimmungen mit der wissenschaftlichen Evaluation finden ausschließlich digital statt. So z.B.
- 2.2.13 Teilnahme an digitalen Kick-Off-Meeting mit wissenschaftlichem Institut
- 2.2.14 Teilnahme an digitaler Abschlussveranstaltung mit wissenschaftlichem Institut
3. Organisation und Durchführung von Regionalen Maßnahmen „Videoversion – „Trau dich!“
Die „Trau dich!“ Begleitveranstaltungen für Fachberatungsstellen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte finden ausschließlich digital statt. Hierdurch sollen Reisetätigkeiten der Referierenden und Teilnehmenden zu Reduzierung von CO2-Emmissionen vermieden werden. Dies betrifft die Begleitveranstaltungen:
- 3.1.8 Organisatorische Planung und organisatorische Durchführung der digitalen „Trau dich!“ Fachrunden (Multiplikatorenschulungen)
- 3.1.9 Organisatorische Planung und organisatorische Durchführung der digitalen „Trau dich!“ Lehrkräftefortbildungen
- 3.1.10 Organisatorische Planung und organisatorische Durchführung der digitalen Elternabende
4. Verstetigung und Nachhaltigkeit
Im Rahmen der Verstetigung und Nachhaltigkeit sind vornehmlich digitale Veranstaltungen geplant um Reisetätigkeit des Auftragnehmers und der Teilnehmenden Akteure zu vermeiden. Dies umfasst:
- 4.3. Moderation und Dokumentation Folgeworkshop Ländervertretungen „Trau dich!“
Ausführung der Leistung/ Erteilung von Einzelaufträgen (§5 Absatz 14)
Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung der Leistungen angehalten, auf die Übersendung von Ausdrucken möglichst zu verzichtet. Sollten Ausdrucke erforderlich oder vom Auftraggeber gefordert sein, sind diese beidseitig auf Recyclingpapier, das die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel für Kopierpapier“ (DE-UZ 14a - Die Anforderungen sind abrufbar unter: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/papier-druck/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton-neu) oder vergleichbarer Gütezeichen erfüllt, zu drucken. Zudem sollen Abstimmungen nach Möglichkeit digital, d. h. per Video- oder Telefonkonferenz, stattfinden. Außerdem sollen bei notwendigen Vor-Ort-Terminen beim Auftraggeber die Reisen möglichst mit emissionslosen oder -armen Verkehrsmitteln erfolgen.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Auftrag mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektinhalts.
Mindestanforderung:
• Es muss die Projektsteuerung und Gesamtkoordination eines Präventionsprojekts in den spezifischen Handlungsfeldern sexueller Missbrauch/ sexualisierte Gewalt oder Sexualaufklärung oder sexuelle Gesundheit oder Gesundheitsförderung oder Kinderrechte nachgewiesen werden.
• Die Leistungen müssen im Kontext Schule erbracht worden sein.
• Die Leistung muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
• Es müssen mehrere (mindestens zwei) Kooperationspartner beteiligt gewesen sein, von denen mindestens einer eine Nichtregierungsorganisation gewesen sein muss.
• Das Projekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben. Das Projekt muss gegenwärtig abgeschlossen sein. Das Projekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre begonnen worden sein.
10. Erklärung zu der Personalqualifikation
Mindestanforderungen:
Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Erklärung zu der Personalqualifikation des eingesetzten Projektteams einzureichen. Es können maximal drei Personen angegeben werden. Mindestens eine Person muss für die Rolle „Projektleitung“, mindestens eine andere Person für die Rolle „Stellvertretende Projektleitung“ vorgesehen werden.
Soweit nachstehend angegeben sind außerdem Kopien der Zeugnisse mit dem Angebot einzureichen.
Mehrere der nachstehenden Mindestanforderungen können mittels der gleichen Person erfüllt werden.
10.1 Mindestens eine benannte Person hat einen sozialwissenschaftlichen Hochschulstudiengang erfolgreich abgeschlossen. Eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
10.2 Mindestens eine benannte Person hat insgesamt drei Jahre Berufserfahrung in einem oder mehreren der nachfolgend aufgezählten Bereiche:
o Prävention von sexualisierter Gewalt oder
o Gesundheitsförderung oder
o Pädagogik oder
o Sozialarbeit oder
o Sozialwissenschaften oder
o Soziologie oder
o Psychologie
10.2 Mindestens eine benannte Person hat insgesamt drei Jahre Berufserfahrung in einem oder mehreren der nachfolgend aufgezählten Bereiche:
o Koordination/Steuerung/Organisation personalkommunikativer Projekte oder
o Moderation oder
o Koordination/Steuerung/Organisation von Projekten im Setting Schule (inklusive Arbeit mit Eltern und Multiplikatoren/Multiplikatorinnen) oder
o gesundheitsfördernde Maßnahmen, die auf Bund-Länder-Struktur, auf multiprofessionelle Kooperationen, auf Vernetzung zwischen den Systemen Gesundheitswesen und Kinder- Jugendhilfe angelegt sind.
Der Auftraggeber nimmt die Punktevergabe mit größter Sorgfalt und in Relation zu allen wertbaren Angeboten vor.
Die Bewertung erfolgt nach der folgenden Formel:
Formel: Z = 60*(LP/LPmax) + 40 *(Pmin/P)
(Z = Leistungs-Preis-Kennzahl;
LP = Leistungspunkte; LPmax = Leistungspunkte des Angebots mit der besten Qualitätswertung,
P = Gesamtwertungspreis nach Preisblatt, Pmin = Gesamtwertungspreis des am niedrigsten bepreisten Angebots)
Es wird anhand der Kennzahl Z eine Rangfolge gebildet. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erteilt. Bei Gleichstand wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, welches in der Qualitätswertung die meisten Leistungspunkte erhalten hat. Liegt auch hier ein Gleichstand vor, entscheidet das Los.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
a. Ein Textentwurf für einen „One-Pager“ zur Bewerbung der Maßnahme „Trau dich! SCHUTZ“. Der „One-Pager“ soll das Interesse der Schulen an einer Teilnahme wecken, überzeugend und motivierend wirken.
b. Ein Entwurf eines Anmeldebogens für den Fall, dass sich deutlich mehr Schulen bewerben als erwartet und somit die Nachfrage deutlich über dem Angebot liegt. Schlagen Sie in diesem Anmeldebogen zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Auswahlkriterien zusätzliche Auswahlkriterien vor, die als Entscheidungsgrundlage dafür dienen können, welche Schule an „Trau dich! SCHUTZ“ teilnehmen darf.
3.3.2 Arbeitsproben zu Kriteriengruppe 2 der Wertungsmatrix und § 4 Punkt 2.2.11 der Leistungsbeschreibung (Kurzkonzept Baustein 3)
Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept zur organisatorischen Planung und organisatorischen und inhaltlichen Durchführung der Veranstaltung „Kooperation und Vernetzung“ (Baustein 3 von „Trau dich! SCHUTZ“) einzureichen, welches die Veranstaltung inhaltlich skizziert. Das Konzept muss einen Ablaufplan enthalten. Aus dem Kurzkonzept soll ersichtlich werden
• wie das Ziel der Veranstaltung, unterschiedliche Perspektiven, Aufträge, Kooperationsmöglichkeiten und Voraussetzungen der verschiedenen Akteur_innen zu verstehen, erreicht werden soll, und
• warum welche Akteurinnen und Akteure eingebunden werden müssen, und
• wie die Veranstaltung eine langfristige und gelungene Kooperation zwischen Schule und Hilfesystem unterstützen kann, und
• dass das Konzept inhaltliche und methodische Flexibilität aufweist – in Abhängigkeit davon, an welchem Punkt im Prozess das Netzwerk sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung befindet (Prozess bereits begonnen versus Prozess noch nicht begonnen).
Es sollen Methoden integriert werden, die innovativ und motivierend sind.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus der Wertungsmatrix (Anhang 08).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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