Ausschreibungsdetails
Standorten: Hannover, Berlin, Rostock und Bremen
Die Vergabe der Wartungsleistung erfolgt in folgenden Gebietslosen:
Los 1: Standort Hannover
Los 2: Standort Berlin
Los 3: Standort Rostock
Los 4: Standort Bremen
Bieter können auf ein einzelnes Los, zwei, drei Lose oder auch auf alle Lose ein Angebot abgeben.
Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages über die Vollwartung der Aufzugsanlagen mit einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren (inklusive der Ver-längerungsoption) und einem geschätzten Gesamtauftragsvolumen für alle Lose in Höhe von 294.000,00 € netto.
Bei allen Losen ist der 01.01.2025 als Vertrags- bzw. Leistungsbeginn vorgesehen. Die angestrebten Wartungsverträge werden mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis 31.12.2029 sowie der einmaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Bei allen Anlagen handelt es sich um einen Hersteller: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH. Es muss die Möglichkeit des Auftragnehmers zur Vor-Ort Betreuung der Aufzüge gewährleistet sein.
An allen vier Standorten muss eine Notrufeinrichtung aufgebaut und geschaltet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Notrufsystem bei Vertragsbeginn funktionsfähig ist.
Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden
dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien ]
bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von
Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis
vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über
Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Das
bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von
Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen
geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder
mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet
worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem
Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über
Dokument 06_Eignungskriterien
Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches
in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung
begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben.
Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung
fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am
Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages über die Vollwartung der Aufzugsanlagen mit einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren (inklusive der Ver-längerungsoption).
Der 01.01.2025 ist als Vertrags- bzw. Leistungsbeginn vorgesehen. Der angestrebte Wartungsvertrag wird mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis 31.12.2029 sowie der einmaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Bei den Anlagen handelt es sich um einen Hersteller: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH. Es muss die Möglichkeit des Auftragnehmers zur Vor-Ort Betreuung der Aufzüge gewährleistet sein.
Es muss eine Notrufeinrichtung aufgebaut und geschaltet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Notrufsystem bei Vertragsbeginn funktionsfähig ist.
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID
(Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister
noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie
ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB;
Unternehmensdarstellung;
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015;
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die /den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung.
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015.
Der Bieter ist in der Lage sicherzustellen, dass die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage eine halbe Stunde nicht überschreitet. Dies ist durch kurze Erläuterung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens zu belegen.
Folgende Punkte nur durch Eigenerklärung (Ziffer 2.2. des Dokument 07 Formblatt Eignung):
Die Notrufzentrale ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche besetzt und der Bieter sichert über diesen Zeitraum eine Störungsannahme zu.
Bereitstellung von geschultem Personal für die Personenbefreiung.
Der Bieter benennt eine feste sachkundige Ansprechperson zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und weiteren Anliegen. (Dokument 10_Ansprechpersonen)
Der Bieter benennt eine persönliche Ansprechperson zu Wartungen und anderen
Serviceanliegen (Dokument 10 _ Ansprechpersonen).
Die mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen – insbesondere das Personal für die Personenbefreiung – müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Der Bieter hat die wichtigsten Ersatzteile des Herstellers auf Vorrat bzw. ist in der Lage die herstellerspezifischen Ersatzteile spätestens innerhalb von 14 Tagen zu beschaffen.
Geschäftsjahre; Betriebshaftpflichtversicherungmit mindestens folgenden Deckungssummen:
i. Vermögensschäden: 250.000,00 Euro
ii. Sachschäden: 2.000.000,00 Euro
iii. Personenschäden (pro Person) 2.000,000,00 Euro;
Der Nachweis erfolgt gemäß das Dokument 07_Eignung
folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch
mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das
Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1.Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson
für laufendes Geschäft (Dokument 10)
3. Unternehmensdarstellung mit kurzer Erläu-terung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens
(max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe: a) Dokument
08 b) Formblatt Eignungserklärung c) Formblatt zur Eignung d)
Verpflichtungserklärung e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe
bezieht. des Eignungsleihers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages über die Vollwartung der Aufzugsanlagen mit einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren (inklusive der Ver-längerungsoption).
Der 01.01.2025 ist als Vertrags- bzw. Leistungsbeginn vorgesehen. Der angestrebte Wartungsvertrag wird mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis 31.12.2029 sowie der einmaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Bei den Anlagen handelt es sich um einen Hersteller: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH. Es muss die Möglichkeit des Auftragnehmers zur Vor-Ort Betreuung der Aufzüge gewährleistet sein.
Es muss eine Notrufeinrichtung aufgebaut und geschaltet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Notrufsystem bei Vertragsbeginn funktionsfähig ist.
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID
(Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister
noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie
ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB;
Unternehmensdarstellung;
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015;
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die /den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung.
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015.
Der Bieter ist in der Lage sicherzustellen, dass die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage eine halbe Stunde nicht überschreitet. Dies ist durch kurze Erläuterung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens zu belegen.
Folgende Punkte nur durch Eigenerklärung (Ziffer 2.2. des Dokument 07 Formblatt Eignung):
Die Notrufzentrale ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche besetzt und der Bieter sichert über diesen Zeitraum eine Störungsannahme zu.
Bereitstellung von geschultem Personal für die Personenbefreiung.
Der Bieter benennt eine feste sachkundige Ansprechperson zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und weiteren Anliegen. (Dokument 10_Ansprechpersonen)
Der Bieter benennt eine persönliche Ansprechperson zu Wartungen und anderen
Serviceanliegen (Dokument 10 _ Ansprechpersonen).
Die mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen – insbesondere das Personal für die Personenbefreiung – müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Der Bieter hat die wichtigsten Ersatzteile des Herstellers auf Vorrat bzw. ist in der Lage die herstellerspezifischen Ersatzteile spätestens innerhalb von 14 Tagen zu beschaffen.
Geschäftsjahre; Betriebshaftpflichtversicherungmit mindestens folgenden Deckungssummen:
i. Vermögensschäden: 250.000,00 Euro
ii. Sachschäden: 2.000.000,00 Euro
iii. Personenschäden (pro Person) 2.000,000,00 Euro;
Der Nachweis erfolgt gemäß das Dokument 07_Eignung
folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch
mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das
Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1.Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson
für laufendes Geschäft (Dokument 10)
3. Unternehmensdarstellung mit kurzer Erläu-terung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens
(max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe: a) Dokument
08 b) Formblatt Eignungserklärung c) Formblatt zur Eignung d)
Verpflichtungserklärung e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe
bezieht. des Eignungsleihers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages über die Vollwartung der Aufzugsanlage mit einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren (inklusive der Ver-längerungsoption).
Der 01.01.2025 ist als Vertrags- bzw. Leistungsbeginn vorgesehen. Der angestrebte Wartungsvertrag wird mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis 31.12.2029 sowie der einmaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Bei der Anlage handelt es sich um einen Hersteller: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH. Es muss die Möglichkeit des Auftragnehmers zur Vor-Ort Betreuung der Aufzüge gewährleistet sein.
Es muss eine Notrufeinrichtung aufgebaut und geschaltet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Notrufsystem bei Vertragsbeginn funktionsfähig ist.
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID
(Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister
noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie
ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB;
Unternehmensdarstellung;
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015;
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die /den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung.
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015.
Der Bieter ist in der Lage sicherzustellen, dass die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage eine halbe Stunde nicht überschreitet. Dies ist durch kurze Erläuterung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens zu belegen.
Folgende Punkte nur durch Eigenerklärung (Ziffer 2.2. des Dokument 07 Formblatt Eignung):
Die Notrufzentrale ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche besetzt und der Bieter sichert über diesen Zeitraum eine Störungsannahme zu.
Bereitstellung von geschultem Personal für die Personenbefreiung.
Der Bieter benennt eine feste sachkundige Ansprechperson zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und weiteren Anliegen. (Dokument 10_Ansprechpersonen)
Der Bieter benennt eine persönliche Ansprechperson zu Wartungen und anderen
Serviceanliegen (Dokument 10 _ Ansprechpersonen).
Die mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen – insbesondere das Personal für die Personenbefreiung – müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Der Bieter hat die wichtigsten Ersatzteile des Herstellers auf Vorrat bzw. ist in der Lage die herstellerspezifischen Ersatzteile spätestens innerhalb von 14 Tagen zu beschaffen.
Geschäftsjahre; Betriebshaftpflichtversicherungmit mindestens folgenden Deckungssummen:
i. Vermögensschäden: 250.000,00 Euro
ii. Sachschäden: 2.000.000,00 Euro
iii. Personenschäden (pro Person) 2.000,000,00 Euro;
Der Nachweis erfolgt gemäß das Dokument 07_Eignung
folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch
mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das
Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1.Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson
für laufendes Geschäft (Dokument 10)
3. Unternehmensdarstellung mit kurzer Erläu-terung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens
(max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe: a) Dokument
08 b) Formblatt Eignungserklärung c) Formblatt zur Eignung d)
Verpflichtungserklärung e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe
bezieht. des Eignungsleihers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages über die Vollwartung der Aufzugsanlagen mit einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren (inklusive der Ver-längerungsoption).
Der 01.01.2025 ist als Vertrags- bzw. Leistungsbeginn vorgesehen. Der angestrebte Wartungsvertrag wird mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis 31.12.2029 sowie der einmaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Bei den Anlagen handelt es sich um einen Hersteller: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH. Es muss die Möglichkeit des Auftragnehmers zur Vor-Ort Betreuung der Aufzüge gewährleistet sein.
Es muss eine Notrufeinrichtung aufgebaut und geschaltet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Notrufsystem bei Vertragsbeginn funktionsfähig ist.
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID
(Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister
noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie
ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB;
Unternehmensdarstellung;
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015;
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die /den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung.
Nachweis des Bieters zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001;
Nachweis des Bieters zum zertifizierten Service nach DIN EN 13015.
Der Bieter ist in der Lage sicherzustellen, dass die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage eine halbe Stunde nicht überschreitet. Dies ist durch kurze Erläuterung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens zu belegen.
Folgende Punkte nur durch Eigenerklärung (Ziffer 2.2. des Dokument 07 Formblatt Eignung):
Die Notrufzentrale ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche besetzt und der Bieter sichert über diesen Zeitraum eine Störungsannahme zu.
Bereitstellung von geschultem Personal für die Personenbefreiung.
Der Bieter benennt eine feste sachkundige Ansprechperson zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und weiteren Anliegen. (Dokument 10_Ansprechpersonen)
Der Bieter benennt eine persönliche Ansprechperson zu Wartungen und anderen
Serviceanliegen (Dokument 10 _ Ansprechpersonen).
Die mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen – insbesondere das Personal für die Personenbefreiung – müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Der Bieter hat die wichtigsten Ersatzteile des Herstellers auf Vorrat bzw. ist in der Lage die herstellerspezifischen Ersatzteile spätestens innerhalb von 14 Tagen zu beschaffen.
Geschäftsjahre; Betriebshaftpflichtversicherungmit mindestens folgenden Deckungssummen:
i. Vermögensschäden: 250.000,00 Euro
ii. Sachschäden: 2.000.000,00 Euro
iii. Personenschäden (pro Person) 2.000,000,00 Euro;
Der Nachweis erfolgt gemäß das Dokument 07_Eignung
folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch
mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das
Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1.Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson
für laufendes Geschäft (Dokument 10)
3. Unternehmensdarstellung mit kurzer Erläu-terung der Organisation und örtlichen Lage der Standorte des Unternehmens
(max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe: a) Dokument
08 b) Formblatt Eignungserklärung c) Formblatt zur Eignung d)
Verpflichtungserklärung e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe
bezieht. des Eignungsleihers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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